Aufwandskosten/Provision bei Maklerverträgen

1. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Legion_x
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufwandskosten/Provision bei Maklerverträgen

Guten Tag,

Ich habe mir über eine Online Immobilienplattform eine Eigentumswohnung zum Kauf ausgesucht und den Makler angeschrieben. Bevor er mir weitere Daten und das Expose schickt, muss ich eine Widerrufsbelehrung unterschreiben.

Ich bin natürlich vorerst an einer Besichtigung und Einblick in die Unterlagen interessiert. Unverbindlich.

Eigentlich kommen ja erst Kosten bei Kaufvertragsabschluss auf mich zu. Eine Klausel in der Widerrufsbelehrung verstehe ich nicht: "Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht."

Wie ist das zu deuten? Ist eine Wohnungsbesichtigung und das Aushändigen des Exposes und weiteren Informationen schon eine anteilige Dienstleistung/Aufwendung die ich zu zahlen habe, auch wenn ich mich letztlich gegen die Immobilie entscheide?

Kommen in jedem Fall erst Kosten Zustande wenn der Kaufvertrag unterzeichnet wird?

Danke für Ihre Hilfe.

Gruss, Chris

-- Editiert von Moderator am 01.06.2017 20:28

-- Thema wurde verschoben am 01.06.2017 20:28

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Legion_x):
Wie ist das zu deuten?

Wenn man den Maklervertrag im Rahmen des Fernabsatz widerruft, dann wäre der Makler berechtigt einen für seine Leistungen angemessenen Betrag in Geld zu verlangen.



Zitat (von Legion_x):
Kommen in jedem Fall erst Kosten Zustande wenn der Kaufvertrag unterzeichnet wird?

Das kommt ganz darauf an, was genau man mit dem Makler vertraglich vereinbart.


1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Legion_x
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vertraglich wurde noch nichts weiter vereinbart. ich habe nur Interesse bekundet via Mail und bekomme eine Mail zurückin der ich mit Klick auf einen Link bestätigen soll, dass ich folgende Widerrufsbelehrung gelesen habe:

Widerrufsrecht für Verbraucher
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

Adresse des Anbieters

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.


Die Immobilie steht sogar als provisionsfrei im Netz. Insofern gehts mir nur um eventuelle Aufwandskosten für den Fall das die Immobile mir nicht zusagt. Ich weiß ja momentan weder Adresse, noch habe ich die Dokumente der Verwaltungssitzungen, noch kenne ich konkrete Infos über den Sanierungszustand. Bilder sind auch nur vom Außengebäude bislang vorhanden.

Und da lese ich halt immer zweideutige Aussagen im Netz.

Gruss, Chris

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Auch wenn ich Makler nicht so mag, so kann ich durchaus verstehen, wenn sich ein Makler davor absichern will, durch die Gesetzesänderungen und daran angepasstes Kundenverhalten um seine Courtage geprellt zu werden > Interessent besorgt sich vom Makler entsprechende Informationen, widerruft dann den Maklervertrag und kauft ohne Makler direkt vom Verkäufer (so wäre das rein nach Gesetz möglich).

Der Anspruch auf anteiligen Wertersatz für anteilig bezogene Leistungen im Fall des Widerrufs besteht nur, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde. Zudem kann das Widerrufsrecht auch nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Die Makler sind da also in einer gewaltigen Klemme.

Vieleicht mal zu den Hintergründen:
https://ratgeber.immowelt.de/a/widerrufsrecht-fuenf-fakten-die-immobilienkaeufer-kennen-sollten.html
http://www.n-tv.de/ratgeber/Neues-Widerrufsrecht-kann-Provision-kosten-article13012771.html
http://www.revation.de/wp-content/uploads/Widerrufsrecht-IVD-Merkblatt.pdf

Der fragliche Satz ist letztendlich gar nicht so bedrohlich wie er klingt - du musst nur unterscheiden zwischen "Widerruf" "kein Interesse mehr am Objekt/Objekt sagt mir nicht zu"

Wenn dir das Objekt doch nicht gefällt, dann brauchst du nicht zu widerrufen, sondern du teilst dann lediglich dem Makler mit, dass das Objekt doch nicht passt. Damit trifft das ganze Widerspruchsbrimborium dann eh nicht zu.

Wenn das Objekt ausdrücklich als provisionsfrei angeboten wird, dann würde ich mir aber diese Angabe sichern/gut aufheben und penibel darauf achten, dass ich nicht doch irgendwo im Text verborgen einen Provisionsanspruch unterschreibe/bestätige.

Eigentlich braucht es dann m.E. auch den Passus nicht, aber das ist dann wohl ein Nebeneffekt von Fernabsatz-/Massengeschäften oder entsprechenden Anbahnungskontakten. Die Standardmail ist bei Immobilienportalen m.W. automatisch anbieterbezogen mitzubuchen - als ganz oder gar nicht. Oder der Makler hat sein Geschäft standardisiert/automatisiert.
Du kannst den Makler ja auch mal direkt ansprechen, warum das Ganze, wenn sowieso provisionsfrei ... (bzw. Provision wird dann ja vom Verkäufer gezahlt und ist sowieso im Verkaufspreis eingepreist).

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Legion_x):
Die Immobilie steht sogar als provisionsfrei im Netz. Insofern gehts mir nur um eventuelle Aufwandskosten für den Fall das die Immobile mir nicht zusagt.

Seltsam, denn in der heutigen Zeit werden von Maklern lieber auf die Courtage vom Verkäufer verzichtet, damit die überhaupt an Objekte ran kommen.
Zitat (von Legion_x):
Wie ist das zu deuten? Ist eine Wohnungsbesichtigung und das Aushändigen des Exposes und weiteren Informationen schon eine anteilige Dienstleistung/Aufwendung die ich zu zahlen habe, auch wenn ich mich letztlich gegen die Immobilie entscheide?

Das wäre zwar eine neue Masche, aber durchaus denkbar, manchmal hilft ein Anruf und die Frage nach der Preisliste für die Dienstleistungen.

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