Hallo leute,
ich hoffe ihr könnt mir bei meiner Angelegenheit etwas helfen. Ich habe eine allgemeine Frage. Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit und lebe in Deutschland. Ich habe im März in Deutschland mit einer Bosnierin geheiratet. Meine Frau lebt derzeit in Bosnien, da sie noch keinen Aufenthalt hat. Leider ist die deutsche Botschaft in Sarajewo sehr ausgelastet bezüglich einer Terminvergabe für Visaanträge. Um einen Termin zu bekommen dauert es derzeit 7-12 Monate. Meine Frage ist, ob wir die Familienzusammenführung direkt in der Ausländerbehörde beantragen können, da meine Frau und ich nicht so lange getrennt leben wollen. Sie darf ja theoretisch immer 90 Tage in 180 Tagen her kommen. Gibt es da einen anderen Ausweg ?
Ich hoffe jemand kann mir helfen.
mfg
Aufenthaltstitel in der Ausländerbhörde beantragen
28. Juni 2017
Thema abonnieren
Frage vom 28. Juni 2017 | 13:35
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 3x hilfreich)
Aufenthaltstitel in der Ausländerbhörde beantragen
Notfall?
Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 28. Juni 2017 | 14:27
Von
Status: Lehrling (1349 Beiträge, 1801x hilfreich)
ZitatMeine Frage ist, ob wir die Familienzusammenführung direkt in der Ausländerbehörde beantragen können.... :
Nein, denn die federführende Behörde ist in diesen Fällen die Auslandsvertretung. Sie entscheidet über die Visumsvergabe. Die Ausländerbehörde ist nur intern am Verfahren beteiligt und kommt nur dann ins Spiel, wenn sie von der Auslandsvertretung angesprochen wird.
Aber vielleicht wendet Ihr Euch mal an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes in Berlin, das ist die vorgesetzte Dienststelle der Auslandsvertretung.
Telefon und Fax:
Telefonzentrale: (24-Stunden-Service): +49 30 1817 0
Bürgerservice: (Mo bis Fr 9.00 bis 15.00 Uhr): +49 30 1817 2000
Telefax: +49 30 1817 3402
Postanschrift:
Auswärtiges Amt
11013 Berlin
-- Editiert von ya338 am 28.06.2017 14:28
#2
Antwort vom 29. Juni 2017 | 16:29
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 3x hilfreich)
Danke ya338.
Leider konnten die nicht wirklich helfen. Zusammengefasst meinte die Frau am Telefon, dass meine Frau warten muss. Mehr konnte die jetzt auch nicht helfen.
Es muss doch irgendwie möglich sein das Visum hier zu beantragen....
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Ausländerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 29. Juni 2017 | 17:29
Von
Status: Lehrling (1349 Beiträge, 1801x hilfreich)
ZitatEs muss doch irgendwie möglich sein das Visum hier zu beantragen.... :
Nein, im Inland kann man kein Visum beantragen, das geht nur bei der jeweiligen Auslandsvertretung in dem Land, wo man rechtmäßíg ansässig ist.
Das muss doch jeder andere auch. Ich kann doch auch nicht irgendwohin fahren/fliegen und dann erst vor Ort das Visum beantragen. Man würde mich überhaupt nicht einreisen lassen und an der Grenze gleich wieder zurückschicken. Mit hoher Wahrscheinlichkeit käme ich gar nicht erst in den Flieger, weil schon beim Einchecken geprüft wird, ob man über eine Berechtigung zur Einreise in das Zielland des Fliegers verfügt.
-- Editiert von ya338 am 29.06.2017 17:35
#4
Antwort vom 29. Juni 2017 | 17:33
Von
Status: Lehrling (1236 Beiträge, 1506x hilfreich)
Einen Aufenthaltstitel nach Einreise ohne Visum kann man nur dann bei der Ausländerbehörde (ABH) erhalten, wenn ein Antrag im Heimatland als "nicht zumutbar" gilt. Das Ganze beruht auf § 5 (2) AufenthG
:
Zitat:(2) Des Weiteren setzt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU voraus, dass der Ausländer
1. mit dem erforderlichen Visum eingereist ist und
2. die für die Erteilung maßgeblichen Angaben bereits im Visumantrag gemacht hat.
Hiervon kann abgesehen werden, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung erfüllt sind oder es auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar ist, das Visumverfahren nachzuholen.
Dass man als jungverheiratetes Paar möglichst bald zusammenleben will, ist nachvollziehbar, gilt aber für die Behörde im Normalfall nicht als unzumutbar. Unzumutbarkeit würde z.B. für den Fall gelten, dass ihr ein kleines Kind hättet, das betreut werden müsste, oder wenn es gewaltsame Unruhen in der Heimat deiner Frau gäbe.
