Auflistung Generalvollmacht

14. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
September1
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 81x hilfreich)
Auflistung Generalvollmacht

Hallo,
wir haben uns von einem Notar eine Generalvollmacht nebst Betreuungsvollmacht (Entwurf) geben lassen. Da werden mehrere Regelungen aufgegriffen die der Vollmachtgeber erteilt. Nach der Auflistung kommt der Satz --Die Auflistung ist beispielhaft, nicht abschließend.--
Heißt das, das man nicht alles auflisten kann und einfach alles
dem Vollmachtnehmer überverantwortet??

Gibt es etwas wichtiges was unbedingt rein sollte?

Danke
Bernd1

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Die Auflistung ist beispielhaft, nicht abschließend.--

D.h., dass der Notar hier wohl nur die Dinge aufgeführt hat, die geregelt werden könnten, nicht aber unbedingt geregelt werden müssten bzw. dass noch andere Dinge, die nicht aufgeführt werden, auch geregelt werden können.

Eine Generalvollmacht zu erteilen heiß m.E. aber auch, dass der Vollmachtgeber ein ganz besonders gutes Verhältnis zum Bevollmächtigten haben muss und sicher sein muss, dass im Falle eines Falles auch wirklich alles in seinem Interesse geregelt wird. Ist z.B. Grundbesitz vorhanden würde es sich anbieten z.B. zwei Bevollmächtigte in Bezug auf die Verwaltung des Grundbesitzes zu benennen. Aner ein guter Notar sollte auf die Vor- und Nachteile einer jeden Regleung hinweisen.

Nehmt diesen Entwurf als Anhaltspunkt und überlegt, was geregelt werden soll bzw. wie was entschieden werden soll, wenn man selber nicht mehr dazu in der Lage ist.

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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

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