Auffahrunfall- Gegner rückt Versicherungsdaten nicht raus

23. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Payo
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 38x hilfreich)
Auffahrunfall- Gegner rückt Versicherungsdaten nicht raus

Hallo,
gestern fuhr meine Freundin in eine 30er Zone und musste bremsen, hinter ihr kam ein Rollerfahrer und fuhr ihr in die Stossstange, Lackschaden. Dies wurde auch von Zeugen beobachtet. Vor Ort räumte der Rollerfahrer seine Schuld ein, gab Name und Tel Nr. Gutgläubis wie meine Freundin ist, ließ sie sich weder Perso noch Versicherungsdaten des Rollerfahrers geben.
Am Telefon ruderte er plötzlich zurück, er müsse das erst mal mit seinem Vater klären... und er meldete den Schaden nicht seiner Versicherung. Daraufhin ging meine Freundin zur Polizei, die uns die Adresse des Fahrers gab, leider aber nicht die Versicherung, da unbekannt. Leider bin ich nicht rechtsschutzversichert. Gibt es eine Möglichkeit, evtl anhand des Nr Schildes bei der Polizei seine Versicherungsdaten zu erfragen und dieser den Schaden zu melden? Wie kann ich weiter vorgehen? Immerhin wurde der Unfall von Zeugen beobachtet. Wenn ich zu einem Anwalt gehe, wird das mich ja auch etwas kosten, und Gerichtsverhandlung auch. Oder kann man einfach ein Zu einer Autowerkstatt gehen, einen Kostenvoranschlag machen, und das dann zivilrechtlich selbst einklagen, mit Mahnbescheid? Am liebsten wäre mir einfach der normale, einfache Weg, Versicherung melden und fertig, mit seinem Roller steigt er ja nicht mal in der Versicherung.

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33 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zentralruf. Da könne Sie mit Hilfe des Kennzeichens die Versicherung ermitteln.
http://www.gdv-dl.de/dienstleistungen/zentralruf-der-autoversicherer/?ref=zentralruf

-- Editiert von FareakyThunder am 23.06.2016 18:52

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#2
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Payo):
Wenn ich zu einem Anwalt gehe, wird das mich ja auch etwas kosten, und Gerichtsverhandlung auch


Warum immer direkt zum Anwalt oder zur Polizei gehen?
Erst mal den Zentralruf der Autoversicherer nutzen und der gegnerischen Versicherung den Vorgang schildern.
Sollte diese sich quer stellen, können Sie immer noch einen Anwalt hinzu ziehen.
Ja, ein Anwalt und auch eine mögliche Gerichtsverhandlung kostet was. Aber die Kosten trägt der Verlierer. In dem Fall dürfte das nahezu bei 100% der Rollerfahrer sein, da er den nötigen Sicherheitsabstand nicht beachtet hat.

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Payo
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 38x hilfreich)

Leider habe ich das Kennzeichen nicht . Werde gleich nochmal vorbei fahren und gucken ,ob ich den Roller sehe .

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Payo):
Leider habe ich das Kennzeichen nicht .

Das ging aus dem Eingangspost nicht hervor.
Zitat (von Payo):
Gibt es eine Möglichkeit, evtl anhand des Nr Schildes bei der Polizei seine Versicherungsdaten

Namen und Anschrift haben Sie doch aber, oder?
Evtl. und mit etwas Wohlwollen des Sachbearbeiters beim Zentralruf der Autoversicherer geht's auch ohne.

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Payo
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 38x hilfreich)

Ja , den Namen hatte ich und die Adresse bekam ich bei der Polizei . Dann werde ich mein Glück mal bei dem zentral Ruf versuchen .
MfG

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Payo):
Dann werde ich mein Glück mal bei dem zentral Ruf versuchen .

Viel Erfolg.
Und nicht immer sofort ans Schlimmste mit Anwalts- und Gerichtskosten denken.
Manche Dinge lassen sich auch ganz einfach, in ruhe und sachlich regeln.

