Aus-/Umbau Wohnung, Kosten

21. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
EinervonVielen09
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Aus-/Umbau Wohnung, Kosten

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, ich denke diese passt am Besten in dieses Forum. Im Rahmen einer Beziehung habe ich mit meiner damaligen Lebensgefährtin im Haus Ihrer Eltern, eine Wohnung (die Wohnung war an uns vermietet und durch die Eigensanierung sollte danach die Miete entfallen und nur noch die Nebenkosten anfallen)für uns saniert. Fast sämtliche Kosten habe ich getragen, alles in allem, ca. 25.000,00€. Kosten sind größtenteils durch Rechnungen belegbar. Leider habe ich (das Verhältnis zu Ihren Eltern war zu dem Zeitpunkt sehr gut) einige Rechnungen aus steuerlichen Gründen auf diese ausstellen lassen, aber von mir bezahlt. Wie der Zufall so will, als der Ausbau abgeschlossen war, war sie der Ansicht, dass ich doch ausziehen soll. Nunja, welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es denn an das Geld zu kommen, bzw. zumindest an einen Teil davon?
Ich muss dazu noch sagen, als ich bei Ihr eingezogen bin, ist mein gesamter Hausstand entsorgt worden und schlussendlich, muss ich somit bei vollends null anfangen...
Vielleicht bekomme ich hier ein paar Tipps und Möglichkeiten...

Vielen Dank schonmal...

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von EinervonVielen09):
Nunja, welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es denn an das Geld zu kommen, bzw. zumindest an einen Teil davon?

Vergiß es, kümmere dich um andere Dinge. Das was du getan hast war freiwillig ohne irgendwelche Verträge, richtig? Sieh zu, dass du dir ein neues Leben einrichtest und hake alles was da passiert ist als Lehrgeld ab.

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von EinervonVielen09):
Leider habe ich (das Verhältnis zu Ihren Eltern war zu dem Zeitpunkt sehr gut) einige Rechnungen aus steuerlichen Gründen auf diese ausstellen lassen, aber von mir bezahlt

Eigentlich war dies schon mal der Fehler.
Zitat (von EinervonVielen09):
Ich muss dazu noch sagen, als ich bei Ihr eingezogen bin, ist mein gesamter Hausstand entsorgt worden und schlussendlich, muss ich somit bei vollends null anfangen...

Auch damit wird es nichts.
Zitat (von Liane46):
Sieh zu, dass du dir ein neues Leben einrichtest und hake alles was da passiert ist als Lehrgeld ab.

So sollte man es sehen.
Und bei der nächsten Beziehung bei der nächsten Beziehung vorsichtiger sein.

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von EinervonVielen09):
die Wohnung war an uns vermiete
Wenn die Wohnung an euch zusammen vermietet war, so müsste der Mietvertrag erstmal gekündigt werden. Solange der Mietvertrag gilt, hast du das gleiche Recht dorrt zu wohnen wie deine Ex (also auch während der Kündigungsfrist).

Die Ex-Freundin müsste also mit dir zusammen kündigen bzw. dich zur Kündigung auffordern und notfalls verklagen. Eine Kündigung zur Unzeit würde sich dabei nicht durchsetzen lassen. Und man kann dies hier durchaus so argumentieren, wenn gerade erst aufwändig renoviert wurde. Heisst also, dass es in diesem Fall nicht ganz so einfach ist, eine gemeinsame Kündigung gerichtlich durchzusetzen.

Unabhängig davon gibt es ein Wegnahmerecht des Mieters. Einrichtungen, mit dem die Mietsache versehen wurde, darf der Mieter wieder mitnehmen oder der Vermieter muss ihm diese vergüten. Streichen wäre keine Einrichtung. Aber wenn man z.B. eine Einbauküche eingebaut hat, dann darf man diese natürlich wieder mitnehmen.

Es gibt also mietrechtlich Anhaltspunkte, die es der Ex zumindest schwerer machen und die sie dazu bewegen könnten, etwas Geld in die Hand zu nehmen. Und natürlich gibt es noch andere Angriffspunkte. Wenn du Rechnungen nachweisbar bezahlt hast, die dann von den Eltern steuerlich geltend gemacht wurden, dann war das Steuerhinterziehung von den Eltern und Beihilfe von dir. Wenn die Geldzahlungen von dir nicht zugeordnet werden können, wird man sie vielleicht immernoch als Schenkung verbuchen können. Auch da kann es Möglichkeiten geben, diese zurückzufordern (grober Undank).

Ich kann also die bisherigen Postings nicht nachvollziehen. 25.000 Euro (so die Summe denn stimmt), sind ja nun auch kein Pappenstiel. Da lohnt es sich, ein bischen Arbeit zu investieren. Zunächst wäre natürlich der Versuch, sich mit der Ex und deren Eltern zu einigen. Wenn die Summe stimmt und die ein wenig Moral haben, werden sie von sich aus was anbieten. Ansonsten kann man obige Anhaltspunkte ansprechen und damit vielleicht was erreichen. Als letztes wäre die Erstberatung beim Anwalt und damit der Versuch, gerichtlich etwas rauszuholen. Komplett unmöglich ist das meiner Meinung nach nicht.

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#4
 Von 
EinervonVielen09
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@cauchy

Ja, die Wohnung war an uns zusammen vermietet und der Mietvertrag wurde nicht verändert (denke ich), also ich habe ihn nicht gekündigt.
Da ich alles relativ genau dokumentiere, welches Material wann, wo, in welcher Menge und zu welchem Preis gekauft wurde, kann man gut nachvollziehen, dass die Mengen zu dem passen was im Objekt verbaut ist.
Einen kleinen Trumpf habe ich noch, da die Wohnung mit einer Steuereinheit für Licht Rolläden etc. ausgestattet wurde, die von mir programmiert wurde (mit Passwortschutz) und man unbedingt das Programm und Passwort möchte, werde ich vielleicht an der Stelle einen entsprechenden Preis aufrufen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von EinervonVielen09):
ausgestattet wurde, die von mir programmiert wurde (mit Passwortschutz) und man unbedingt das Programm und Passwort möchte, werde ich vielleicht an der Stelle einen entsprechenden Preis aufrufen.

Bei KNX könnte so was ein Trumpf sein, da nicht jeder Elektriker über ETS die neu programmier, bei Hobbyteilen kann man das vergessen, Rücksetzen und neu aufsetzen sind ein paar Euros.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von EinervonVielen09):
da die Wohnung mit einer Steuereinheit für Licht Rolläden etc. ausgestattet wurde
Das wäre so ein Einbau, der entweder angemessen bezahlt werden muss oder vom Mieter mitgenommen werden kann. Allerdings ist 25.000 Euro für das Ding sicherlich nicht angemessen. Ich würde daher auch nicht empfehlen, es für eine Art Erpressung zu nutzen (unabhängig davon, ob es das strafrechtlich wäre).

Wohnst du denn noch in der Wohnung? Zahlst du noch Miete?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
EinervonVielen09
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es war eine Grundsanierung, Abriss, Trockenbau, Bad, Heizung und Elektro... es ist ein KNX System.

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