Auftrag an Handwerker.....

4. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)
Auftrag an Handwerker.....

Hallo Forum,

wir wollen etwas an unserem Haus bauen lassen und haben eine Handwerkerfirma gefunden die ein Angebot erstellt haben was uns gefällt. Wir haben den Auftrag schriftlich bestätigt und die Anzahlung bezahlt. Nun stellt sich der Handwerker Tod, den ersten von Ihm gemachten Termin zum Arbeitsbeginn hat er platzen lassen. Wie verhält es sich wenn wir - bei weiteren Problemen - von dem Auftrag zutreten wollen und unsere Anzahlug zurück haben wollen?

Gruß ré

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Hallo,

bei nicht erbrachter Leistung bekommst du die Anzahlung wieder zurück.

Aber warte erst einmal ab, weshalb es beim 1. Termin nicht geklappt hat. Bei uns ist eine Grippewelle und wenn er selbstständig wäre, ist klar, dass er nicht in der Werkstatt ist oder handelt es sich um eine Firma? Dann würde ich einen zweiten Termin ansetzen lassen. Wenn dieser auch verstreicht, mit Anwalt und Ersatzkosten drohen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119515 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Schneeelfe):
bei nicht erbrachter Leistung bekommst du die Anzahlung wieder zurück.

Im Idealfalle



Zitat (von recki):
Nun stellt sich der Handwerker Tod, den ersten von Ihm gemachten Termin zum Arbeitsbeginn hat er platzen lassen.

Anschreiben (mit Zustellnachweis) und eine Frist nach Datum zur Ausführung setzen.



Zitat (von recki):
Wie verhält es sich wenn wir - bei weiteren Problemen - von dem Auftrag zutreten wollen und unsere Anzahlug zurück haben wollen?

Da kommt es dann auf die genauen Umstände an.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

unter welchen Umständen bekommen wir die Anzahlung zurück?

Gruß ré

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