Ausbezahlung trotz Schenkung?

5. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
schnine
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausbezahlung trotz Schenkung?

Hallo!
Meine Oma möchte mir ihr Haus schenken. Meine Schwester würde später das Haus unserer Eltern bekommen. Da das aber noch dauern würde, da unsere Eltern erst Anfang 50 sind, meint unsere Mutter, meine Schwester wäre benachteiligt, da sie im Moment keinen Nutzen hat und ich das Haus bekomme. Diese Situation ist aber nur entstanden, da wir aus unserer Mietswohnung wegen Eigenbedarf de Vermieters rausmüssen.
Wäre es sinnvoll, meine Schwester auszubezahlen? Sie müßte mich dann später ja auch ausbezahlen, das ist doch ein ewiges Hin und Her!
Gruß
schnine

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Christoph Blaumer
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 33x hilfreich)

Die Benachteiligung des Geschwisters durch Vorausverfügung der Großmutter kann durch erbvertragliche Verpflichtungen von Großmutter, Eltern und deren Kindern dahingehend, dass die Vorausverfügung auf das Erbe nach den Eltern zum dann aktuellen Wert angerechnet wird, ausgeglichen werden.
Es ist aber dringender Beratungsbedarf wegen der unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten, möglicher steuerlicher Nachteile etd. angezeigt.

Christoph Blaumer
Rechtsanwalt

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