Hallo zusammen!
Ich bin durch ein dummes Missgeschick meiner Frau hinten aufs Auto gefahren. Der Schaden liegt bei etwa 1200€ - 1500€.
Mein Auto ist auf meine Tochter zugelassen und auf mich die Versicherung. Meine Frau hat ihr Auto auf sich zugelassen und hat auch ihre eigene Versicherung.
Nach kleinen Recherchen im Internet ob bei dieser Konstellation meine Versicherung zahlen muss und nach einem Anruf bei meiner Versicherung war eigentlich klar das der Schaden übernommen werden muss.
Als ich den Schaden letztendlich dann meiner Versicherung melden wollte wurde mir gesagt daß der Schaden doch nicht übernommen werden würde.
Was stimmt denn nun? Ich nehme an das mich die Versicherung eventuell nur abwimmeln will.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen Vielen Dank im voraus!
-- Editiert von Shotgun am 14.02.2018 19:44
Auffahrunfall Ehepartner. Muss Versicherung zahlen?
14. Februar 2018
Thema abonnieren
Frage vom 14. Februar 2018 | 19:44
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Auffahrunfall Ehepartner. Muss Versicherung zahlen?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 14. Februar 2018 | 22:45
Von
Status: Unbeschreiblich (120172 Beiträge, 39841x hilfreich)
Kommt ganz darauf an, was genau zu dem Thema in den vertraglichen Vereinbarungen steht.
#2
Antwort vom 15. Februar 2018 | 03:10
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3092x hilfreich)
Ich kenne es von Versicherungen aus der Vergangenheit so, dass interfamiliäre Unfälle nicht abgedeckt sind.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Versicherungsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 16. Februar 2018 | 11:56
Von
Status: Student (2594 Beiträge, 994x hilfreich)
ZitatIch kenne es von Versicherungen aus der Vergangenheit so, dass interfamiliäre Unfälle nicht abgedeckt sind. :
Falsch...
Korrekt: Wenn die Familie nicht unter dem gleichen Hausstand leben, dann muss die Versicherung zahlen.
#4
Antwort vom 18. Februar 2018 | 15:13
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3092x hilfreich)
Stimmt. Ich bin - warum auch immer - davon ausgegangen, daß die Familie unter einem Dach lebt.
#5
Antwort vom 19. Februar 2018 | 07:42
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 491x hilfreich)
Die Sache ist übrigens nicht immer so schön eindeutig.
Im Übrigen gibt es heutzutage Versicherungen, die eine gewisse Eigenschadendeckung beinhalten.
Meist aber mit Selbstbeteiligung und Summenbegrenzung. Dafür aber ohne Rückstufung
Und jetzt?
Schon
267.992
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten