Auffahrunfall....Wer ist schuld ???

3. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
konni-konrad
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Auffahrunfall....Wer ist schuld ???

:???: Hallo !
Gestern Abend hatte unser Sohn auf eis-/schneeglatter Fahrbahn einen Unfall mit seinem Auto und wir brüten hier jetzt schon stundenlang über der Schuldfrage :crazy: . Vielleicht kann uns ja hier jemand helfen ?!
Er fuhr auf die Einfahrt zu einer Umgehungsstraße zu, auf die er gerade einfahren wollte (der Kreuzungsbereich war stark vereist und mit frischem Schnee bedeckt).
Beim Heranfahren an die Kreuzung kam er ins rutschen, sodass er fast im Straßengraben landete (er kam rechts neben dem Vorfahrtschild zum stehen).
Ca. 2 Minuten später (nachdem er schon einige Male vergeblich versucht hatte, sein festgefahrenes Auto wieder frei zu bekommen) kam von hinten ein weiteres Fahrzeug auf die Kreuzung zu. Auch er kam ins rutschen, sodass er unserem Sohn in sein Auto fuhr und ihn einmal um 90° umdrehte. Beim Gegner ist nur eine kleine Macke am vorderen re. Kotflügel. Das Auto unseres Sohnes hat es dann doch um einiges mehr erwischt, sodass es nicht mehr fahrtüchtig war. Hinterer re. Kotflügel im Eimer, Radaufhängung defekt und wahrscheinlich die Achse gebrochen.
Ich hoffe, dass ich das jetzt einigermaßen verständlich erklären konnte und hoffe auf Eure Meinungen.
Vielen Dank im Voraus !
konni-konrad


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-- Editiert am 03.02.2010 14:42

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Die Allein- oder zumindest Hauptschuld trifft auf jeden Fall den Auffahrenden, also den Unfallgegner Eures Sohnes. Eurem Sohn könnte man allenfalls eine Teilschuld anlasten wenn er sein Auto nicht hinreichend abgesichert hat.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
konni-konrad
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

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Hallo Freudenfeuer !
Vielen Dank für die schnelle Antwort, Hat uns schon viel weiter geholfen.
Auch wenn er tatsächlich eine Teilschuld bekommen sollte, könnte man doch damit noch ganz gut leben. Die Beleuchtung hatte er am Auto ja noch an und mit dem Absichern wollte er auch direkt anfangen...aber da kam halt der andere schon angerutscht.
Also...vielen Dank nochmal !
k.-k.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Die Haftung an dem Unfall trifft m.E. die Auffahrende allein, da Ihr Sohn stand und das auffahren wegen des Eises und nicht wegen mangelnden Erkennens erfolgte (man kann dies aber sicherlich auch anders bewerten und zu einer Mithaftung des Sohnes kommen. Diese sollte dann aber 25 % nicht überschreiten).

Bei einem Unfall muss man aber Schuld und Haftung trennen.
Wer Schuld hat haftet auch regelmäßig. Man kann aber auch ohne Schuld haften.

Ob überhaupt jemand an dem Unfall Schuld hat hängt von den konkreten Umständen ab.

Sie sollten die gegnerische Versicherung aber auf jeden Fall zunächst zur Anerkennung der vollen Haftung auffordern.

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