Hallo,
meine Noch-Ehefrau aus Bolivien und ich möchten uns scheiden lassen. Wir leben gemeinsam in Deutschland. Wir haben ein gemeinsames fünf-jähriges Kind - das heißt, er hat die deutsche und die bolivianische Staatsbürgerschaft. Jetzt wollten wir uns absichern, dass sie auch nach der Scheidung weiterhin in Deutschland leben kann / eine Aufenthaltserlaubnis bekommt. Diese sollte im Juni 2016 verlängert werden und der dafür benötigte abgeschlossene Deutschkurs ist auch schon bestanden.
Kann mir da jemand eine klare Antwort geben? Wenn noch Informationen für das volle Verstehen der Situation fehlen, seid nicht böse. Ich schreibe hier zum ersten Mal.
Vielen Dank für jede Hilfe und jeden Ratschlag!
Angelo
Aufenthaltsgenehmigung von bolivianischer Ehefrau / Scheidung
16. November 2015
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Frage vom 16. November 2015 | 22:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltsgenehmigung von bolivianischer Ehefrau / Scheidung
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#1
Antwort vom 16. November 2015 | 23:11
Von
Status: Lehrling (1349 Beiträge, 1801x hilfreich)
Als Sorgeberechtigte für das Kind (einen deutschen Staatsangehörigen) braucht sie sich über den weiteren Aufenthalt in Deutschland (zumindest bis zur Volljährigkeit des Kindes) keine Sorgen zu machen.
Und jetzt?
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