Aufforderung zur Benennung des Kindsvaters

29. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
regfina
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufforderung zur Benennung des Kindsvaters

Nicht selbst betroffen ( schon Oma ) habe ich folgende Fragen:1.) Mit welchen Konsequenzen ( Strafe , Kürzungen von Leistungen oder Haft ) ist zu rechnen: Eine Frau erhält Arbeitslosengeld und aufstockend Hartz 4 . Sie ist im siebten Monat und soll schriftlich den Kindsvater angeben. Sie hatte zum Zeitpunkt der Befruchtung mehrere Kontakte und für sich triftige Gründe diese nicht zu nennen. 2.) wie sieht es aus wenn sich jemand meldet und angibt das es der Erzeuger sein könnte. ?

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18 Antworten
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#1
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von regfina):
Nicht selbst betroffen ( schon Oma ) habe ich folgende Fragen:1.) Mit welchen Konsequenzen ( Strafe , Kürzungen von Leistungen oder Haft ) ist zu rechnen: Eine Frau erhält Arbeitslosengeld und aufstockend Hartz 4 . Sie ist im siebten Monat und soll schriftlich den Kindsvater angeben. Sie hatte zum Zeitpunkt der Befruchtung mehrere Kontakte und für sich triftige Gründe diese nicht zu nennen. 2.) wie sieht es aus wenn sich jemand meldet und angibt das es der Erzeuger sein könnte. ?




1.) Sie muß den Kindesvater nicht angeben.

Unterhaltsvorschuß wird es nicht geben (§ 1 Abs 3 UhVorschG).

Nach SGB II § 2 müssen erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Das (noch ungeborene Kind) wird rechtlich durch die Mutter vertreten, d.h. diese muß für das Kind den Unterhalt beim Vater geltend machen und somit zur Verringerung der Hilfebedürftigkeit beitragen. Tut sie das nicht, kann ein Leistungsträger die Zahlungen zurückbehalten, bis der Kindsvater bekannt ist.

Auch die Frau hat ggf. Unterhaltsansprüche gegen den Vater, die ihre eigene Hilfebedürftigkeit verringern. Gibt sie den Vater nicht an, wird auch hier wohl eine Kürzung vorgenommen werden.

2,) Wenn jemand die Vaterschaft anerkennt, ist er der Vater mit allen Konsequenzen.

Es besteht eine gesetzliche Unterhaltspflicht. Verwandte in gerade Linie sind einander zum Unterhalt verpflichtet, d.h. auch Großeltern können grundsätzlich zum Unterhalt ihrer Enkel herangezogen werden. Ob und in welchem Umfang das hier zutreffen könnte, wäre dann zu prüfen.

Ich (und viele andere auch) zahlen viel Geld in "öffentliche Kassen", und die sind meistens leer. Insofern ist es nicht einzusehen, daß hier ein Kindesvater seine Verpflihtungen nicht erfüllt, nur weil eine Frau den Namen nicht angeben möchte.





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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

@ BudWiser: vom Ergebnis stimme ich Dir zu, insbesondere, was die Ausnutzung des öffentlich-rechtlichen Subventionsbetriebes angeht. Aber, trotzdem, eine Mutter bekommt auch dann Unterhaltsvorschuß, wenn sie dergestalt mitwirkt, dass sie angibt, der Vater sei unbekannt.

Aber abgesehen davon kann natürlich auch ein möglicher Vater die Klärung der Angelegenheit (notfalls gerichtlich) durchsetzen. Und, hat diese Mutter auf ihrem grenzenlosen Ego-Tripp auch mal an das Kind gedacht? Ist schon toll, wenn das Kind dann weit genug ist, das Treiben der Mutter zu erfassen. Denn auch das Kind hat einen gesetzlich niedergelegten Anspruch darauf, zu erfahren, wer sein Vater ist. Und wir haben genug psychisch gestörte Erwachsene, bei denen die Störung eben auf dieses Verhalten der Mutter zurückgeführt wird. Und, das geplante Verhalten der Mutter kann auch strafrechtlich relevant sein. Denn sie lässt ja eine falsche Urkunde erstellen.

