Ausbildungsende - Abrechnung nicht korrekt?!

14. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
crazyminx
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 14x hilfreich)
Ausbildungsende - Abrechnung nicht korrekt?!

Hallo,

ich habe im Betrieb eine Ausbildung gemacht und am 04.07./05.07. die Abschlussprüfung erfolgreich abgeschlossen.

Der Betrieb hat mir jetzt die Abrechnung geschickt und auch an die Krankenkasse/Rentenversicherung etc. gemeldet, dass ich bis 09.07. im Betrieb beschäftigt war....
Zwischendurch die Frage, ob das so richtig ist, dass ich auch nach der Prüfung noch als Auszubildender angegeben und bezahlt werde - eine schriftliche Vereinbarung darüber gab es vorher nicht und auch sonst hieß es nur mündlich ich solle mich schonmal arbeitslos melden. Ab wann genau würde man ausrechnen und dabei auch Urlaub und Überstunden berücksichtigen!

Nun ist es so, dass ich am 25.06. in den Urlaub geschickt wurde, weil noch 9 Tage Resturlaub und 20 Überstunden offen waren.
Wenn meine Rechnung stimmt, dann wäre der Urlaub bis 09.07. aufgebraucht gewesen (weil man für die 2 Tage Prüfung ja freigestellt werden muss), die Überstunden aber immer noch da!

Rechnung: 25.06. - 29.06. 5 Tage
02.07. - 06.07. 3 Tage (weil 2 Tage Freistellung wegen
Prüfung)
09.07. 1 Tag

Mit den Überstunden käme man doch bis 12.07. oder rechne ich falsch?

Und das heißt doch, dass ich vom Betrieb um die Überstunden "betrogen" wurde, da diese auch auf der Abrechnung nicht als ausgezahlt auftauchen, sondern einfach so in der Versenkung verschwinden.

Wie kann man am besten dagegen vorgehen? Widerspruch an den ehemaligen Arbeitgeber ist klar.
Dabei stellt sich die Frage, ob man nach der Prüfung (wenn nichts gegenteiliges festgehalten wurde) ein Anrecht auf Bezahlung als Ausgelernter hat?
Muss man sich auch ans Arbeitsamt (man ist ja gemeldet, obwohl das noch fraglich ist) und die Rentenversicherung etc. wenden?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wenn Sie sich an die Agentur für Arbeit wenden, ist anzunehmen, dass diese einfach Ihren Anspruch erst ab dem 13.07. feststellt, da Sie ja selber angeben, noch Ansprüche gegen Ihren AG zu haben.
Das dürfte wenig weiterhelfen.

Wenn Sie mit Widerspruch meinen, dass Sie den AG darauf hingewiesen haben, dass er noch die Überstunden abzugelten hat, und der Hinweis nachweisbar (z.B. per Einschreiben) erfolgt ist, dann wäre das schonmal der erste Schritt.



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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kalfaterer
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 25x hilfreich)

Ich mein da ist was das Ende angeht noch einiges mehr nicht ganz richtig.

Vorab aber einmal, hat hamburgerin01 völlig Recht, wenn Sie sie auf potentielle Gefahren hinweist, dass das Arbeitsamt möglicherweise einen Ruhenszeitraum verhängen wird und dies für Sie nicht unbedingt hilfreich sein wird.
Auch gut ist der Hinweis die geforderten Dinge gegenüber dem Arbeitgeber nachweisbar einzuforden, sprich per Einwurfeinschreiben.

Ich meine, dass die Urlaubstage insgesamt nicht korrekt berchnet wurden, da der Austritt mit dem Bestehen der Prüfung in der zweiten Jahreshälfte lag und damit Anspruch auf den vollen Urlaub gegeben war und angesichts der Ermangelung der Möglichkeit den Erholungsurlaub nehmen zu können, dieser abgegolten sein will.
Auch könnte man darüber nachdenken, ob nicht sogar ein Gesellenlohn für die Zeit nach dem Abschluß der Prüfung Anwendung finden müsste.

Dennoch möchte ich auf etwas anderes hinweisen, was Sie bedenken und sorgfältig abwägen sollten.

