Ausbildung Altenpflege / Nacharbeiten trotz AU

20. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
LemonGirl2010
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ausbildung Altenpflege / Nacharbeiten trotz AU

Hallo zusammen,

Ich bin im 3. Ausbildungsjahr zur Altenpflegerin.
Ich stehe kurz vor der schriftlichen Abschlussprüfung. Am 28 Juli bekommen wir dann unser Abschlusszeugnis.

Ausbildungsverhältnis endet zum 31.8.2014.

Folgendes Problem habe ich:
Seit Mitte Februar bin ich immer wieder erkrankt und habe sowie in der Schule als auch in der Arbeit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen abgegeben.

Ende Februar wurde der Antrag an die Regierung auf Zulassung zur Prüfung gestellt mit insgesamt 54 Fehltagen von 60 möglichen.
Die Zulassung ist bewilligt und ich hatte auch schon praktisches Examen.

Im März war ich immer noch nicht gesund und war den ganzen Monat krankgeschrieben!

Jetz möchte mein Arbeitgeber das ich diese Fehlstunden nacharbeite.. da es angeblich zu den praktischen Arbeitsstunden zählt und diese müssen vollständig sein.

Zu dem möchte er das ich dies im September "unentgeltlich" nachhole und zum Status Praktikant.

Ich hätte aber eigentlich ab 1.9. eine neue Arbeitsstelle. .
Mein Chef sagte, ich dürfe nichts unterschreiben, da ich erst die Stunden nachholen müsse.

Ist dies rechtens? Geschweige denn kann er mir mein Abschlusszeugniss anfechten?

Ich finde es unverschämt, denn schließlich muss ich an meine Zukunft privat & als Pflegefachkraft denken!!!

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. .

Danke im voraus!

Andrea

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Reines Bauchgefühl: ich glaube nicht, dass das so laufen kann , wie deine Firma sich das vorstellt. Aber du solltest dich vorsichtshalber rechtlich absichern. Auch wenn du recht hast, bleibt immer noch das Problem, wie du dich praktisch verhältst.

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#2
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(766 Beiträge, 336x hilfreich)

Ich glaube in den Pflegeberufen ist es tatsächlich so geregelt. Es ist eine gewisse Anzahl an Praxisstunden (oder -tagen) vorgeschrieben, die muss erbracht werden. Vorher kann der Abschluss nicht erreicht werden. Dementsprechend kannst du auch keine Stelle als examinierte Fachkraft anderswo antreten. Höchstens als Hilfskraft oder berufsfremd.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
LemonGirl2010
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja es sind mindestens 2000 praxisstunden zu leisten.. so steht es im Altenpflegegesetz. Das kann ich ihm ja vorlegen, dann soll er meine erbrachten Stunden ausrechnen, aber seit ca. en Monat ist funkstille er meldete sich auch nicht mehr, wenn er was will sollte er doch auf mich zu kommen.. oder nicht? Ich renn doch keine Stunden hinterher

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