Es gibt keine guten Gründe, sich so zu verhalten. Es gibt nur egoistische schlechte Gründe: Betrug an uns allen, die wir Steuern zahlen, Betrug am biologischen Vater, Betrug am Kind, eigene Straffälligkeit.

wirdwerden

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#3
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
@ BudWiser: vom Ergebnis stimme ich Dir zu, insbesondere, was die Ausnutzung des öffentlich-rechtlichen Subventionsbetriebes angeht. Aber, trotzdem, eine Mutter bekommt auch dann Unterhaltsvorschuß, wenn sie dergestalt mitwirkt, dass sie angibt, der Vater sei unbekannt.

Danke für die Erläuterung bezüglich U-Vorschuß.

Aber die restlichen Überlegungen bzgl. ALG 2 sind richtig?

U-Vorschuß gibt es ja nur begrenzt, und wenn dann sonstige "öffentliche Leistungen" ausbleiben oder gekürzt werden, wird zwangsläufig der U-Vorschuß "zweckentfremdet".

Zitat (von wirdwerden):

hat diese Mutter auf ihrem grenzenlosen Ego-Tripp auch mal an das Kind gedacht? .... Denn auch das Kind hat einen gesetzlich niedergelegten Anspruch darauf, zu erfahren, wer sein Vater ist.


Diesen moralischen Zeigefinger hatte ich mir absichtlich verkniffen. Das Kind hat nicht nur einen gesetzlichen Anspruch darauf, wer sein Vater ist, sondern es hat insbesondere ein Recht auf Umgang mit dem Vater.

Meine Antwort zu Frage 2
Zitat:
wie sieht es aus wenn sich jemand meldet und angibt das es der Erzeuger sein könnte. ?


trifft nicht den Kern der Frage. Jemand gibt (aus Gefälligkeit?) an, er könnte der Vater sein - ja, dann wird ein Vaterschaftstest gemacht. Es könnte sich dann herausstellen, daß er nicht biologischer Vater ist. Und dann?

Es dürfte doch kein Problem sein, die möglichen "Kontakte" zu benennen, außer...dazu fallen mir aber keine Gründe ein.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

@ BudWiser: Im Augenblick kann ALG II nicht gekürzt werden. Sie weiss ja nicht so genau, wer der Vater ist. Zwar sind grundsätzlich auch Vaterschaftstestverfahren vor der Geburt möglich, aber eben auch mit Risiken verbunden und sehr aufwändig. Das ist keiner werdenden Mutter zumutbar. Bis zur Geburt des Kindes und auch danach ist ihr Unterhalt aus gutem Grund abgesichert.

Der Unterhaltsvorschuß ist so gering, dass da eine Zweckentfremdung gar nicht möglich ist. Die Höhe berechnet sich nach der geringsten Stufe der Düsseldorfer Tabelle, wobei da dann noch voll das Kindergeld in Abzug zu bringen ist.

Und aus Gefälligkeit in eine Geburtsurkunde eingetragen zu werden, das bedeutet automatisch, dass der "Freund" auch von den Behörden zur Zahlung von Unterhalt herangezogen wird. Ohne "Grüß Gott." Ich hatte die Anfrage eher dahingehend verstanden, dass ein Mann nunmehr meint, er sei der Vater und das überprüfen lassen will. Das ist sein gutes Recht.

wirdwerden

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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
und für sich triftige Gründe diese nicht zu nennen.
Wenn die Dame der Meinung ist, so mein Geld und das der anderen hier, genau so wie ihres zu verschwenden, dann hoffe ich, bekommt sie nicht viel Hilfe hier!

Davon mal abgesehen, es wurde auch schon erwähnt, dass das Kind auch ein Anrecht auf deinen Vater hat!!!

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, dass regfina und die werdende Mutter nur grenzenlos naiv sind. Ich will da nicht gleich was unterstellen. Nur, man muss sich klar sein, auf was man sich da einlässt. Dass das sozial und eben auch juristisch gar nicht geht.

Vielleicht noch etwas, was in dem Zusammenhang ganz interessant ist. Es gibt ja sowas wie einen Bundeshaushalt. Lange vor der Flüchtlingsschwemme hab ich mich mal damit befaßt. Wenn man irgendwo hört, dies oder das koste eine Milliarde, dann kann ich zumindest mir darumter nur wenig vorstellen. Aber, unter was anderem kann ich mir was vorstellen. In dem Jahr, als ich mich damit befaßt hatte, da ging die Hälfte aller Bundessteuermittel in den Haushalt des Ministeriums für Arbeit und Soziales. Auf der anderen Seite standen dann alle anderen Ministerien, die obersten Gerichte, der Bundeskanzlerinnenhaushalt, was weiss ich. Und in diesen 50% sind noch nicht mal die Sozialleistungen anderer Ministerien erfaßt. Etwa BaföG, auch keine Landesmittel (Unterhaltsvorschußkasse), keine kommunalen Mittel (Wohngeld, KdU, Kindergärten u.s.w.). Nichts. Das alles kommt noch dazu.

