Auffahrunfall. Gegner behauptet ich hätte ihn ausgebremst

26. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
M1991
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Auffahrunfall. Gegner behauptet ich hätte ihn ausgebremst

Hallo liebes forum,
Ich hatte vor ca 1 woche einen unfall auserorts. Ich musste aufgrund eines rehs bremsen. Bin schon am reh vorbei gewesen und wollte grad wieder beschleunigen. Aufeinmall krachte es von hinten. Habe das auto dann zum stehen gebracht und bin zum anderen fahrer gelaufen, der grad sein auto was leicht im graben war wieder zurück auf die straße rückwerts fuhr. Habe angst bekommen das er abhaut und habe seine tür aufgemacht und habe ihn gefragt ob alles oke ist. Er meinte das nix oke ist. Ich habe ihnn noch gefragt ob er mich übersehn hat oder seine bremsen versagt haben. Er meinte nur das er müde ist. Bin dann zum auto hin und habe gemerkt das ich mein telefon bei einem kolegen vergessen habe. Bin zu ihm hin und habe ihn aufgefordert die polizei zu rufen. Er weigerte sich und rief sein couseng an. Nachdem er seinen couseng angerufen hatte behauptetete er aufeinmal das ich ihn ausgebremst hätte und fing an mir zu drohen. Zum glück kamen welche vorbeigefahrn und hielten an, machten für mich bilder. Ich habe dann die polizei angerufen, aber sie wollte nicht kommen. 2 tage später kam der unfallgegner mit seinem couseng und behaupteten wievor ich hätte ihn mit absicht ausgebremst, plus ich hätte mich auf der straße quergestellt . Haben mir dann erzählt sie hätten die versicherung angerufen und sie hätte erzäht das sie das mir nicht zahlen würden. Die beiden haben mich gefragt ob jeder seinen schaden selber zahlt und es dann aus der welt ist. Ich habe abgeblockt. Sie fragten mich ob ich den schaden aus meiner sicht schildern kann. Ich habe denen gesagt das ich absolut nichts sagen werde, weil ich es nicht will das sie sich noch mehr drauf was zusammenreimen. Ich habe den schaden bei seiner versicherung danach gemeldet. Er hat es der versicherung vorher schon gemeldet obwohl er behauptete das er die versicherung nur gefragt hat. Sein schaden am fahrzeug ist vorne links meiner hinten mittig. Ich nehm mal an das er ausweichen wollte und reingeruttscht ist. Meine fragen sind. Wie soll ich jezt weiter vorgehen? Soll ich jetzt abwarten oder dierekt zum gutachter? Auf was sol ich achten, bzw auf was soll ich mich nicht einlassen? Was kostet ein gutachter und ein anwalt, fals ich auf meinen kosten sitzen bleibe? Danke im voraus. Und sorry für rechtschreibung und schreibweise

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37 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

das wird etwas schwieriger!

Zitat:
Was kostet ein gutachter und ein anwalt
Da wirst du schonmal mit mehreren hundert Euro rechnen müssen, bzw sogar auch gut im Bereich über 1000Euro.

Zitat:
fals ich auf meinen kosten sitzen bleibe?
Zu einem Teil solltest du dich schonmal mit dem Gedanken anfreunden!

Zitat:
Ich musste aufgrund eines rehs bremsen
Falsch, du wolltest, nicht du musstest! Bedenke, so weinfach bremsen wegen Tieren ist nicht!

Das Ganze wird jetzt sehr schwer, du hättest wegen dem Reh nur bremsen dürfen, wenn du sicherstellen hättest können, dass nachfolgender Verkehr nicht gefährdet wird. Ansosnten heisst es aufs Reh drauf halten, so gemein sich das auch anhört!

Sicher, der Unfallgegner trägt da auch eine grosse Schuld wegen nicht Achtsamkeit, zu geringem Abstand etc.

Eichn Gutachter würde ich erstmal nicht einschalten, aber einen Anwalt. Der wird dir dann weiterhelfen können. Ich würde mich aber schnmal mit dem Gedanken anfreunden, dass es schon so enden kann, jeder trägt seinen Schaden...





