Ausbildungsende 1. Juli - Urlaubsanspruch!!

15. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
flower1313
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 5x hilfreich)
Ausbildungsende 1. Juli - Urlaubsanspruch!!

Hallo,

ich habe am 1. Juli meine mündliche Prüfung und werde an diesem Tag voraussichtlich meine Ausbildung beenden.
Ich habe das Bundesurlaubsgesetz nun so verstanden, dass mir der komplette Urlaubsanspruch zustehe, da ich länger als ein halbes Jahr in dem Unternehmen tätig war.

In meinem Ausbildungsvertrag steht für dieses Jahr:

Ende der Ausbildung: 31.07.2010
Urlaub: 18 Tage (wir haben 30 Tage pro Jahr zur Verfügung)

Mein Unternehmen sagt, dass ich einen Zeitarbeitsvertrag habe und ich daher die 20 Werktage Mindesturlaub, bzw. die 30 Tage vom Tarifvertrag nicht bekomme, aber ggf. die 18 Tage die in meinem Vertrag stehen.

Azubis von anderen Betrieben erhalten 20 Tage Urlaub und hatten in ihren Vertrag 16 Urlaubstage stehen.

Laut IHK ist das Gesetz in der Hinsicht nicht klar formuliert, aber das ich vor einem Arbeitsgericht gute Chancen hätte.

Nun zu meiner Frage:
Welcher Urlaubsanspruch steht mir nun zu? Stimmt die Aussage meines Unternehmens oder nicht?

Ich hoffe das mir jemand weiterhelfen kann.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Dafür gibt es die gelben Zettel beim Arzt. Oder willst du wegen unklarer Chancen vors Arbeitsgericht ziehen.

Zeitarbeitsvertrag ?? Ich dachte Ausbildung
länger als ein halbes Jahr in dem Unternehmen tätig ?? Kurzausbildung

Klär doch mal auf um was es dir geht und wie und was.....

K.


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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
flower1313
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 5x hilfreich)

Also ich bin im 3. Ausbildungsjahr (seit 2007) und die Ausbildung endet jetzt im Juli.

Ich habe einen Ausbildungsvertrag und der ist auf einen bestimmten Zeitraum (31.07.2010) befristet. --> da er befristet ist, soll es ein Zeitarbeitsvertrag sein

Ich möchte gar nicht vors Arbeitsgericht, aber ich würde gerne die Urlaubstage ausgezahlt bekommen (ich kann ja keine 19 Urlaubstage in 11 Arbeitstagen nehmen)

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Du hast einen "Ausbildungsvertrag" keinen Arbeitsvertrag. Daher muss du in dem nachlesen. Meist gibt es X Tage im Jahr, oder anteilig für jeden vollen Monat. Das deine Prüfung am 1. Juli ist wird die der halbe Jahresurlaub zustehen.

Die IHK wäre dein Ansprechpartner. Das andere mehr bekommen ist Pech.

Eine "Auszahlung" ist nicht vorgesehen. Würde auch kaum lohnen da man ja nur den anteiligen Lehrlingslohn bekäm.
Sprich mit deinem Chef wie man das regelt, evtl gibts ja nen Hilfsarbeiter Lohn für den Urlaub wenn man nett ist

K.





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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Bei Minderjährigen besteht Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, wenn die Beschäftigung über ein halbes Jahr hinaus ging. Bist du noch minderjährig?

Es ist bei Volljährigen ganz einfach zu rechnen:
Es besteht Urlaubsanspruch für volle Monate der Beschäftigung.
Ihr habt 30 U-Tage/Jahr, das ergibt 2,5 U-Tag/Monat,
das wiederum ergibt -bis zum Ablauf deiner Ausbildung-

6 Monate x 2,5 Tage= 15 Tage U-Anspruch in 2010.

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