Aufenthaltsgenehmigung (student/Flüchtling)

6. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb463845-33
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Aufenthaltsgenehmigung (student/Flüchtling)

Hallo,
Update zu meiner Situation.
Wie vorher gesagt, ich bin ein ausländischer(Syrien) Student und bin hier seit 2 Jahren und muss jetzt meine Aufenthaltsgenehmigung verlängern lassen.
Ich habe vor kurzem am Testdaf teilgenommen und habe die folgenden Ergebnisse bekommen(leseverstehen:4 , hörverstehen:4 , Schriftlicher Ausdruck:3 , Mündlicher Ausdruck:4).
Ich muss aber in allen vier Teilen die Note 4 bekommen, um mich an der Uni einschreiben zu lassen. Also ich durfte mich an der Uni nicht einschreiben lassen, obwohl es sich nur um eine Punkt handelt!!!
Ich war gestern bei der Ausländerbehörde, um mein Aufenthaltsgenehmigung verlängern zu lassen und hatte mein Deutsch Zeugniss, Uni Zulassung und mein Arbeitsvertrag(als meine Finanzierung ) dabei, aber die Verlängerung wurde leider abgelehnt, weil ich noch nicht an der Uni Immatrikuliert bin, sondern nur zugelassen.
Es kann ja überhaupt nicht nach Syrien zurück, weil es wegen des Militärs( ich bin dafür gezwungen im Militär zu gehen) sehr gefährlich für mich und außerdem gibt es auch keine Zukunft für mich dort und bin hier um meine Zukunft richtig aufzubauen.
Gibt es einen Weg, womit ich mein Studium mit meinem Deutsch Zeugniss anfangen kann oder mich an der Uni einschreiben lassen.
Ich überlege es auch, ob ich mich als Flüchtling melde, wäre das die beste Wahl für mich?! Anhand meiner Situation.
Wenn ich mich als Flüchtling melde,wäre es einfacher für mich als die Anderen, weil ich schon sehr gut integriert bin und habe meine Wohnung , Arbeit (also brauche gar keine Unterstützung vom Jobcenter) und Deutsch zeugniss auch.
Oder muss ich meine Wohnung und Arbeit verlassen?!!!

Ich bedanke mich schon vorher für eure Hilfe.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von fb463845-33):
der Uni Immatrikuliert bin, sondern nur zugelassen.
Es kann ja überhaupt nicht nach Syrien zurück, weil es wegen des Militärs( ich bin dafür gezwungen im Militär zu gehen) sehr gefährlich für mich

Wehrpflicht gibt es in vielen Ländern. Nur um sich der Wehrpflicht zu entziehen, wird es keine Aufenthaltsverlängerung geben.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb463845-33
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

.

-- Editiert von fb463845-33 am 06.05.2017 17:00

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