Viel zu viele, auch gute Leute, landen nach der Lehre in der Zeitarbeit. Tatsache ist doch, dass die gewöhnlichen Jobs mittlerweile fest in der Hand der Leiharbeit sind.
Mit allen Vor- und Nachteilen. Ich persönlich sehe dies als sehr große Gefahr, da nicht selten eine Karriere droht.

Ich würde alles daran setzen einen guten Leumund zu erhalten, der es mir ermöglicht in einem "richtigen" Unternehmen zu arbeiten.
Dies gilt auch, wenn der Lehre zB auch eine weiterführende Schule folgen sollte.

Arbeitgeber neigen dazu sich beim Ausbildungsbetrieb zu erkundigen wie der Azubi sich so geführt hat. Da wäre eine Auseinandersetzung wg. Urlaubstage und einiger Überstunden wie auch evtl. arbeitsrechtlicher Auseinandersetzung ganz sicher kontraproduktiv. Ganz sicher wird dies der Hinweis sein, den der Ex-Arbeitgeber einem sich erkundigen anderen Arbeitgeber geben wird. Egal wie gut oder schlecht sie waren.

Eigentlich ist es doch so, dass die finanzielle Situation eines jeden normalen Menschen es nicht erlaubt, langwierige Konflikte auszutragen und man auch eigentlich nur seine Arbeit machen will.
Ein Mensch der die Wahl hat, wird doch normal den Weg des geringsten Wiederstandes gehen, damit alles glatt läuft, man seinen Verpflichtungen nachkommen kann und statt Auseinandersetzung einfach woanders arbeiten.
Wer diese Möglichkeit nicht hat, ist dann nicht selten aus Sicht des Arbeitgebers auch kein "guter" Mann. Und jeder will nur "gute" Leute ...

Natürlich stehen Ihnen die Dinge zu, keine Frage und es ist zu höchst ungerecht, wenn man Ihnen dies vorenthält.

Dennoch wäre ein reibungsloser Abschied auf lange Sicht Vorteilhafter.
Wieviel kommt denn bei den Überstunden und den Urlaubstagen zusammen? Lohnt sich das? Die Arbeitsagentur wird Ihnen einen Ruhenszeitraum für die Anzahl der Urlaubstage verpassen und das macht weiteren Ärger.

Sie sollten die Argumente als Gegengewicht für ein gutes Ausbildungszeugnis nehmen. Legen Sie dem Arbeitgeber ein Zeugnis als Entwurf zur Unterschrift vor. Mit einem guten Zeugnis erhöhen Sie Ihre Möglichkeiten deutlich nicht in der Leiharbeit zu landen.


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"Wer WILL findet Wege, wer nicht will findet Gründe!"

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
crazyminx
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,
danke erstmal.

Ich werde den Arbeitgeber auf jeden Fall darauf hinweisen, dass die Abrechnung falsch ist.
Das habe ich mündlich schon mehrfach eingefordert, aber ich wurde immer hingehalten - deshalb ärgert mich das Ganze ja so....

Dass ich einen Urlaubsanspruch für den kompletten Jahresurlaub habe weiß ich, aber ich will gar nicht, dass er mir ausgezahlt wird, weil ich zwei Kinder habe und auch in der zweiten Jahreshälfte noch Urlaub machen muss (was dann ja nicht mehr möglich wäre).

Um die Zukunft brauche ich mir dabei zum Glück keine Sorgen machen - in meinem Job gibt es keine Zeitarbeit und ich habe auch schon einen Vertrag in einem neuen Unternehmen!
Das ist also kein Problem :)
Mein Zeugnis habe ich auch schon hier liegen, das ist also auch kein Problem .

Dann werde ich das Ganze einfach per Einschreiben machen, damit es auch wirklich ankommt!Ich sehe einfach nicht ein die Überstunden am Wochenende und Nachts gemacht zu haben und mein Arbeitgeber freut sich, dass er es nicht abgelten muss.... Ist leider nicht das erste Mal, dass es da so oder so ähnlich läuft!
Vielen Dank schonmal.



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