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Payo
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 38x hilfreich)

Hallo!
Ich möchte euch eine Rückmeldung geben, wie es weiter ging:
Meine Frau war bei der Mutter des Rollerfahrers, um sich die Daten geben zu lassen, diese sagte im Gespräch, daß der Vater erst übermorgen da sei und sie dann alles weitere regeln würden. Natürlich wurde dann zwei Tage später gesagt, die Daten gibt es nicht, er wird sie nicht geben. Sie konnte jedoch das Nummernschild aufschreiben und durch den Rundruf konnten wie die Daten bekommen. Außerdem geriet sie an einen sehr netten Polizisten, der versuchte auch nochmal mit dem jungen Mann zu reden, der zeigte sich dort jedoch genauso uneinsichtig. Der Polizist hat sich dann auch nochmal die Daten der Versicherung geben lassen und hat den Unfall offiziell aufgenommen, mit Fotos von beiden Fahrzeugen.
Die Versicherung ist informiert und seit dem warten wir auf ein Schreiben.
Gestern meiner Frau dann das Endrohr des Auspuffs abgefallen, genau an der Stelle, wo der Roller reinfuhr. Der Polizist hat auch ein Foto des Auspuffs gemacht, da er leicht verzogen war nach dem Aufprall, bzw etwas nach oben verbogen war.
Dummerweise ist der Auspuff nun ja nicht unmittelbar nach dem Aufprall abgefallen, sondern 2 Wochen später.
Hoffe es heisst jetzt nicht, dass das nicht mit dem Unfall zu tun hatte, der Auspuff war grade mal 3 Jahre montiert und neu.
Eben haben wir mit der Versicherung des Rollerfahrers telefoniert, die hat ihn angeschrieben, doch er antwortet nicht.
Jetzt stellt sich die Frage des weiteren Vorgehens: Entweder zur VW Werkstatt Kostenvoranschlag machen lassen und der Versicherung schicken, oder die Versicherung soll einen Gutachter schicken, der den Schaden schätzt?
Beste Grüße

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#8
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Payo):
gestern fuhr meine Freundin in eine 30er Zone und musste bremsen, hinter ihr kam ein Rollerfahrer und fuhr


Zitat (von Payo):
Meine Frau war bei der Mutter des Rollerfahrers, um sich die Daten geben zu lassen,


Hallo Payo,

Wow, deine Freundin/Geliebte hat einen Unfall und deine Frau besorgt ihr die Daten des Schädigers?

Du hast deine Mädels aber im Griff :respekt:


Zitat (von Payo):
Jetzt stellt sich die Frage des weiteren Vorgehens: Entweder zur VW Werkstatt Kostenvoranschlag machen lassen und der Versicherung schicken, oder die Versicherung soll einen Gutachter schicken, der den Schaden schätzt?
Beste Grüße



Alle Unterlagen zusammenstellen und Termin bei Anwalt für Verkehrsrecht ausmachen.
Alles andere bringt nichts!

" Kein Gutachter der gegnerischen Versicherung !!!! "



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#9
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Seb_Weniger):
Zitat (von Payo):
Wenn ich zu einem Anwalt gehe, wird das mich ja auch etwas kosten, und Gerichtsverhandlung auch


Warum immer direkt zum Anwalt oder zur Polizei gehen?
Erst mal den Zentralruf der Autoversicherer nutzen und der gegnerischen Versicherung den Vorgang schildern.
Sollte diese sich quer stellen, können Sie immer noch einen Anwalt hinzu ziehen.
Ja, ein Anwalt und auch eine mögliche Gerichtsverhandlung kostet was. Aber die Kosten trägt der Verlierer. In dem Fall dürfte das nahezu bei 100% der Rollerfahrer sein, da er den nötigen Sicherheitsabstand nicht beachtet hat.

Ich empfehle mich.