0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
M1991
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank für ihre schnelle antwort. Es war jah nicht so das ich voll gebremst habe und er mir dabei aufgefahren ist. Er war weit genug von mir weg. Ich habe das reh recht früh gesehen, habe langsamm runtergebremst bis auf paar kmh. Ich bin schon ca 10 sek langsamm gerollt bis das reh weg war und ich wieder beschleunigen wollte und es krachte. Wenn da ein 25er auto vor ihm fahrn würde, hätte er es wahrscheinlich auch nicht gesehn. Der fahrer war so müde oder benebelt das er nur 1 auge offen hatte. Erst ca 5 minuten nach dem unfall beim telefonat mit seinem couseng machte er einen einigermaßen fitten eindruck.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Das Ganze wird jetzt sehr schwer, du hättest wegen dem Reh nur bremsen dürfen, wenn du sicherstellen hättest können, dass nachfolgender Verkehr nicht gefährdet wird. Ansosnten heisst es aufs Reh drauf halten, so gemein sich das auch anhört!


Das trifft meines Wissens nach nicht für Tiere wie Rehe oder Wild*******e sondern nur für "Kleinvieh" zu.
Wenn Du auf solche Tiere einfach drauf hältst ist es nicht selten, dass der Fahrer entweder schwer verletzt, oder gar im Zinksarg abtransportiert wird!

-- Editiert von spatenklopper am 27.09.2016 13:07

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Das Ganze wird jetzt sehr schwer, du hättest wegen dem Reh nur bremsen dürfen, wenn du sicherstellen hättest können, dass nachfolgender Verkehr nicht gefährdet wird.
Das ist falsch! Gerade bei einem großen Tier wie einem Reh bremst man alleine schon reflexartig um einen schweren Unfall zu verhindern. Es gibt da eine Faustregel, dass man bei Haarwild bremsen soll. Wenn evtl. noch Wildwechsel ausgeschildert war, dann hat der Auffahrer, meiner Meinung nach, zu 100% Schuld.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

das wird etwas schwieriger!

Zitat:
Was kostet ein gutachter und ein anwalt
Da wirst du schonmal mit mehreren hundert Euro rechnen müssen, bzw sogar auch gut im Bereich über 1000Euro.

Zitat:
fals ich auf meinen kosten sitzen bleibe?
Zu einem Teil solltest du dich schonmal mit dem Gedanken anfreunden!

Zitat:
Ich musste aufgrund eines rehs bremsen
Falsch, du wolltest, nicht du musstest! Bedenke, so weinfach bremsen wegen Tieren ist nicht!

Das Ganze wird jetzt sehr schwer, du hättest wegen dem Reh nur bremsen dürfen, wenn du sicherstellen hättest können, dass nachfolgender Verkehr nicht gefährdet wird. Ansosnten heisst es aufs Reh drauf halten, so gemein sich das auch anhört!

Sicher, der Unfallgegner trägt da auch eine grosse Schuld wegen nicht Achtsamkeit, zu geringem Abstand etc.

Eichn Gutachter würde ich erstmal nicht einschalten, aber einen Anwalt. Der wird dir dann weiterhelfen können. Ich würde mich aber schnmal mit dem Gedanken anfreunden, dass es schon so enden kann, jeder trägt seinen Schaden...


Bitte nenne uns mal die rechtliche Grundlage. Derjenige, der hinten ist muss genug Freiraum schaffen, damit der rechtzeitig bremsen kann.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Bitte nenne uns mal die rechtliche Grundlage. Derjenige, der hinten ist muss genug Freiraum schaffen, damit der rechtzeitig bremsen kann.


Die rechtliche Grundlage wäre § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO , Katzen, Igel, Kaninchen sind keine "zwingenden Gründe", bei Tieren wie einem Reh trifft das aber nicht zu.

-- Editiert von spatenklopper am 27.09.2016 15:24

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Vor allem, weil ohne zu bremsen ein Unfall entsteht, wo der nachfolgende auch eine Vollbremsung machen müsste...

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
M1991
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure antworten. Ich werde schreiben wenn was von der Versicherung kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Ansosnten heisst es aufs Reh drauf halten, so gemein sich das auch anhört!
Bitte so etwas nicht weiter verbreiten, das ist Unsinn!

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Das Ganze wird jetzt sehr schwer, du hättest wegen dem Reh nur bremsen dürfen, wenn du sicherstellen hättest können, dass nachfolgender Verkehr nicht gefährdet wird. Ansosnten heisst es aufs Reh drauf halten, so gemein sich das auch anhört!


Nein, bei Wild abbremsen und lieber einen kontrollierten Aufprall in Kauf nehmen als unkontrolliert auszuweichen und sich selber zu gefährden. Einfacher gesagt als getan, aber das bekommt man in der Fahrschule beigebracht.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

So weit ich weiß ist das sicherste tatsächlich, einfach draufzuhalten und dabei zwar zu bremsen, aber nichts überstürztes zu machen um sich nicht selbst zu gefährden.