Ich denke, wir sollten diese Leistungen anerkennen und uns der Leistungen auch bewußt sein. Sorgfältig damit umgehen. Und ein "ich hab keine Lust, sollen doch andere für mich und das Kind sorgen," das ist einfach nicht akzeptabel.

Noch ein Hinweis: da der werdende glückliche Vater auch einer Schwangeren Unterhalt schuldet, ist die Fage des Job-Centers völlig in Ordnung. Da kann sie jetzt aber wahrheitsgemäß antworten, dass die Angelegenheit erst nach der Geburt geklärt werden wird.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 29.12.2016 17:21

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#7
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
eine Mutter bekommt auch dann Unterhaltsvorschuß, wenn sie dergestalt mitwirkt, dass sie angibt, der Vater sei unbekannt.
Wenn die Mutter hier angibt, dass der Vater unbekannt sein, dann bekommt sie vielleicht ein Strafverfahren wegen (versuchten) Betrugs, das dann ganz gemäß der Befürchtung der TE tatsächlich nit Haft enden kann (nur eben nicht auf die "Erpressung" des Namens gerichtet, sondern einfach so). Was die Mutter dann aber ganz sicher nicht bekommt, ist Unterhaltsvorschuss. Stattdessen wird das Jugendamt sie freundlich darauf hinweisen, dass die Mutter doch bitte Vaterschaftsfeststellungsverfahren gegen sämtliche Kandidaten solle, wobei das Jugendamt auch gerne im Rahmen einer Beistandschaft behilflich ist, wenn die Mutter die Namen und potentiellen Zeugungstermine rausgibt. In allen anderen Fällen wird man der Mutter aber freundlich den Weg zur Tür weisen.

Zitat:
das geplante Verhalten der Mutter kann auch strafrechtlich relevant sein. Denn sie lässt ja eine falsche Urkunde erstellen.
Lässt sie nicht.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

Wenn der mögliche Vater bekannt ist, lässt sie sehr wohl eine falsche Urkunde erstellen.

Und wenn der Vater tatsächlich unbekannt ist, bekommt sie auch den Unterhaltsvorschuß. Ich erinnere mich noch gut an die Abänderung des Gesetzes und die Argumente dafür und dagegen. Heute klagen die Unterhaltsvorschußkassen über nachfolgendes Szenario, was wohl gar nicht soooo selten vorkommt: Vater erscheint nicht auf der Geburtsurkunde. Es wird 72 Monate Unterhalt gezahlt, klar. Und dann erinnert sich die Mutter plötzlich an den Namen. Erscheint mit Kind beim Jugendamt, um eine Beistandsschaft einzurichten. Und im Gespräch hat dann die Sachbearbeiterin durchaus das Gefühl, dass diese Erkenntnis der Mutter nicht plötzlich gekommen ist, nach 6 Jahren. Das ist die Kehrseite der Medaille.

Unterhaltsvorschuß wird dann verweigert, wenn die Mutter das Spielchen "ich weiss was, was Du nicht weisst" spielt. Aber so blöd wird ja wohl keine Antragstellerin sein.

wirdwerden

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#9
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es wird 72 Monate Unterhalt gezahlt, klar. Und dann erinnert sich die Mutter plötzlich an den Namen. Erscheint mit Kind beim Jugendamt, um eine Beistandsschaft einzurichten. Und im Gespräch hat dann die Sachbearbeiterin durchaus das Gefühl, dass diese Erkenntnis der Mutter nicht plötzlich gekommen ist, nach 6 Jahren. Das ist die Kehrseite der Medaille.


Ja, aber...wenn dann nach sechs Jahren der Vater bekannt ist, wird die Unterhaltsvorschußkasse vom Vater die Gelder zurückfordern. Oder sehe ich das falsch?