Weil dies die Versicherung zahlen muss und ich mich nicht ärgern muss?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Zitat (von Seb_Weniger):
Zitat (von Payo):
Wenn ich zu einem Anwalt gehe, wird das mich ja auch etwas kosten, und Gerichtsverhandlung auch


Warum immer direkt zum Anwalt oder zur Polizei gehen?
Erst mal den Zentralruf der Autoversicherer nutzen und der gegnerischen Versicherung den Vorgang schildern.
Sollte diese sich quer stellen, können Sie immer noch einen Anwalt hinzu ziehen.
Ja, ein Anwalt und auch eine mögliche Gerichtsverhandlung kostet was. Aber die Kosten trägt der Verlierer. In dem Fall dürfte das nahezu bei 100% der Rollerfahrer sein, da er den nötigen Sicherheitsabstand nicht beachtet hat.

Ich empfehle mich.


Weil dies die Versicherung zahlen muss und ich mich nicht ärgern muss?




Und weil Versicherungen ihre eigene Vorstellung von Schadensregulierung haben. ;)
Darf ich täglich erleben.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Weil dies die Versicherung zahlen muss und ich mich nicht ärgern muss?

Welcher Unfall geht heute noch 100/0 aus?
In der Regel werden die Unfälle (leider) 50/50 oder 70/30 verteilt...
So werden dann natürlich auch die Kosten verteilt.
Und um sich größere Kosten zu ersparen, versucht man erst mal den Weg des geringsten Widerstands und setzt auf den Menschenverstand des Unfallgegners bzw. deren Eltern. Wenn das nicht hilft, darf man natürlich immer noch zum Anwalt gehen.

Ich empfehle mich.

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#12
 Von 
Nrw_Lady
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 67x hilfreich)

Wenn der Unfallgegner solche Spielchen macht,nicht lange rumfackeln und den Anwalt nehmen.Den muß dann auch die gegnerische Versicherung bezahlen.

Signatur:

N_L

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#13
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)

Zitat (von Seb_Weniger):
Welcher Unfall geht heute noch 100/0 aus?


100 zu 0 wird dann reguliert, wenn der Unfall für den Geschädigten unvermeidbar war. ...und das soll immer noch vorkommen, sogar recht häufig ;)

Signatur:

" In der Hand halte ich 4 Asse, .....doch das Leben spielt Schach mit mir. "

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Payo
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 38x hilfreich)

Guten Abend allerseits,
es gibt was neues von unserem Auffahrunfall und ich brauche mal eure Einschätzung, ich fasse das Ganze nochmal kurz zusammen: Nach dem Auffahrunfall gab der Unfallgegner seine Versicherungsdaten nicht preis. Mit Hilfe der Polizei wurden die Daten dann nachträglich ermittelt. Ein Gutachter schätze den entstandenen Schaden am PKW auf etwas über 1200€ (wenn es in der Werkstatt gemacht wird, ohne Werktstatt waren es ca. etwas über 1000€) Nach einer Zeit des Wartens teilte die Versicherung des Unfallgegners mit, dass der Roller des Unfallgegners zu dem Zeitpunkt des Unfalls nicht bei ihnen versichert gewesen ist- sie zahlten den Betrag deswegen nicht.
Daraufhin wurde ein Anwalt eingeschaltet, der ihn aufforderte, den Betrag zu bezahlen. Jetzt kam die Antwort, es wurde ein Vergleich angeboten in Höhe von 700€.
Jetzt bin ich unsicher was ich machen soll.
- Sollte ich die 700€ nehmen?
- Soll ich ein Gegenangebot machen lassen, z.B. ein Treffen in der Mitte, 950€? (Und wenn das abgelehnt wird, kann ich dann trotzdem noch das Angebot der 700€ annehmen?)
- Sollte ich auf die vom Gutachter festgelegte Summe bestehen?

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#15
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47650 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
dass der Roller des Unfallgegners zu dem Zeitpunkt des Unfalls nicht bei ihnen versichert gewesen ist


Wie jetzt? Der Roller war zum Unfallzeitpunkt nicht versichert?

Zitat:
Jetzt kam die Antwort, es wurde ein Vergleich angeboten in Höhe von 700€.


Dir ist schon klar, dass Du Deinen Anwalt selbst zahlen musst, wenn Du den Vergleich annimmst, oder?

Zitat:
- Sollte ich auf die vom Gutachter festgelegte Summe bestehen?


Was sagt denn Dein Anwalt dazu?
Schon eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Versicherungsschutz gestellt?
Wenn nein, kann an damit jetzt mal drohen um die volle Summe zu erhalten.

Welche Einkommensverhältnisse hat der Rollerfahrer mutmaßlich? Schüler, Student, Azubi?

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#16
 Von 
Payo
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 38x hilfreich)

Seine Einkommensverhältnisse kenne ich nicht, er scheint auf dem Gymnasium zu sein, oder gewesen zu sein. Wo und ob er arbeitet weiss ich leider nicht. Denke nicht, daß ich den Anwalt zahlen muss, denn er läuft über eine Rechtsschutzversicherung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von Payo):
- Sollte ich auf die vom Gutachter festgelegte Summe bestehen?



Wenn die Schuldfrage eindeutig ist natürlich.


Zitat (von Payo):
Jetzt kam die Antwort, es wurde ein Vergleich angeboten in Höhe von 700€.



Ich würde das Früchtchen auch mal ganz dezent auf seine Straftat nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz hinweisen.
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe ist da nicht ohne.

Bei Vorsatz können da schon mal bis zu bis zu 180 Tagessätze winken.


Zitat (von Payo):
Seine Einkommensverhältnisse kenne ich nicht, er scheint auf dem Gymnasium zu sein,



Die wären mir auch egal. Vielleicht sollte man ihm auch hier erklären, wie sein Start ins Leben aussieht mit
einer Verurteilung und einem Titel an der Backe.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Payo
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 38x hilfreich)

Die Schuldfrage scheint eindeutig, er ist aufgefahren, dafür gibt es drei Zeugen, der Polizist sagte, er hätte den nötigen Abstand halten müssen, dass er bremsen hätte können.
Unser Anwalt hat in seinem Schreiben halt gesagt, daß wenn wir auf den Vergleich eingehen, wir die 700€ sicher hätten.
Wenn wir darauf nicht eingehen und das Geld eventuell eingeklagt werden muss, kann es passieren, dass wir komplett leer ausgehen. Das möchte ich natürlich auch nicht, da 700 für uns viel Geld sind. Ich kann das leider schlecht beurteilen, da ich bisher noch nie so eine Situation hatte. Vielleicht ist es ja auch Standard so, daß in der Regel erst mal ein Vergleich angeboten wird. Weiss auch nicht, ob wir jetzt ein Gegenangebot machen sollten, oder ob die 700€ die angeboten worden jetzt heissen: Entweder nehmen, oder alles weitere vor Gericht. Es liegt ja auch in meinem Interesse, das ganze schnell zu beenden.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Payo):
Nach einer Zeit des Wartens teilte die Versicherung des Unfallgegners mit, dass der Roller des Unfallgegners zu dem Zeitpunkt des Unfalls nicht bei ihnen versichert gewesen ist- sie zahlten den Betrag deswegen nicht.


Sondern wo oder gar nicht? Üblicherweise sind die Versicherungskennzeichen bis Ende Februar gültig; der Unfall war im Juni. Hat man ein Foto vom Kennzeichen? Da steht ein Jahr drauf und man könnte man das auch anhand der Farbe rausfinden.