Rechtlich kann die Sache eigentlich nicht viel anders aussehen, weil man beim "nicht bremsen" oder beim Ausweichen mit großer Wahrscheinlichkeit einen noch schlimeren Unfall riskiert, in den der nachfolgende dann ja auch reingezogen wird, was für beide eventuell böser ausgehen kann, als "nur" ein "kleiner" Auffahrunfall.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Das hab ich auch in der Fahrschule gelernt. Ich hab aber gelernt, dass in so einem Fall eine Vollbremsung erlaubt ist. Man sollte nur die Spur halten und keineswegs panisch irgendwie ausweichen. Vollbremsung, Lenkrad festhalten, weiter geradeaus und beten, dass man rechtzeitig zum Stehen kommt. Der hinter einem muss rechtzeitig zum Stehen kommen können, wenn man nicht grundlos plötzlich abbremst. Zumal an solchen Stellen ja oftmals auch Schilder stehen, die vor Wildwechsel warnen?
Ich frage mich nur, warum die Polizei nicht gekommen ist?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
So weit ich weiß ist das sicherste tatsächlich, einfach draufzuhalten und dabei zwar zu bremsen,
Richtig. Das Zauberwörtchen dabei ist aber "bremsen", auch eine Vollbremsung ist völlig o.k. und nicht wie andere geschrieben haben:
Zitat (von lesen-denken-handeln):
Das Ganze wird jetzt sehr schwer, du hättest wegen dem Reh nur bremsen dürfen, wenn du sicherstellen hättest können, dass nachfolgender Verkehr nicht gefährdet wird. Ansosnten heisst es aufs Reh drauf halten, so gemein sich das auch anhört!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
M1991
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo liebe 123recht Gemeinde.
Habe eine antwort von der gegnerischen versicherung bekommen.

Sehr geehrter herr ...........,
Gemäß Schilderung unseres versicherungsnehmers überhollten sie diesen erst und stellten sich dann quer über die straße hinweg.

Wir sehen eine mithaftung ihrerseits zu 70 % als gegeben an.

Wir können daher maximal 30 % ihres entsandenen schadens übernehmen.

Bitte reichen sie dazu einen kostenvoranschlag nebst fotos ein.
Nach erhalt kommen wir unaufgefordert auf die angelegenheit zurück.

Mfg
blablabla versicherung

Meine fragen:
Was soll ich da jetzt machen?
Soll ich ein brief zusammenfassen und schreiben das ich damit nicht einverstanden bin und wieso?
Kann ich jetzt jedem hinten reinfahrn und erzählen das der vormir mich ausgebremst hat?
Ist diese entscheidung unabhängig von meiner versicherung?
Bitte um hilfe. Liebe grüße

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von M1991):
Gemäß Schilderung unseres versicherungsnehmers überhollten sie diesen erst und stellten sich dann quer über die straße hinweg.

Nun wurde er kurz vorher überholt?
Gab es Zeugen?
Zitat (von M1991):
Was soll ich da jetzt machen?

Den Unfall der eigenen Versicherung schon gemeldet, denn diese sollte auch unberechtigte Forderungen abweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von M1991):
Gemäß Schilderung unseres versicherungsnehmers überhollten sie diesen erst und stellten sich dann quer über die straße hinweg.


Zitat:
Sein schaden am fahrzeug ist vorne links meiner hinten mittig.


Wie die Versicherung die Diskrepanz zwischen der Aussage des Unfallgegners und dem Schadensbild erklären will, würde mich grad brennend interessieren.

Unter diesen Umständen würde ich dir dringend raten, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu nehmen. Du hast nicht zufällig eine (Verkehrs-)Rechtschutzversicherung?


Zitat (von Yogi1):
Ich frage mich nur, warum die Polizei nicht gekommen ist?

Die Polizei kommt heutzutage wenn überhaupt nur noch bei Personenschaden oder wenn die Fahrzeuge nicht mehr fahrbereit sind. Evtl. hätte es geholfen, wenn er der Polizei gegenüber die Drohung durch den Unfallgegner erwähnt hätte.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Spätestens jetzt würde ich mal über eine Anzeige wegen Betrug nachdenken...

