Hallo Forum,
wir wollen etwas an unserem Haus bauen lassen und haben eine Handwerkerfirma gefunden die ein Angebot erstellt haben was uns gefällt. Wir haben den Auftrag schriftlich bestätigt und die Anzahlung bezahlt. Nun stellt sich der Handwerker Tod, den ersten von Ihm gemachten Termin zum Arbeitsbeginn hat er platzen lassen. Wie verhält es sich wenn wir - bei weiteren Problemen - von dem Auftrag zutreten wollen und unsere Anzahlug zurück haben wollen?
Gruß ré
Auftrag an Handwerker.....
4. Oktober 2017
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Frage vom 4. Oktober 2017 | 23:17
Von
Status: Schüler (212 Beiträge, 156x hilfreich)
Auftrag an Handwerker.....
Verbaut?
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#1
Antwort vom 5. Oktober 2017 | 09:33
Von
Status: Schüler (226 Beiträge, 38x hilfreich)
Hallo,
bei nicht erbrachter Leistung bekommst du die Anzahlung wieder zurück.
Aber warte erst einmal ab, weshalb es beim 1. Termin nicht geklappt hat. Bei uns ist eine Grippewelle und wenn er selbstständig wäre, ist klar, dass er nicht in der Werkstatt ist oder handelt es sich um eine Firma? Dann würde ich einen zweiten Termin ansetzen lassen. Wenn dieser auch verstreicht, mit Anwalt und Ersatzkosten drohen.
#2
Antwort vom 6. Oktober 2017 | 01:01
Von
Status: Unbeschreiblich (119515 Beiträge, 39734x hilfreich)
Zitatbei nicht erbrachter Leistung bekommst du die Anzahlung wieder zurück. :
Im Idealfalle
ZitatNun stellt sich der Handwerker Tod, den ersten von Ihm gemachten Termin zum Arbeitsbeginn hat er platzen lassen. :
Anschreiben (mit Zustellnachweis) und eine Frist nach Datum zur Ausführung setzen.
ZitatWie verhält es sich wenn wir - bei weiteren Problemen - von dem Auftrag zutreten wollen und unsere Anzahlug zurück haben wollen? :
Da kommt es dann auf die genauen Umstände an.
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#3
Antwort vom 6. Oktober 2017 | 01:07
Von
Status: Schüler (212 Beiträge, 156x hilfreich)
Hallo,
unter welchen Umständen bekommen wir die Anzahlung zurück?
Gruß ré
Und jetzt?
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