Hallo Forum,
zunächst sorry, wenn ich mit "Arbeitsrecht" das komplett falsche Forum erwischt habe, aber ich hoffe ihr könnt mir/uns dennoch weiterhelfen.
Meine Freundin hat ihren reallschulabschluss vor 2 Jahren (mit 17) gemacht, hat dann eine Ausbildung begonnen, diese Abgrebrochen - dies störte damals niemanden. Sie hatte Zeit eine neue zu suchen und fing diese dann an.
So begann sie eine neue Ausbildung (mitlerweile 18), brach diese jedoch aufgrund von Diskrepanzen mit dem Arbeitgeber ab. DIESES mal jedoch beschwerte sich die Schulleiterin, dass meine Freundin noch immer Schulpflichtig sei und das erste Ausbildungsjahr beenden MÜSSE und nun eine Berufsschule besuchen soll - ansonsten drohen bis zu 1000 € Bußgeld, da die Schul/Berufsschulpflicht nicht erfüllt sei.
Sie wohnt in NRW (falls es ein Unterschied macht)
Nun ist meine Frage : ist das wirklich so ? Dass sie nach dem Abbruch direkt eine neue Beurfsschule (ohne eine Ausbildung zu machen) besuchen muss, da ansonsten Bußgeld ansteht ?
Könnte die Schulleiterin etwas falsch verstanden haben ?
Ich bin das so gewohnt, dass man nach dem Abbrechen seiner Ausbildung 3 Monate Zeit hat eine Neue zu suchen.
Hoffe ihr könnt uns da aufklären, ich sehe da nämlich kein Sinn drin auf Teufel komm raus ne Beruffschule besuchen zu müssen wenn man doch Momentan auf Ausbildungssuche ist und seine alte gerade abgebrochen hat.
Mit freundlichen Grüßen
Tim
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Ausbildungsabbruch, Schulpflicht ?
6. Januar 2015
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Frage vom 6. Januar 2015 | 00:41
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausbildungsabbruch, Schulpflicht ?
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#1
Antwort vom 6. Januar 2015 | 01:04
Von
Status: Unbeschreiblich (32807 Beiträge, 17242x hilfreich)
ist das wirklich so ? Ist es - die Schulpflicht endet nicht mit dem 18. Geburtstag, sondern mit dem Ablauf des Schuljahres, in dem sie 18 wurde. Siehe hier: http://www.bildung.koeln.de/schule/schullaufbahn/schulpflicht/
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
-- Editiert muemmel am 06.01.2015 01:06
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