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
M1991
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Am unfallort wo ich mit der polizei telefoniert habe, habe ich den polizisten gesagt das mir gedroht wird. Der polizist meinte nur die personalien austauschen und weiterfahren. Ich war bei der polizei, sie sagten mir das es sich nix ändern wird wenn ich anzeige mache, nur das der unfallgegner 35 euro glaube ich zahlen müsste und das ich 3 monate zeit hätte und es immer noch machen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

1. Melde den Schaden umgehend bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung damit Du eine Schadennummer bekommst.
2. Lasse Dich von der Polizei nicht so leicht abwimmeln.
3. Du brauchst hier unbedingt Hilfe von einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
4. Ein Schadensgutachten solltest Du ohnehin anfertigen lassen.

Normalerweise erteilt man zu 3. und 4. Abtretungen, die dann beide direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnen.

Hier solltest Du Dich darauf einstellen, dass Du Geld für ein Gerichtsverfahren in die Hand nehmen musst, ansonsten besteht die Gefahr, dass Du auf Deinem Schaden sitzen bleibst.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Zitat (von lesen-denken-handeln):
Das Ganze wird jetzt sehr schwer, du hättest wegen dem Reh nur bremsen dürfen, wenn du sicherstellen hättest können, dass nachfolgender Verkehr nicht gefährdet wird. Ansosnten heisst es aufs Reh drauf halten, so gemein sich das auch anhört!


Nein, bei Wild abbremsen und lieber einen kontrollierten Aufprall in Kauf nehmen als unkontrolliert auszuweichen und sich selber zu gefährden. Einfacher gesagt als getan, aber das bekommt man in der Fahrschule beigebracht.


Meine Freundin hatte mal vor Jahren auf der Autobahn nachts einen Wildunfall mit einem *******. Als bei Tempo 100 das ******* in einer Kurve in den Lichtkegel lief war es trotz Notbremsung zu spät. Das Auto war ein Totalschaden und sie hat sich dabei Prellungen und eine Platzwunde zugezogen.

Man sollte den Aufprall bei solchen Tieren hinsichtlich Ihrer Größe, Ihres Gewichts und auch noch des Geweihs nicht unterschätzen, gerade Rehe durchschlagen gerne mal die Windschutzscheibe.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
M1991
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Wollte nochmal hier antwortenn zu den fragen.
-Ich habe ihn nicht überhollt
-es gab keine zeugen die das gesehn haben
-Habe leider keine Rechtsschutzversicherung.
-Habe den schaden beiden versicherungen gemeldet.
-Mit dem schadensgutachten soll ich warten bis die gegnerische versicherung mich irgendwo in ihrem auftrag schickt sagte mir meine versicherung, damit müssten sie es selbst zahlen. Egal wie es ausgehtt.

Was ich noch fragen wollte. Die gegnerische versicherung gibt mir 70% schuld. Heisst es das meine versicherung ihm seinen schaden zu 70 % zahlen muss? Oder hat es nichts damit zu tun und meine versicherung entscheidet was er bekommt oder nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
M1991
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

So, habe eben grad mit der gegnerischen versicherung telefoniert. Sie meinten das es aussage gegen aussage ist und deshalb das ergebnis. Ich fragte die warum dann 70:30 und ned 50:50 und warum ich überhaupt schuld bekämme? Darauf antwortete mir der herr: sie wollen von uns Geld haben sie müssen es beweisen das sie nicht schuld sind. Das ist standart bei uns mehr gibts nicht. Ich fragte ihn wie ich es beweisen sollte. Darauf hin antwortete er mir das ich es garnicht beweisen kann wenn es niemand gesehn hat.

Was soll ich davon halten? Gibts mit den versicherungen immer so nen problem? :fight:

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von M1991):
Was soll ich davon halten? Gibts mit den versicherungen immer so nen problem?

Ist die Frage ernst gemeint? Du fragst die Versicherung wie Du sie dazu bringen kannst das sie Dir noch mehr Geld zahlen muss und wunderst Dich das die Dir so was sagen?



Du solltest wie bereits vorgeschlagen einen Anwalt beauftragen.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von M1991):
Kann ich jetzt jedem hinten reinfahrn und erzählen das der vormir mich ausgebremst hat?
Prinzipiell ja

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Du brauchst hier einen Rechtsanwalt - ohne diesen wirst Du Deinen Schaden sehr wahrscheinlich nicht ersetzt bekommen.

Was das Schadensgutachten betrifft hat Deine Versicherung Recht. Allerdings ist der Sachverständige der gegnerischen Versicherung nicht unabhängig - dieser wird den Schaden immer zu Deinem Nachteil beziffern, deswegen wäre diese Variante nicht ratsam.

