Auffahrunfall? 420,68 Euro mehr durch Verkehrsrechtsanwalt

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Nach Auffahrunfall lieber Verkehrsrechtsanwalt beauftragen!

Ich werde häufig gefragt, ob man nach einem Auffahrunfall überhaupt einen Verkehrsrechtsanwalt braucht, wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung doch bereit ist, den Schaden unkompliziert zu regulieren. Die Antwort: Ja, sie sollten in jedem Fall einen Verkehrsrechtsanwalt beauftragen, auch wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung angeblich bereit ist, den Schaden unkompliziert  zu regulieren.

Machen Sie sich bitte klar, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung immer versuchen wird, so wenig Geld wie möglich für die Regulierung Ihres Schadens auszugeben.

Hier ein aktuelles Beispiel aus meiner täglichen Praxis als Verkehrsrechtsanwalt: Mein Mandant stand an einer roten Ampel als ihm von hinten jemand auffuhr. Obwohl der Unfallgegner den Unfall allein verursacht hatte, kürzte dessen Haftpflichtversicherung im Rahmen der fiktiven Schadensabrechnung die Reparaturkosten  um 420,68 €, weil sein Fahrzeug älter als drei Jahre ist.

Der BGH hat im „VW-Urteil“ vom 20.Oktober 2009 jedoch eindeutig klargestellt, dass es  bei Kraftfahrzeugen, die älter sind als drei Jahre, unzumutbar sein kann, sich im Rahmen der fiktiven Schadensabrechnung auf eine alternative günstigere  Reparaturmöglichkeit außerhalb einer markengebunden Fachwerkstatt verweisen zu lassen. Da mein Mandant sein Fahrzeug ausschließlich in einer markengebundenen Fachwerkstatt warten und auch die bisherigen Reparaturen in einer markengebundenen Fachwerkstatt durchführen lassen hatte, ist es gerechtfertigt, der fiktiven Schadensberechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde zu legen.

Erst als ich die gegnerische Haftpflichtversicherung zur Zahlung aufgefordert hatte, überwies diese auch die Differenz von 420,68 €. Ihre Rechtsanwaltskosten für die Unfallschadenregulierung werden im Übrigen komplett von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen, wenn Ihr Unfallgegner allein am Unfall Schuld ist. Dies ist regelmäßig bei Auffahrunfällen der Fall.

Die Verkehrsrechtskanzlei Marnitz hat sich auf Verkehrsrecht spezialisiert. Gern prüfe ich vorab  kostenlos für Sie, ob bei ihrem Verkehrsunfall die gegnerische Haftpflichtversicherung ihre Rechtsanwaltskosten übernehmen muss.

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