Aufforderung für die Beschriftung persönlicher Gegenstände

7. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
jonde
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufforderung für die Beschriftung persönlicher Gegenstände

Liebe Forum-Mitglieder,

ich hoffe ich bin in diesem Sub-Forum nicht allzu falsch.

Hier mein Sachverhalt:

Seitens meiner Wohnungsgenossenschaft sind wir Mieter aufgefordert worden sämtlichen Privatbesitz (Fahrräder, Kinderwägen, ...) im Fahrradabstellraum zu beschriften.

In der Verlautbarung seitens Wohnungsgenossenschaft steht lediglich der Begriff "beschriften", nicht aber Konkreteres.

Nach einem Blick auf andere Fahrräder wurden diese jeweils mit dem Namen des Besitzers + Türnummer beschriftet.

Falls die Beschriftung NICHT bis zu einem bestimmten Zeitpunkt an seinen Gegenständen angebracht wurde, wird der Gegenstand entfernt.

Meine Frage:

Bevor ich mich nun mit der Genossenschaft auseinandersetze:

Darf man so eine Forderung überhaupt stellen?

Wenn ja, muss die Beschriftung mit dem vollständigen Namen angegeben werden?

Darf man über eine reine Verlautbarung, welche an der Ausgangstüre unseres Wohnblockes angebracht wurde, solche Forderungen mit der Konsequenz der Entfernung stellen, ohne das man via Mail, Brief oder Anruf benachrichtigt wird?

Hat man die Möglichkeit der Nichtbeschriftung ohne Konsequenzen? Mir persönlich gefällt der Gedanke überhaupt nicht das ich mein Fahrrad beschriften muss, auf welchem wie bei den anderen mein Nachname + Türnummer steht. Schon alleine aufgrund dessen da ich mich ja mit dem Rad in der Öffentlichkeit bewege und dieses dann auch dementsprechend öffentlich abstelle (Besuch der Uni)

Ich würde mich über eine Antwort recht herzlich freuen.

Mit besten Grüßen

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Na ja, von Türnummer oder beidem steht da doch gar nichts. Offensichtlich hat sich ziemlich viel Gerümpel im Fahrradkeller angesammelt, und es ist doch auch in Deinem Interesse, dass der Müll entsorgt wird. Ruf bei der Baugesellschaft an, frag, wie die sich das vorstellen, ob Name oder App. No. Die bringst Du klein an, und gut ist. Wo ist da das Problem? Damit kann doch niemand was anfangen, außer Dir und dem Vermieter. Oder Du bringst Dein Fahrrad eben woanders unter.

wirdwerden

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von jonde):
Darf man so eine Forderung überhaupt stellen?

Ja, klar darf man das.

Nur lassen sich nicht immer alle Forderungen auch durchsetzen.



Zitat (von jonde):
Wenn ja, muss die Beschriftung mit dem vollständigen Namen angegeben werden?

Dazu müsste man erstmal den Wotlaut der Verlautbarung kennen.



Zitat (von jonde):
Darf man über eine reine Verlautbarung, welche an der Ausgangstüre unseres Wohnblockes angebracht wurde, solche Forderungen mit der Konsequenz der Entfernung stellen, ohne das man via Mail, Brief oder Anruf benachrichtigt wird?

Darf man.

Ob man dann den gerichtsfesten Zugang der Beanrichtigung an den Mieter dann im Falle des Falles beweisen könnte, steht auf einem anderen Blatt.



Zitat (von jonde):
Hat man die Möglichkeit der Nichtbeschriftung ohne Konsequenzen?

Klar.
Nur würde ich nicht damit rechnen, das das dann auch eitnritt.



Zitat (von jonde):
Mir persönlich gefällt der Gedanke überhaupt nicht das ich mein Fahrrad beschriften muss, auf welchem wie bei den anderen mein Nachname + Türnummer steht.

Was die anderen machen ist doch egal.
Wenn nur "Beschriftung" verlangtwird, dann reicht durchaus auch "Mietereigentum".



Zitat (von jonde):
Schon alleine aufgrund dessen da ich mich ja mit dem Rad in der Öffentlichkeit bewege und dieses dann auch dementsprechend öffentlich abstelle (Besuch der Uni)

Dann macht man die halt ab...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Ein aktueller Hinweis für die Verwaltung ob die Dinge noch Eigentümer haben würde wahrscheinlich genügen.

Eine einheitliche Regelung für diese Hinweise ist nützlich und daher ist es nur sinnvoll das die Verwaltung hierzu einen Vorschlag macht.

Natürlich dürfen sie auch anrufen und dem gutgelaunten Mitarbeiter beschreiben wie Ihr Rad ausschaut oder welches Bobbycar Ihrer ist und welches nicht. Ebenso könnten Sie ein Foto vom Eigentum schießen und zur Verfügung stellen oder einen Brief schreiben.

Oder einfach ein Fax "Etwas in diesem Raum gehört mir!!!" in der Hoffnung der Respekt vor Ihnen ist enorm.


Signatur:

3113

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Und es erschliesst sich mir immer noch nicht, was so brandgefährlich daran ist, ein Rad jemanden zuzuordnen. Bei Autos, Motorrollern, Mopeds ist das doch üblich. Da nennt man das Nummernschild.

wirdwerden

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7140 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
brandgefährlich


Wahrscheinlich gibt es da irgendwelche Brandschutzauflagen. Brandschutz bringt die komischsten Regelungen mit sich.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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