Und die Versicherung des Gegners wird alles tun um Dir so wenig wie möglich Geld zu zahlen - die sind prinzipiell bereit es auf einen Prozess ankommen zu lassen, weil Du hier die Deine Rechtsanwalts- und die Gerichtskosten immer vorstrecken musst.

Du kannst Dir auch hier im kostenpflichtigen Bereich eine Ersteinschätzung holen.

Jedenfalls spricht bei einem Auffahrunfall der erste Anschein immer gegen den der auffährt, weil dieser zu wenig Abstand gehalten hat und/oder zu schnell gefahren ist und/oder weil er eben nicht aufmerksam genug war.

In Deinem Fall behauptet der Fahrer des Fahrzeugs das aufgefahren ist, dass Du in ausgebremst und damit den Unfall in Kauf genommen hast. Dies muss Dein Gegner- vor Gericht - darlegen und beweisen (Bremsspurvermessungen der Polizei an der Unfallstelle etc.)

Im Übrigen muss ein nachfolgender Fahrer immer einen so großen Abstand halten, dass er auch bei einem plötzlichen, überraschenden Bremsmanöver des Vorausfahrenden eben nicht auffährt.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Xipolis):
In Deinem Fall behauptet der Fahrer des Fahrzeugs das aufgefahren ist, dass Du in ausgebremst und damit den Unfall in Kauf genommen hast. Dies muss Dein Gegner- vor Gericht - darlegen und beweisen (Bremsspurvermessungen der Polizei an der Unfallstelle etc.)


Das behauptete er am Unfallort und beim Einschüchterungsbesuch mit seinem Cousin. Seiner Versicherung gegenüber hat er behauptet, M1991 hätte ihn überholt und sich dann quer auf die Fahrbahn gestellt. Das hat M1991 von der Versicherung schriftlich. M1991 hat aber einen Schaden hinten mittig. Zudem wäre der Gegner laut Schilderung von M1991 beim Ausweichversuch teilweise über das Bankett hinaus gerutscht. Die dabei entstandene Gras- oder Schotternarbe bzw. Bremsspuren würde ich jetzt dringend fotografieren (lassen), sofern überhaupt noch vorhanden, und dann ab damit zum Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Das die Versicherung des Gegners abwehrend reagiert und sich auf die Aussagen Ihres Versicherten verlässt ist doch selbstredend.

Abgesehen von Deinem Rat, empfiehlt sich auch dringend ein Strafantrag bei der Polizei wegen Sachbeschädigung + Nötigung, damit auch hier Ermittlungen in Gang kommen. Nur nicht abwimmeln lassen.

Und natürlich zum Rechtsanwalt. Ggf. wäre neben einem Schadensgutachten auch ein nachgestelltes Gutachten zum Hergang vor Ort sinnvoll, das sollte der Fragesteller aber mit seinem Anwalt besprechen.

Abgesehen davon, dass das Kommen der Polizei bei reinem Sachschaden wohl von Bundesland zu Bundesland anders ist, so muss diese meines Erachtens bei erheblichen Sachschaden, bei unklarer Schuldfrage aber auch bei Gefährdungen durch den fließenden Verkehr jedenfalls kommen.

-- Editiert von Xipolis am 18.10.2016 03:19

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
M1991
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist zwar lang her, aber ich kann euch sagen wie es ausgegangen ist. Es lief über einen anwalt der viel geld genommen hat, aber nichts unternommen hat. Ich habe 50% bekommen. Der gegner aber nichts. Das gute war, ich wurde nicht hochgestuft. Ich bin bei dem gantzen auf ca 3000 euro sitzengeblieben. Vor 2 jahren ist einer in das auto von meiner freundin reingefahren. Gleich die rechtschutz beansprucht, die wir nach dem vorfall 2016 gemacht haben. Der verursacher hat vorort vor der polizei es zugegeben. Die polizei hat es aufgenommen. Der verursacher gab es bei der versicherung anderst an, er hatte einen zeugen. Es gab teilschuld. Anwalt konnte es auch nicht richten. Nur pech. Gruß

0x Hilfreiche Antwort


#30
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von M1991):
Ist zwar lang her, aber ich kann euch sagen wie es ausgegangen ist.


Danke für die Rückmeldung.

Zitat (von AnwaltvomAnwalt):
Man bremst für jedes Tier! Dann muss der Hintermann Abstand halten, ganz einfach.


Das ist, wie fast alles was von Ihnen kommt, ganz einfach falsch.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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