Was ihr probieren könntet, um zumindest die Bearbeitung bei der Botschaft zu beschleunigen, nachdem der Antrag abgegeben wurde: Besorgt euch, wenn deine Frau hier ist, einen Termin bei der Ausländerbehörde und fragt nach den Möglichkeiten einer "Vorabzustimmung". Die ABH kann so im Vorhinein ihre Zustimmung zum Zuzug deiner Frau geben, sodass die Botschaft dann schon alles vorliegen hat, um den Antrag auf ein FZF-Visum positiv zu entscheiden. Auf eine Vorabzustimmung kann man nicht bestehen. Sie ist ein Entgegenkommen der Behörden und wird im allgemeinen nur in dringenden Fällen erteilt. Deshalb gibt es da eine gewisse Chance vor allem dann, wenn es neben dem Zusammenlebenwollen noch Argumente gibt wie ein in Aussicht stehender Arbeits-, Studien- oder Ausbildungsplatz usw. Man kann es einfach mal probieren und höflich nachfragen.
Wichtig ist da, dass deine Frau nachweisen kann, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind, v.a. der Sprachnachweis; die deutsche Heiratsurkunde hilft schon mal. Ansonsten: Dokumentiert eure Bemühungen, einen Termin bei der Botschaft zu erhalten. Das kann nicht schaden, wenn es unzumutbar lange dauern sollte und ihr beim Bürgerservice des AA Beschwerde einlegen wollt.
#5
Antwort vom 29. Juni 2017 | 17:57
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 3x hilfreich)
Zitat:ZitatEs muss doch irgendwie möglich sein das Visum hier zu beantragen.... :
Nein, im Inland kann man kein Visum beantragen, das geht nur bei der jeweiligen Auslandsvertretung in dem Land, wo man rechtmäßíg ansässig ist.
Das muss doch jeder andere auch. Ich kann doch auch nicht irgendwohin fahren/fliegen und dann erst vor Ort das Visum beantragen. Man würde mich überhaupt nicht einreisen lassen und an der Grenze gleich wieder zurückschicken. Mit hoher Wahrscheinlichkeit käme ich gar nicht erst in den Flieger, weil schon beim Einchecken geprüft wird, ob man über eine Berechtigung zur Einreise in das Zielland des Fliegers verfügt.
-- Editiert von ya338 am 29.06.2017 17:35
Einen Visum für die Einreise braucht sie ja nicht. Sie darf dann für 90 Tage hier bleiben und darf dann die nächsten 90 Tage wieder drüben sein. Es geht darum, ob sie einen Aufenthalt beantragen kann obwohl sie mit einem Touristenvisum gekommen ist
@ Felicite
Vielen Danke für deine Antwort. Ich werde es auf jeden Fall mal versuchen, wie du es vorgeschlagen hast. Über welchen Weg soll ich mich beschweren?
#6
Antwort vom 29. Juni 2017 | 18:07
Von
Status: Lehrling (1349 Beiträge, 1801x hilfreich)
ZitatEinen Visum für die Einreise braucht sie ja nicht. Sie darf dann für 90 Tage hier bleiben und darf dann die nächsten 90 Tage wieder drüben sein. Es geht darum, ob sie einen Aufenthalt beantragen kann obwohl sie mit einem Touristenvisum gekommen ist :
Na dann kann sie Dich doch zwischenzeitlich besuchen und zum erhaltenen Termin zurückfahren, um den Termin beim Konsulat wahrzunehmen.
Andere Ehepartner in anderen Länder haben diese Möglichkeit nicht. Die müssen dann halt dort in ihren Ländern abwarten. Die meisten überleben es trotzdem.
-- Editiert von ya338 am 29.06.2017 18:22
#7
Antwort vom 30. Juni 2017 | 00:26
Von
Status: Lehrling (1236 Beiträge, 1506x hilfreich)
ZitatÜber welchen Weg soll ich mich beschweren? :
Gemach, gemach. Habt ihr überhaupt schon einen Termin gebucht? Du hast nur etwas von den durchschnittlichen Fristen (7-12 Monate) geschrieben. Oder habe ich das falsch verstanden?
Wenn es dann wirklich extrem lange dauert, bis sie überhaupt einen Termin zur Antragstellung bekommt, ist der Ansprechpartner für eine Beschwerde wie gesagt das Bürgerbüro des Auswärtigen Amtes. Zu viel sollte man sich davon nicht versprechen und es ist nur eine Möglichkeit, wenn bei euch - im Vergleich zu anderen Antragstellern - etwas ganz quer läuft. Also geht es eher darum, dass ihr die Kontakte mit der Botschaft für euch dokumentiert. Das war aber nur eine Bemerkung am Rande, im Moment wird das noch nicht helfen. Vor allem nicht, bevor ihr überhaupt aktiv geworden seid.
ZitatEs geht darum, ob sie einen Aufenthalt beantragen kann obwohl sie mit einem Touristenvisum gekommen ist :
Das ist - wie gesagt - nur in einer wirklichen Zwangssituation möglich. Konzentriert euch lieber darauf, die Beantragung des Visums zur Familienzusammenführung möglichst schnell anzuleiern. Wenn ihr einen Termin habt, könnt ihr überlegen, ob ihr bei der Ausländerbehörde wegen einer Vorabzustimmung fragt (wie gesagt aber auch möglichst mit guten Argumenten, dass es dringend ist, z.B. weil der Arbeits- oder Studienplatz wartet).
Und jetzt?
Schon
266.461
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
10 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten