Hallo liebe Forums-Mitglieder!
Ich habe heute einmal eine Frage.
Folgender Sachverhalt: Im notariellen Testament
steht folgender Satz: "Zu meinen Erben berufe ich", danach die Auflistung der Erben mit dem zu verteilenden Anteil.
Soweit so gut, das Geldvermögen wurde so aufteilt.
Nun gehört auch ein Grundstück zu diesem Erbe. Im Grundbuchauszug stehen die Erben mit dem Zusatz "in Erbengemeinschaft". Das Grundstück wurde jetzt verkauft, der Verkaufserlös lt. dem Anteilen im Testament verteilt. Nun meint ein Erbe, dass dies so falsch ist, da das Grundstück nicht im Testament erwähnt sei und da im Grundbuch keine Auflistung der Anteile steht. Der Verkaufserlös müsste genau durch die Anzahl der Erben geteilt werden.
Ich bin der Meinung, dass das Grundstück und damit der Verkaufserlös doch zum Erbe gehört und damit die Verteilung nach der Anteilsverteilung aus dem Testament vorgenommen werden muss.
Vielleicht kann mir jemand hierzu eine Antwort geben.
Vielen Dank im voraus.
mfg
gurke123123
Aufteilung Verkaufserlös bei Erbengemeinschaft
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ohne Kenntnis des exakten Wortlauts des Testaments kann man dazu wenig sagen.
Wenn z.B. im Testament nur steht 'das Bankvermögen soll gemäß Liste verteilt werden', dann gehört das Grundstück nicht dazu und geht nur an die gesetzlichen Erben.
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Danke für die erste Antwort.
Es gibt hierzu keinen weiteren Wortlaut. Nur:
Zu meinen Erben bestime ich Name, Anteil; Name, Anteil; Name, Anteil.
Über weitere Antworten freue ich mich.
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quote:
keinen weiteren Wortlaut
Na dann bezieht sich das auf den gesamten Nachlass, folglich auch auf das Grundstück.
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Auf jeden Fall sollte auch geprüft werden, ob es Pflichteilsberechtigte gibt, die durch das Testament benachteiligt werden. Diese könnten dann ggf. ihren Pflichtteil einfordern.
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Eine Erbengemeinschaft wird im Grundbuch nie mit den im Testament festgelegten Anteilen eingetragen, sondern ausschließlich mit Nennung des Namens.
Daher interpretiert der eine erbe die Grundbucheintragung falsch. Der Verkaufserlös ist entsprechend der im testament festgelegten Erbquoten aufzuteilen.
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