Ob die dann aber tatsächlich zurückgezahlt werden, steht auf der dritten Seite der Medaille.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

Er ist ja nie in Verzug gesetzt worden, das ist das Problem. Ob man da was rückfordern kann, wohl eher nicht. Da muss man wohl eher über die Betrugsschiene beider Elternteile marschieren. Aber das tun die Kassen nicht. Warum nicht? Relativ einfach. Unterhaltsvorschuß wird überwiegend vom Land bezahlt, etwa 1/3 vom Bund bezuschusst. Umgesetzt wird das Ganze in den Kommunen, die auch die Sachbearbeiter stellen. Für etwas, wovon sie nichts haben, falls es realisiert wird. Warum sollte die Kommune also zusätzlich Mitarbeiter zur Verfügung stellen, für dem Nachgehen von Betrug, für das Eintreiben von Geldern? Kostet doch alles Zeit und Geld, was man nicht hat.

wirdwerden

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#11
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Und wenn der Unterhaltsvorschuss bis auf das 18. Lebensjahr erweitert wird, werden noch mehr Väter sich um die Zahlungen drücken können. Denn seien wir mal ehrlich, wer baut sich solche Konstrukte zusammen? Die gutverdienenden doch in der Regel nicht, da will die Mutter natürlich ein "Stcük vom gutverdienenden Vater" auch haben. Die Väter nicht zu benennen kommt doch wahrscheinlich eher in den unteren Schichtne vor. Diese rechnen sich dann aus, teilweise natürlich auch auf Druck des Vaters, wovon Sie mehr haben. Also bleibt der gesamte Lohn vom Vater erhalten, und des gibt noch zusätzlich was vom Staat oben drauf. So ist jeder zufrieden. Oftmals sind dann noch Vater und Mutter länger zusammen und lachen sich ins Fäustchen. Spätestens dann, wenn die beiden sich nicht mehr reichen können, ist Holland in Not. Und die Mutter wird feststellen das sie jahrelang aufs falsche Pferd gesetzt hat und jede Menge Geld nicht bekommen hat. Denn Unterhaltsvorschuss ist immer noch sehr viel geringer als der Mindestunterhlat laut DDt

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#12
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

[GELÖSCHT - UNANGEMESSEN]


Zum Glück muss die Mutter die Mutter hier überhaupt nichts angeben und hat auch keinerlei Konsequenzen zu fürchten, nur weil Sie die Vaterschaft nicht klärt oder die Namen nicht nennt, solange sie kein Geheimnis daraus macht, dass sie die Namen nennen könnte, wenn sie wollte. Die Mutter sollte nur aus eigenem Interesse die Vaterschaft klären oder die Nsmen nennen, wenn die uneingeschränkt auf mögliche Sozialleistungen zugreifen will. Wenn der Mutter aber das ALG 1 oder die Unterstützung aus der Familie ausreicht, kann sie davon selbstverständlich absehen.

[GELÖSCHT - UNANGEMESSEN]

Hier ist der Vater nicht unbekannt! Es ist nur bisher nicht klar, wer von mehreren bekannten Kandidaten der biologische Vater ist, was sich nach der Geburt aber sehr schnell aufklären lässt.

Dazu hat die Mutter dann die Obliegenheit, bei Beantragung des Unterhaltvorschusses diese Namen zu nennen. Nur dann gibt es auch den Unterhaltsvorschuss. Genau das will die Mutter aber wegen der "triftigen Gründe" nicht tun, wie die TE unmissverständlich klar gemacht hat. Das ist etwas gänzlich anderes als "Vater unbekannt".

Unterhaltsvorschuss bekäme die Mutter dann nur, wenn sie beim Jugendamt durch die wahrheitswidrige Angabe "Vater unbekannt" (die in diesem Zusammenhang und vor dem Hintergrund ihrer Mitwirkungspflicht nach UVG so verstanden werden muss, dass auch die Namen der Kandidaten unbekannt sind) den Irrtum erregt, dass hier eben auch die Namen der Kandidaten unbekannt sind. Dazu will der Mutter hier wohl keiner raten, oder doch?

Also bekommt die Mutter auch keinen Unterhaltsvorschuss, was das Gesetz auch genau so unmissverständlich zu verstehen gibt, wie die TE die geplante Nichtnennung der Vaterschaftskandidaten voraussetzt:

Anspruch auf Unterhaltsleistung nach diesem Gesetz besteht nicht, wenn der in Absatz 1 Nr. 2 bezeichnete Elternteil mit dem anderen Elternteil zusammenlebt oder sich weigert, die Auskünfte, die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlich sind, zu erteilen oder bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthalts des anderen Elternteils mitzuwirken.

Wie "Vater ist unbekannt" jetzt eine Mitwirkung sein soll, wäre doch höchst erklärungsbedürftig...

