Aufenthaltstitel durch Scheidung erloschen, was können wir tun?

27. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Goldi87
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltstitel durch Scheidung erloschen, was können wir tun?

Hallo,

meine Freundin besitzt den Auftenthaltstitel für die Eheschließung mit einem deutschen Mann. Sie war 2 1/2 Jahre verheiratet mit diesem, dann die Scheidung. Diese wird am 14.11.2017 vollzogen.

Die Ausländerbehörde sagt, Sie muss Deutschland nach der Scheidung verlassen, da Sie nicht 3 Jahre mit dem Mann verheiratet war. Ihr Aufenthaltstitel wird Ihr also bald entzogen und Sie muss innerhalb von 4 Wochen ausreisen.

Die Festanstellung vor 2 Monaten in einer Firma lässt die Ausländerbehörde unbeeindruckt.

Eine Heirat würde die Ausweisung aus Deutschland verhindern, jedoch laut Standesamt mehrere Monate dauern, da eine Ledigkeitsbescheinigung usw. eingeholt werden muss. Diese Dokumente müssen dann zum Oberlandesgericht zur Genehmigung vorliegen. Dies dauert laut Standesamt nochmals ca. 3 Monate.

Ein Kind ist nicht in Deutschland geboren, dies hätte auch das Erlöschen des Titels verhindert.

Was können wir tun, außer ein neues Visum nach Ausreise zu beantragen, da Sie dadurch auch die Festanstellung verliert?

Vielen Dank für die Hilfe.

MfG
Sven

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von Goldi87):
Was können wir tun, außer ein neues Visum nach Ausreise zu beantragen, da Sie dadurch auch die Festanstellung verliert?

Um ein Visum zur Einreise nach Deutschland für einen längerfristigen Aufenthalt zu bekommen bedarf es eines entsprechenden Grundes. Hier ist kein Grund für einen längerfristigen/dauerhaften Aufenthalt in Deutschland zu erkennen, also wird es auch kein Visum geben.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Wenn Sie nur 2.5 Jahre verheiratet war und dann die Scheidung kam, wären das netto 1.5 Jahre Ehedauer, da das TrennungsJAHR ja auch in die Ehezeit reinzählt....Da klingelt bei jedem Mitarbeiter der Ausländerbehörde ganz laut die Scheinehe-Glocke. Ehe eingegangen, um irgendwie wenigstens erst mal hier reinzukommen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ob Scheinehe oder nicht, das kann völlig dahingestellt bleiben. Die drei Jahre, nach denen ein Nicht-EU Bürger in Deutschland bleiben darf, die betreffen nicht die Dauer der Ehe, sondern gerechnet wird ab Trennung. Es geht also um die Zeit des Zusammenlebens. Und nur darum. Dass es trotzdem häufig erst nach der Scheidung zu einer Ausweisung kommt, das liegt daran, dass die Ausländerbehörden von einer Trennung eben nichts erfahren, wohl aber von der Scheidung.

Da der einzige Rechtsgrund für einen Aufenthalt in Deutschland das Zumsammenleben mit einem Ehemann war, dieser Rechtsgrund weggefallen ist, muss die Frau zwingend ausreisen.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von Goldi87):
Die Festanstellung vor 2 Monaten in einer Firma lässt die Ausländerbehörde unbeeindruckt.

Das war doch auch nicht der Zweck und die Grundlage ihres Aufenthaltes in Deutschland und spielt deshalb auch überhaupt keine Rolle. Sinn und Zweck des Aufenthaltes war die Führung einer ehelichen Gemeinschaft. Wenn dieser Zweck durch Trennung und Scheidung entfallen ist, entfällt auch die Grundlage für einen weiteren Aufenthalt in Deutschland.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

(Beleidigung editiert)

-- Editiert von Moderator am 03.11.2017 14:26

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Plusar500
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 24x hilfreich)

Wir sind leider kein Einwanderungsland. Verlasse D wie vorgeschrieben, sonst gibt auch keine Einreise (gleich aus welchem Grund).

Ein gute Anwalt kann sicher das ganze verzögern. Evtl. in einem anderen EU Land heiraten - Dänemark soll das toll sein.
Und Scheidungspapiere ersetzten evtl.die Ledigkeitsbescheinigung - Surf mal etwas rum

Frag im Ausländeramt ob die dein Ticket an einen Eingeborenen abgeben kannst - hier sind einige ja so traurig über unseren Rechtstaat wenns ums Ausländerecht geht.

-- Editiert von Plusar500 am 03.11.2017 20:40

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Wenn Sie nur 2.5 Jahre verheiratet war und dann die Scheidung kam, wären das netto 1.5 Jahre Ehedauer, da das TrennungsJAHR ja auch in die Ehezeit reinzählt....Da klingelt bei jedem Mitarbeiter der Ausländerbehörde ganz laut die Scheinehe-Glocke.

Wäre es eine Scheinehe gewesen, wäre die Trennung wohl erst später erfolgt. Aber nachdenken und Vorurteile hat sich nicht so, das gebe ich zu.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Unterstellung. Sowas finde ich ziemlich ...naja.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

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