Folgender Sachverhalt: Eine Bulgarin heiratet einen Deutschen. Die Ehe wird in Bulgarien eingegangen. Nach der Eheschliessung bleibt der Deutsche in Bulgarien und sie bezieht hier die eheliche Wohnung (hat ein Visum?). Er hat sich auch ab und zu hier in der Wohnung aufgehalten, war aber überwiegend in Bulgarien. Das ganze ist jetzt 7 Jahre her.
Nun strebt er die Scheidung an, was wieder in Bulgarien geschieht.
Nun die Fragen: Kann sie nach der Scheidung in Deitschland bleiben? Wenn nein, wann muss sie ausreisen? Ist die Ehe in Deutschland (automatisch) anerkannt?
Aufenthaltsrecht nach Scheidung? Etwas kompliziert!
2. Januar 2005
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Frage vom 2. Januar 2005 | 21:59
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Status: Beginner (69 Beiträge, 14x hilfreich)
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