Zitat:
Und wenn der Unterhaltsvorschuss bis auf das 18. Lebensjahr erweitert wird
Mir ist sowieso unklar, warum ein Instrument, dass zur Abfederung plötzlicher (und vorübergehender) Belastung alleinerziehender Eltern (Mütter) von kleinen Kindern nun auch für Eltern von siebzehnjährigen Abiturienten/Azubis/Studenten benötigt werden soll oder warum die "Übergangsphase" bis zur gerichtlichen Durchsetzung etwaiger Unterhaltsansprüche mehr als 6 Jahre dauern können soll. Da, wo das Geld wirklich fehlt, greift bereits heute Hartz4. Man könnte aber meinen, dass es hier um reine Kosmetik geht, möglichst viele Menschen aus der Hartz4-Statistik rauszuholen und sie anderswo (versteckt) mit Sozialleistungen zu versorgen. Andernfalls müsste man ja meinen, dass es sich um eine einkommensunabhängige Belohnung für Menschen handelt, die ein nicht dem gesetzlichen (und verfassungsrechtlichen) Leitbild entsprechendes Familienmodell leben. Oder es geht im Jahr des Bundestagswahlkampfs nur darum, als gutherziger Geldverteiler dazustehen. Wer weiß?


-- Editiert von Rechtschreibung am 30.12.2016 16:34

-- Editiert von Moderator am 30.12.2016 23:29

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#13
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Es geht einfach darum die Kosten vom Bund, HArtz IV, auf die Kommunen, Unterhaltsvorschuss, zu ändern. Und es hört sich für viele einfach gut an. Weiterhin hat es den Vorteil das natrüclich viele Hartz IV Leistungen nicht mehr bezahlt werden müssen. Es geht ja nicht alleine um den Regelbetrag, sondern auch um die zusätzlichen Leistungen und Vergünstigungen die nicht mehr anfallen. Z.B. Mietanteil oder Kostenfreiheit in schulischen Angelegenheiten.
Allerdings kann es auch den Vorteil haben das man kein Hartz iV beantragen muss. Meine Partnerin zum Beispiel hätte gar nichts davon wenn Sie Überstunden oder Weihnachstgeld ausbezahlt bekäme. Dieses wird bei HArtz IV angerechnet, bei nur Unterhaltsvorschusszahlungen anscheineind nicht

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#14
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Meine Partnerin zum Beispiel hätte gar nichts davon wenn Sie Überstunden oder Weihnachstgeld ausbezahlt bekäme. Dieses wird bei HArtz IV angerechnet, bei nur Unterhaltsvorschusszahlungen anscheineind nicht
Die Partnerin könnte aber auch monatlich ein Millioneneinkommen haben und würde dennoch Unterhaltsvorschuss bekommen. Es ergibt meines Erachtens wenig Sinn, eine Sozialleistung (und spätestens mit dieser Reform wäre es eine reine Sozialleistung) unabhängig von der finanziellen Situation und damit auch an Spitzenverdiener zu verteilen. Ganz abgesehen davon, dass der Anknüpfungspunkt für diese Leistung (alleinerziehend) etwas merkwürdig ist. Man könnte den Eindruckngewinnen, dass Alleinerziehende gerade für dieses Lebensmodell honoriert werden sollen.

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

@ Ihr neuer: frag so ne alte Schabracke wie mich, ich kann es Dir erklären. Als der Unterhaltsvorschuß eingeführt wurde, da waren ganz andere soziale Bedingungen in Deutschland. Es gab kein ALG II, allenfalls Sozialhilfe, und die war wesentlich geringer als das Sozialgeld (also ALG II für Kids). Und die Mütter arbeiteten typischerweise. Man ging davon aus, dass dieses Geld ja quasi nur ein vorübergehendes Darlehen war, man sich das Geld ja vom Unterhaltsverpflichteten zurückholen würde. Deshalb schien (völlig zu Recht) ein übertriebener Verwaltungsaufwand unangemessen. Es wurde nur geprüft, ob die Mutter alleinerziehend war, mit niemandem zusammen lebte und der Vater bekannt war. Denn man wusste schon gern, wo man sich sein Geld zurückholen konnte.

