Auffahrunfall Ehepartner. Muss Versicherung zahlen?

14. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Shotgun
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Auffahrunfall Ehepartner. Muss Versicherung zahlen?

Hallo zusammen!

Ich bin durch ein dummes Missgeschick meiner Frau hinten aufs Auto gefahren. Der Schaden liegt bei etwa 1200€ - 1500€.
Mein Auto ist auf meine Tochter zugelassen und auf mich die Versicherung. Meine Frau hat ihr Auto auf sich zugelassen und hat auch ihre eigene Versicherung.
Nach kleinen Recherchen im Internet ob bei dieser Konstellation meine Versicherung zahlen muss und nach einem Anruf bei meiner Versicherung war eigentlich klar das der Schaden übernommen werden muss.
Als ich den Schaden letztendlich dann meiner Versicherung melden wollte wurde mir gesagt daß der Schaden doch nicht übernommen werden würde.
Was stimmt denn nun? Ich nehme an das mich die Versicherung eventuell nur abwimmeln will.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen Vielen Dank im voraus!

-- Editiert von Shotgun am 14.02.2018 19:44

Probleme mit der Versicherung?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Kommt ganz darauf an, was genau zu dem Thema in den vertraglichen Vereinbarungen steht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Ich kenne es von Versicherungen aus der Vergangenheit so, dass interfamiliäre Unfälle nicht abgedeckt sind.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Ich kenne es von Versicherungen aus der Vergangenheit so, dass interfamiliäre Unfälle nicht abgedeckt sind.


Falsch...

Korrekt: Wenn die Familie nicht unter dem gleichen Hausstand leben, dann muss die Versicherung zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Stimmt. Ich bin - warum auch immer - davon ausgegangen, daß die Familie unter einem Dach lebt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#5
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Die Sache ist übrigens nicht immer so schön eindeutig.

Im Übrigen gibt es heutzutage Versicherungen, die eine gewisse Eigenschadendeckung beinhalten.
Meist aber mit Selbstbeteiligung und Summenbegrenzung. Dafür aber ohne Rückstufung

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