Auffahrunfall ohne Dokumentation

29. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
autofahrer0815
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auffahrunfall ohne Dokumentation

Hallo,
ich hatte gestern einen Auffahrunfall bzw. mir wurde hinten aufgefahren. Mein Problem nur ich wollte heute in die Werkstatt fahren um zu gucken ob da etwas schlimmeres ist an meinem Stoßstange ausser einen mini Kratzer. Problem nur ich habe in all der eile am unfall morgen vergessen die Versicherungsnummer zu hinterfragen und bilder zu machen Polizei haben wir auch nicht geholt und sind beide weitergefahren. ich hab lediglich seine Telefon Nummer. Kann er sich jetzt wehren weil es keine Zeugen gibt und keinen Polizei bericht? Also kann er jetzt sagen ich war das nicht ? Und darf er seine Adress Daten Verweigern?

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von autofahrer0815):
Kann er sich jetzt wehren weil es keine Zeugen gibt und keinen Polizei bericht? Also kann er jetzt sagen ich war das nicht ?

Klar kann er das. Isbesondere wenn das eine falsche Telefonnummer ist oder sich da eine Frau meldet.

Ganz ohne Beweise ist immer schlecht in solchen Fällen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
autofahrer0815
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von autofahrer0815):
Kann er sich jetzt wehren weil es keine Zeugen gibt und keinen Polizei bericht? Also kann er jetzt sagen ich war das nicht ?

Klar kann er das. Isbesondere wenn das eine falsche Telefonnummer ist oder sich da eine Frau meldet.

Ganz ohne Beweise ist immer schlecht in solchen Fällen.


Die Telefonummer ist richtig. Aber wenn er jetzt sagt das er das nicht war kann ich doch trotz richtiger Telefonnummer nichts machen wenn er sagt er war das nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von autofahrer0815):
Aber wenn er jetzt sagt das er das nicht

Ob "er" es war ist unerheblich. Man müsste beweisen, das es sein Auto war. Und das das Auto / dessen Fahrer der Schuldige war.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.043 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen