Aufklärung über Rechtsanwaltskosten ist für Mandanten und für Rechtsanwälte wichtig

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Rechtsanwaltskosten

Die Aufklärung über zu erwartende Kosten eines Rechtsstreites ist ein wichtiger Punkt für Mandanten. Denn jeder möchte selbstverständlich wissen, wie viel es ihn kostet, wenn er einen Rechtsstreit führt.

Die Frage nach einer geführten Aufklärung über die Kosten war der Gegenstand eines Berufungsverfahrens, welches von mir für einen Mandanten geführt worden ist.

Bianca Vetter
Partner
seit 2009
Rechtsanwältin
Marktstraße 17 / 19,
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: http://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:
Zivilrecht, Familienrecht, Strafrecht, Gebührenrecht der RAe, Kaufrecht

 

Zu der Aufklärung über die zu erwartenden Kosten ist ein Rechtsanwalt auch nach der Vorschrift des § 49 b Absatz 5 BRAO verpflichtet.

Dass hierbei oft nicht ein konkreter Betrag genannt werden kann, dürfte vor allem bei Klageverfahren vor Gerichten, in denen noch Zeugenaussagen, Gutachter- oder Sachverständigenkosten hinzu kommen könnten, nachvollziehbar sein.

Fakt ist jedoch, dass ein Rechtsanwalt zumindest eine Aufklärung darüber zu machen hat wie sich die Rechtsanwaltskosten zusammensetzen und wie hoch dann ungefähr, daher ohne noch zu erwartende und noch nicht bekannte Kosten wie Zeugenauslagen oder Gutachterkosten, die Kosten der Vertretung durch den Rechtsanwalt sein werden.

Denn der Mandant muss sich eine Vorstellung machen können wie hoch die Rechnung des Rechtsanwaltes ausfallen könnte.

In diesem Zusammenhang spielt dann auch das Prozesskostenrisiko, also die Verteilung der Kosten im Falle eines Obsiegens oder eines Vergleiches sowie die zu erwartenden Kosten im Fall eines Verlierens im Rahmen eines Rechtsstreites vor Gericht eine Rolle.

Hintergrund für das Aufzeigen der Kosten und des Kostenrisikos ist, dass sich der Mandant auch in Kenntnis der möglichen Kosten und des möglichen Kostenrisikos entscheiden können soll, ob er die Vertretung des Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen möchte.

Zuletzt ist es auch wichtig, dass der Rechtsanwalt bei Kenntnis einer entsprechend schlechten finanziellen Situation eines Mandanten auf die Möglichkeiten staatlicher Unterstützung im Rahmen der Beratungshilfe oder der Prozesskostenhilfe hinweist und über deren Voraussetzung hinweist.

Eine unzureichende oder gar fehlende Aufklärung über die Kosten kann zu einem Schadensersatzanspruch des Mandanten gegen den Rechtsanwalt führen, da die Nichtaufklärung über die Kosten eine Pflichtverletzung des Rechtsanwaltes aus dem Mandantenverhältnis darstellt.

In Folge dessen kann ein Mandant, der nicht über alle wesentlichen Punkte der Kosten eines Rechtsanwaltes aufgeklärt worden ist, gegen den Rechtsanwalt einen Schadensersatz in Höhe der Rechtsanwaltskosten haben, wenn er ohne Kenntnis der (ungefähren) Kosten den Rechtsanwalt beauftragt hat und bei Kenntnis der Kosten eben keine Beauftragung an den Rechtsanwalt gegeben hätte.

Ob ein Schadensersatz des Mandanten gegeben ist, wäre im Falle eines Streites anhand einer Einzelfallprüfung über die Aufklärung der Kosten und weiterer Umstände des Falles zu beurteilen.

Es ist daher zur Vermeidung von Unklarheiten und Streitigkeiten sowohl für die Mandanten als auch für den Rechtsanwalt wichtig, dass im Rahmen eines Beratungsgespräches auch über die finanzielle Seite, daher die Kosten gesprochen werden.

Die Aufklärung über die ungefähren zu erwartenden Kosten ist daher bei mir ein fester Bestandteil der Beratung.

Rechtsanwältin Bianca Vetter

HSV Rechtsanwälte
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