Aufteilung der Prozesskosten/Verfahrenskosten

5. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Trizep
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 3x hilfreich)
Aufteilung der Prozesskosten/Verfahrenskosten

Wenn die Kosten im Urteil %ual aufgeteilt werdem, z.B. 93% zu 7%, muß dann die eine 93er Seite die gesamten Kosten übernehmen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
muß dann die eine 93er Seite die gesamten Kosten übernehmen?


Was soll dies bedeuten ? Unverständlich !
Die Kosten beider Parteien und die Gerichtskosten werden zusammen gezählt und dann entsprechend dem %Satz verteilt.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Kommt darauf an ob es ein Vergleich gibt oder ein Urteil und was genau da zu den Kosten drinsteht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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