Auflösung eines nicht eingetragenen Vereins Restkapital Verbrauch.

17. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Horst05
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auflösung eines nicht eingetragenen Vereins Restkapital Verbrauch.

Wir sind ein Wanderverein und wollen uns wegen Überalterung auflösen.
Was dürfen wir mit dem Vereinsvermögen machen. Einen Teil wollen wir an einen gemeinützigen Verein spenden.Einen Teil wollen
wir unseren Mitgliedern zukommen lassen(omnbusfahrt ectr.)
Ist dagegen etwas einzuwenden? Wir sind ein nicht eingetragener Zusammenschluß.

Horst

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ugoetze
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 14x hilfreich)

Sofern die Satzung die Verwendung des Vereinsvermögens nicht vorschreibt, ist die Verteilung des Restvermögens an die Mitglieder zulässig.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hamabo
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 0x hilfreich)

Deshalb haben wir auch unseren Wanderverein aufgelöst. Die jungen Leute unter 60 wandern heutzutage nicht. Man kann hier im Taunus (1 Mio. EW im Radius von 30 km) stundenlang unterwegs sein, ohne einer einzigen Seele zu begegnen. Wandern sei wieder en vogue? Das ich nicht lache.

0x Hilfreiche Antwort

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