Auftrag kündigen wegen falschem Firmennamen oder ähnlichem ( Bei Betrugsfirmen )

1. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb465766-50
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Auftrag kündigen wegen falschem Firmennamen oder ähnlichem ( Bei Betrugsfirmen )

Hallo Forum,

kurze Geschichte worum es geht. Mein Opa, Besitzer eines Sportwarenladens, ist auf den folgenden Trick reingefallen :
https://verbraucherdienst.blogspot.de/2017/03/medien-design-verlag-gmbh.html

In seinem Leichtsinn, weil er denkt das er klüger als der Rest der Welt ist, hat er den Auftrag unterschrieben und zurückgeschickt, da er mit der Rechnung viel zu spät zu mir gekommen ist, fällt das normale 14 Tägige Widerrufsrecht aus. Nun versuche ich verzweifelt irgendwelche Lücken zu finden, um ihn vor mehreren 100€ Rechnungen zu bewahren...
Als erstes fällt mir schonmal auf das unter Anzeigenauftrag von: Firma: Sportservice B*** anstatt Sportec B*** steht. Ich wäre sehr dankbar wenn jemand Ideen hat, wie ich ihn dort rausholen kann..

Auftragsbestätigung ist vom 19.10 Rechnungsdatum ist der 21.12

LG. Fabi

-- Editiert von fb465766-50 am 01.01.2018 22:17

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von fb465766-50):
fällt das normale 14 Tägige Widerrufsrecht au


Welches Widerrufsrecht?

Dein Opa handelte nicht als Verbraucher.

Ich seh da auch keinen Trick, nur ein völlig überteuertes Angebot. Wenn er halt meint es annehmen zu müssen....

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb465766-50):
fällt das normale 14 Tägige Widerrufsrecht aus

Welches Widerrufsrecht? Wäre das erste mal das eine dieser unseriösen Firmen ein Widerufsrecht einräumen würde ...



Zitat (von fb465766-50):
Ich wäre sehr dankbar wenn jemand Ideen hat, wie ich ihn dort rausholen kann..

Ohne den Wortlaut des Vertragswerks zu kennen, wird man darüber nicht zielführend diskutieren können.


Problematisch wird es eh.

Pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten)
Dieses alte römische Rechtsprizip hat es bis in unsere moderne Gesetzgebung und Rechtssprechung geschafft.

Insbesondere bei Gerwerbetreibenden gilt: erst denken und informieren und erst dann utnerschreiben. Denn da gelten strengere Regeln, das ganze "Verbraucherschutz-Gedöhns" gilt da nicht. Unternehmer dürfen durchaus auch sinnlose und sogar wirtschaftlich nachteilige Verträge abschließen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Idee gibt es da schon, aber der Sachverhalt muss auch schon rechtlich zu den Ideen passen, und dass ergibt sich aus Deinem Sachverhalt nicht.

Zitat (von fb465766-50):
Als erstes fällt mir schonmal auf das unter Anzeigenauftrag von: Firma: Sportservice B*** anstatt Sportec B*** steht.


Wenn Dein Opa dass so unterschrieben hat, hat er diesen Mangel - der ja geheilt werden kann - mit zu vertreten.

Als erstes --- und was sonst noch? Am besten etwas, was nicht aus dem eigenen Baugefühl stammt, sondern rechtlich belastbar ist.

Ansonsten auch hier pacta sunt servanda.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.044 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen