Ausbildungsende vor Gesellenprüfung???

26. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Manu19
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)
Ausbildungsende vor Gesellenprüfung???

Hallo,

Ich mache derzeit eine Ausbildung als elektroniker fr energie und Gebäudetechnik,
diese habe ich im august begonnen, d.h meine ausbildung endet am 1.2.2010,
meine theoretische Gesellenprüfung habe ich aber am 3.2.2010, und die praktische am 13.2.2010,
kann das möglich sein?
Wenn ich die Gesellenprüfung nicht bestehe, kann ich dann noch an einer Nachprüfung teilnehmen??

mfg Manuel

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

§ 21 BBiG:

1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe.
(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
(3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Manu19
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

ok, d.h meine ausbildung endet am 1 februar und wenn ich durchfalle, muss ich wieder ein jahr bei meinem alten betrieb arbeiten??

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

"d.h meine ausbildung endet am 1.2.2010,"

Vorweg: Ich kenne mich in dem Bereich nicht aus.

Mir ist nicht klar weshalb ihr Ausbildungsverhältnis am 01.02. endet? Woher stammt diese Information?

Wenn Sie durchfallen verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

Wann die nächstmögliche Prüfungsmöglichkeit ist entzieht sich der Kenntnis.



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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Manu19
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Also im Berufsausbildungsvertrag steht Vorraussichtliches ausbildungs ende 31.1.2010



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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(948 Beiträge, 286x hilfreich)

Die Berufsausbildung endet mit dem Bestehen der letzten Prüfung. Das vorraussichtliche Ende wird nur in den Arbeitsvertrag eingetragen, weil 3 Jahre vorher niemand die genauen Prüfungstermine der Kammern kennt.

PS: Wenn du unter den Tarifbedingungen der IG Metall arbeitest, könnte es sein, dass du automatisch in einen 12 Monate befristeten Arbeitsvertrag übernommen wirst. Da gilt es, die genauen Tarifbestimmungen zu prüfen.

Desweiteren muss der Arbeitgeber die Nichtübernahme schriftlich erklären. (Auch hier gilt: eventuelle Tarifbestimmungen haben vorrang.)

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