Ausbildungsende, und dann?

23. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
tina1969123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)
Ausbildungsende, und dann?

Hallo zusammen,

mein Sohn hat gestern seine Gesellenprüfung bestanden. Damit ist seine Ausbildung ja beendet.
Heute morgen sollte zu seinem Chef kommen um alles weitere zu besprechen. Ihm wurde nun gesagt, dass man ihn leider nicht übernehmen kann.

Mein Sohn hat schon seit Monaten immer wieder nachgefragt, wie es mit einer Übernahme nach der Ausbildung aussieht. Man hat ihn immer nur mit den Worten hingehalten: "Wir warten mal die Prüfung ab..."

Ich weiß ja, dass er keinen Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung hat, aber ist dieses Verhalten korrekt, oder hat man doch eine Chance sich dagegen zu wehren?

Gruß,
tina1969123

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Moralisch nicht in Ordnung, aber er hat ja nicht gelogen.

Die Entscheidung ist ja jetzt gefallen. Wobei man sich hier fragen muss, wieso keine Bewerbung zu anderen Betrieben stattfand, wenn der Betrieb sich nicht entscheiden wollte...

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Ich weiß ja, dass er keinen Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung hat,

Sofern sich in den arbeitsvertraglichen Unterlagen keine entsprechende Regelung findet, wäre das korrekt.



Zitat:
aber ist dieses Verhalten korrekt,

Juristisch vollkommen korrekt.



Zitat:
oder hat man doch eine Chance sich dagegen zu wehren?

Wie denn ohne Anspruch?



Ich vermute mal das er den Plan "B" nicht mal im Ansatz realisiert hat?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tina1969123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

doch, mein Sohn hat Plan "B" und fängt sogar schon am Montag bei seiner neuen Firma an.
Ich habe eigentlich nur rein interssehalber nachgefragt, ob sein ehemaliger Ausbilder korrekt gehandelt hat.

Gruß
Tina

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von tina1969123):
Hallo,

doch, mein Sohn hat Plan "B" und fängt sogar schon am Montag bei seiner neuen Firma an.
Ich habe eigentlich nur rein interssehalber nachgefragt, ob sein ehemaliger Ausbilder korrekt gehandelt hat.

Gruß
Tina


Hinzuhalten ist keine strafbewährte Handlung.

2x Hilfreiche Antwort

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