Ausbildungsende jedoch arbeitsunfähig

4. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Azubi763
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Ausbildungsende jedoch arbeitsunfähig

Hallo Leute,

Ich habe eine Frage bezüglich meiner Situation zurzeit. Ich habe in einer Woche meine mündliche Prüfung, jedoch habe ich soweit alle Noten gut geschrieben, sodass ich aufjedenfall bestehe.
Leider kann ich wegen einem Bandscheibenvorfall jetzt seit über einem Monat nicht mehr arbeiten.
Heute hat mein Chef mir geschrieben, dass wenn ich nach der mündlichen Prüfung nicht arbeiten komme, automatisch gekündigt bin.
Jedoch hat er mir bevor der Vorfall war, zugesagt das ich angenommen werde.
Wie sieht es mit der rechtlichen Lage aus? Ist dies alles rechtens?

Ich habe mal mitbekommen, dass wenn man 3 Monate vor dem Ausbildungsende nicht schriftlich informiert wird das man nicht gekündigt wird, aufjedenfall Weiterbeschäftigt wird. Stimmt dies?

Vielen Dank im Voraus

Mit freundlichen Grüßen

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Du hast einen Ausbildungsvertrag, wenn du die Prüfung bestanden hast, dann ist der Vertrag erfüllt und das Vertragsverhältnis endet. MIr wäre es neu, wenn man automatisch übernommen weden würde, falls der Ausbilder dies nicht drei Monate vorher verneint. Steht irgendwas hiervon in deinem Ausbildungsvertrag??

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Azubi763
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/ausbildung-2431-mitteilungspflicht-in-bezug-auf-die-nichtuebernahme-in-ein-arbeitsverhaeltnis_idesk_PI13994_HI3326692.html

Ich habe diese Seite gefunden wo die Regelung nochmal drin steht, bloß blicke ich nicht hindurch. Da dort viele Regelungen drin stehen.

Danke für die schnelle Antwort

Zitat (von AltesHaus):
Du hast einen Ausbildungsvertrag, wenn du die Prüfung bestanden hast, dann ist der Vertrag erfüllt und das Vertragsverhältnis endet. MIr wäre es neu, wenn man automatisch übernommen weden würde, falls der Ausbilder dies nicht drei Monate vorher verneint. Steht irgendwas hiervon in deinem Ausbildungsvertrag??

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Hierbei handelt es sich um einen Beitrag aus TVöD Office Professional
Die bist Azubi im öffentlichen Dienst?

Wenn nicht, rede doch einfach mal mit deinem Ausbilder.

-- Editiert von AltesHaus am 04.06.2016 15:53

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Azubi763
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Mein Ausbilder ist der Chef der mir gesagt hat, dass ich gekündigt werde wenn ich nach der mündlichen nicht zur Arbeit erscheine, trotz Arbeitsunfähigkeitsschein.

Bin im Einzelhandel tätig.

Zitat (von AltesHaus):
Hierbei handelt es sich um einen Beitrag aus TVöD Office Professional
Die bist Azubi im öffentlichen Dienst?
Wenn nicht, rede doch einfach mal mit deinem Ausbilder.
-- Editiert von AltesHaus am 04.06.2016 15:53


-- Editiert von Azubi763 am 04.06.2016 16:37

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Sie haben doch gar keinen Vertrag - was sollte man da kündigen? Für einen Vertrag müßte man sich mindestens über Arbeitszeit und Gehalt verständigen - das scheint alles nicht der Fall zu sein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

@TE

Also ich würde an deiner Stelle (so du denn nach bestandener Prüfung dort arbeiten möchtest) einmal mit dem Chef reden. Eigentlich hat dein Chef doch gesagt:

aus TE

Zitat:
Heute hat mein Chef mir geschrieben, dass wenn ich nach der mündlichen Prüfung nicht arbeiten komme, automatisch gekündigt (123recht.net Tipp: Kündigung Arbeitsvertrag Arbeitnehmer ) bin.


also möchte er ja, dass du auch nach der Prüfung weiter arbeitest, allerdings ist doch klar, dass er keinen MItarbeiter einstellen möchte, der "erst einmal" krank geschrieben ist und man nicht so richtig weiß, ob und wann der MA wieder gesunden wird.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Die Schwierigkeit ist, dass mündliche Zusagen nichts gelten, so lange man sie nicht beweisen kann.

Wie von Mümmel gesagt, der AV endet automatisch (oder steht was anderes im Arbeitsvertrag?) und auch ein AG weiß, dass sich Bandscheibenvorfälle geradezu endlos hinziehen können. Ich würde die Mail des AG eher als Hinweis auf das automatische Ende des AV ansehen - Sie sollten sich, falls noch nicht geschehen, vorsichtshalber beim Jobcenter melden.

Vielleicht hätte man Sie weiterarbeiten lassen, was das Ausbildungsverhältnis dann automatisch in einen unbefristeten Arbeitsvertrag hätte übergehen lassen, aber trotz AU endet der Ausbildungsvertrag zum gegebenen Zeitpunkt, wenn nicht gearbeitet und damit (!) automatisch verlängert wird.

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Ich kenne nun natürlich Deine genau Situation nicht, da ja nicht jeder Bandscheibenvorfall gleich ist, aber bevor Dir die Decke auf den Kopf fällt, kannst Du auch anbieten von zu Hause oder dem Krankenzimmer aus mit Laptop und Handy zu arbeiten soweit es Dir möglich ist. E-Mails, Kundenanfragen, Einkäufe etc. kann man auch so erledigen und man kann auch online an Teambesprechungen teilnehmen. Wenn Du selbst nicht Autofahren kannst, wäre es auch möglich mit einem Taxi zu fahren, wenn Du unbedingt vor Ort sein sollst.

1x Hilfreiche Antwort

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