Würde nicht lang mit Anzeige und Klage fackeln. Aber ob man den Vergleich annimmt, muss man selber entscheiden.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Payo
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 38x hilfreich)

Er hatte den Roller gar nicht versichert und ein Nr. Schild drauf, was nicht zur Fahrgestellnummer passte.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Payo):
er ist aufgefahren, dafür gibt es drei Zeugen,


Zitat (von Payo):
Wenn wir darauf nicht eingehen und das Geld eventuell eingeklagt werden muss, kann es passieren, dass wir komplett leer ausgehen.



Und welche Begründung gibt es für diese Vermutung?


Zitat (von Payo):
Vielleicht ist es ja auch Standard so, daß in der Regel erst mal ein Vergleich angeboten wird.



Von wem kam denn diese Angebot und mit welcher Begründung wurde ein Vergleich angeboten?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

1) Würde ich diesen Vergleich nicht annehmen
2) Würde ich Anzeige erstatten wegen nicht vorhandener Pflichtversicherung

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Payo
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 38x hilfreich)

Ich versuche Antworten auf die Fragen zu bekommen. Ich denke, wenn er sich weigert zu bezahlen, oder zu wenig verdient, evtl studiert er, ist er vll von der Zahlung befreit, bzw es verjährt irgendwann? Leider weiß ich nicht, ob er in einem festen Arbeitsverhältnis ist.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Payo):
Ich denke, wenn er sich weigert zu bezahlen, oder zu wenig verdient, evtl studiert er, ist er vll von der Zahlung befreit, bzw es verjährt irgendwann? Leider weiß ich nicht, ob er in einem festen Arbeitsverhältnis ist.


Mit einem Titel hat man 30 Jahre lang Zeit.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Payo
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 38x hilfreich)

Das bedeutet, wenn ich auf den Vergleich nicht eingehe und er sich weigert, den Betrag des Gutachters zu begleichen, würde es vor Gericht gehen? Dort würde ein Richter dann entscheiden. Im Falle er würde ihn zu Begleichung der Summer die im Gutachten steht verurteilen, wäre das auf 30 Jahre festgesetzt? Das bedeutet im Prinzip, würden die Chancen gut stehen, die gesamte Summe zu bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Das steht halt in den Sternen. Wenn derjenige nie Geld verdient und von Sozialleistungen lebt, wird man auch in 30 Jahren kein geld sehen.

Ich würde es so machen: wenn der Schaden nicht so "schlimm" ist, also man ihn den Umständen entsprechend nicht reparieren muss (altes Auto, nur ein paar Kratzer...), würde ich den Vergleich ablehnen. Ist der Wagen fahruntüchtig und es würde einen selbst ruinieren, könnte man drüber nachdenken den Vergleich anzunehmen.

Was ist eigentlich mit der Verkehrsopferhilfe? Wäre die nicht eigentlich hier zuständig, da das Mopped garnicht versichert war und (vorsätzlich) geführt wurde?

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Payo
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 38x hilfreich)

Das Auto ist schon alt und der Schaden nicht so "schlimm" , Kratzer,ja.
Was ist die Verkehrsopferhilfe? Noch nie gehört, würde die evtl für ihn zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Einfach mal deren Webseite googlen. Die sind eigentlich für u.A. solche Fälle zuständig. (Fahrer ohne Verkehrshaftpflicht, Fahrerflucht...).

Gibt aber gewisse "Bedingungen" damit diese Institution nicht missbraucht wird. Inwieweit das zutrifft -keine Ahnung.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Payo
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 38x hilfreich)

Vielleicht kann jemand noch etwas dazu sagen.
Dürfte man zB für einen Hund, der nicht angeleint ist bremsen? Nicht das sich sowas im Falle eines Prozess nachteilig auswirkt.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Kommt auf die Größe des Hundes, auf die Geschwindigkeit, sonstige Umstände, etc. an. Eine Notbremse für einen Zwergpincher auf der BAB ist da anders als ein Riesenwolfshund (metaph.) in der Spielstraße.
"Einfacher" ist es sicher, wenn das Herrchen gleich hinterherlief...

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