.
Wenn eine GmbH liquidiert bzw. per Insolvenz beendet wird und vertraglich dem
Gesellschaftergeschäftsführer in der Vergangenheit eine betriebliche Pension zugesichert wurde,
aber dieser Geschäftsführer nie eine Pensionsrücklage gebildet hat, aber die steuerlichen Vorteile im ersten Jahr der Pensionszusage für die Bildung einer Pensionsrückstellung einstrich, sind dann mit Rückzahlungen zu rechnen?
Da aber die private Auszahlung im ersten Jahr der Pensionszusage in das Privatvermögen des Geschäftsführers flossen und diese letztendlich auch einen Teil seiner Altersversorgung darstellen,
zwar außerhalb eines gesetzlichen Renten - oder Versicherungsfond,
kann er sich hier dem Zugriff des Finanzamtes oder des Insolvenzverwalters erfolgreich wehren?
Für sachliche Hinweise bzw. entsprechende Gerichtsurteile wäre ich dankbar.
Auflösung einer GmbH - Pensionsrückstellung bei Liquidation bzw. Insolvenz.
16. Juni 2017
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Frage vom 16. Juni 2017 | 17:46
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Auflösung einer GmbH - Pensionsrückstellung bei Liquidation bzw. Insolvenz.
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#1
Antwort vom 19. Juni 2017 | 11:44
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Betriebliche Altersversorgung ist nicht gerade leichte Kost. Wenn dann eine Beschreibung des Falles wie hier erfolgt, kann man eigentlich gleich einpacken.
Obwohl ich mich mit der Materie grundsätzlich auskenne, verstehe ich hier nichts. Vielleicht mal etwas näher mit Daten beschreiben, was eigentlich genau gelaufen ist (Wann wurde die Pensionszusage wie erteilt, welche Zahlungen sind da geflossen, etc.)
#2
Antwort vom 19. Juni 2017 | 11:44
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Doppelpost, da Seite hing.
-- Editiert von Eidechse am 19.06.2017 11:44
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