Das mit niemandem zusammen leben, das war schwer zu überprüfen, also hat man diese Bedingung irgendwann rausgenommen, dann auch die namentliche Benennung des Vaters. Man gab also etwa ab Mitte der 90er Jahre ein Darlehen, ohne zu wissen, wer es zurückzahlen sollte. Und der Verwaltungsaufwand für die Kommunen wurde höher und höher. Das war die Ausgangssituation, die natürlich eigentlich so nicht gewollt war.

Die neue Idee halte ich für fatal, ich will hier keine Anweisung zum Betrug geben, deshalb sind meine Ausführungen auch allgemein gehalten. Es ist zunächst eine riesen Umschuldungsaktion. Der Bund drückt den Ländern und Kommunen die Kosten aufs Auge. Niemand wird durch knapp 200 € mehr im Monat aus der Armut gerissen. Im Gegenteil, man kann durch diese Aktion reinrutschen. Weil man dadurch aus den ALG II Bezug rauskommen kann, durch welchen ja viel mehr abgedeckt wird als nur das nackte Überleben. Wie Du schon feststelltest: KDU, Nachhilfe, Vereinskosten, schulischer Aufwand u.s.w. Wenn man diesen Zusatzaufwand nicht tragen kann, dann greift nämlich nach wie vor die Unterstützung durch das Job-Center. Dumme Frage: wie soll das die Mutter organisatorisch hinbekommen, die berufstätig ist? Sie muss zur Vorschußkasse, sie muss dann eventuell wegen Wohngeld zur Wohngeldstelle, eventuell wegen aufstockendem ALG II doch zum Job-Center, ebenso für Einzelleistungen. Das ist doch alles gar nicht durchdacht. Ach ja, wenn sie wirklich aus ALG II rausfallen sollte, dann kann sie sich zumindest einen Gang sparen, nämlich den zur Tafel. Da darf sie dann nicht mehr vergünstigt einkaufen. Wie viele Sachbearbeiter sind jetzt mit der Problematik zusätzlich befaßt? Auch die müssen bezahlt werden.

Und parallel dazu arbeitet man an einem neuen Entwurf zum SGB VIII, der die Kosten für Kinder mit Betreuungs/Unterstützungsbedarf nach oben deckeln soll. Denn irgendwo müssen die Kommunen für den Mehraufwand für Vorschuß ja einsparen.

Diese Entwicklung hat mit der ursprünglichen Idee er Unterhaltsvorschußkasse, den betreuenden Elternteilen schnell und ohne großes Trallalla zu helfen, damit die Zeit da ist, die Unterhaltsfrage zu lösen, nichts, aber gar nichts mehr zu tun.

wirdwerden

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#16
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Ich bin ja ganz bei dir. Ich hatte auch nie verstanden warum das Dingen "Vorschuss" heißt, wenn sich diesen keiner zurück holt. Man will halt auch versteckt Kosten minimmieren, Wohngeld etc.
Dazu kommt das die ganze Rennerei zu den verschiedenen Ämtern schon nervig sein kann. Vor allem weil die eine Stelle sich nciht mehr der anderen unterhält.
Den Unterhaltsvorschuss zu zahlen finde ich richtig und wichtig. Aber dann sollen die Ämter aber auch gucken das sie die Väter ans zurückzahlen bekommen. Und das nicht erst nach wer weiß wievielen Jahren

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#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

Dass das Geld nicht in dem Umfang zurückgeholt wird, wie man es tun könnte, das liegt auch daran, dass die Fälle in den Kommunen bearbeitet werden, und das Geld, was zurückgeholt wird, in die Landeskasse fließt. Die Kommune bietet also einen Service, für den sie letztlich nichts bekommt. Und wenn sie jetzt die in den Bereichen arbeitenden Menschen noch verfielfachen muss, in "meiner" Stadt muss dieses Geld anderweitig im Bereich "Kinder" eingespart werden. Bei uns wird über freiwillige Leistungen wie umsonst Schulbusfahren oder letztes Jahr im Kindergarten ohne Beiträge nachgedacht. Meine Kids sind ja inzwischen groß. Wenn die noch klein wären, dann hätte das auf meine damaligen Verhältnisse gemünzt geheißen: ich arbeite, sorge allein für die Kids, zahle Steuern in Steuerklasse II, muss jetzt den Schulbus zahlen, damit andere mit der prickelnden Angabe "Vater unbekannt" Unterhalt bekommen.

Ist für mich irgendwie nicht so ganz nachvollziehbar.

wirdwerden

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#18
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Wird ja immer mehr gelöscht von Rechtschreibung...

Sollte einem zu denken geben. :devil:

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