Aufhebungsvertrag, Sperrzeit, Elternzeit

11. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
tobsen1985
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Aufhebungsvertrag, Sperrzeit, Elternzeit

Hallo zusammen.

Zu unserer Situation.
Ich,Beamter wurde zu einer anderen Behörde versetzt. 100km. Wir sind direkt dorthin gezogen.
Meine Frau und beide Kinder sind mit umgezogen. Meine Frau befindet sich noch bis zum 08.06.2017 in Elternzeit. Danach haben wir einen wir einen Betreuungsplatz für wenige Stunden.
Die Fahrtzeit von 1:10 Stunden für eine Strecke zur alten Arbeitsstelle würde sich nicht lohnen, da, meine Frau vermutlich auch erst nach neun auf der Arbeit aufschlagen könnte.
Das haben wir mit der Chefin abgesprochen und nun einen Aufhebungsvertrag bekommen. (Wohl schon am 02.03.2017, haben diesen aber erstmal prüfen wollen)
Nun würden wir diesen unterschreiben und zurück schicken.

Meine Frau ist ja quasi aufgrund meines Jobs arbeitslos und aufgrund der familienzusammenführung mit uns umgezogen.
Die Chefin kann ihr auch nicht noch eine geringere teilzeitstelle anbieten.

Frage nun, bzgl einer möglichen ALG1 Zahlung / Sperrzeiten bei der Arge.
Muss ich irgendwelche Kündigungsfristen einhalten im Aufhebungsvertrag? Meine Frau hat laut Vertrag einen Monat Frist.

Kann ich das Datum auf dem Vertrag vermerken an welchen wir den Vertrag unterschrieben haben ?weil wir uns ja nicht direkt am 02.03 Arbeitssuchend gemeldet haben?

Haben wir eine Sperre zu befürchten ?
Sollen wir etwas anders machen ?

Danke schonmal.
Mit freundlichen Grüßen

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von tobsen1985):
Kann ich das Datum auf dem Vertrag vermerken an welchen wir den Vertrag unterschrieben haben ?


Natürlich. Ort, Datum, Unterschrift.

Zitat (von tobsen1985):
Muss ich irgendwelche Kündigungsfristen einhalten im Aufhebungsvertrag?


Kann man machen, muss man nicht, solange man keine Abfindung erhält.

Zitat (von tobsen1985):
Haben wir eine Sperre zu befürchten ?


Ja. Mit der Arbeitsagentur vorher sprechen! Der Grund für die Arbeitsaufgabe dürfte ausreichen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Mit der Arbeitsagentur vorher sprechen! Der Grund für die Arbeitsaufgabe dürfte ausreichen.


Das sehe ich auch so, Familienzusammenführung aufgrund beruflich bedingtem Umzug des Hauptverdieners ist ein valider Grund für eine Vertragsbeendigung.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tobsen1985
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok danke schon mal.

Wir haben uns ja nun nicht drei Monate vor Ende der Elternzeit bei der arge gemeldet. Könnte also eine 1wöchige Sperre nach sich ziehen oder ?

Das Nichteinhalten der Kündigungsfristen hat nur eine Ruhezeit des ALG1 zur Folge wenn im Aufhebungsvertrag eine Abfindung vereinbart wird, richtig ?

Mit freundlichen Grüßen

1x Hilfreiche Antwort

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