Aufenthaltsgenehmigung(Student/Flüchtling)

6. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb463845-33
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Aufenthaltsgenehmigung(Student/Flüchtling)

Hallo,
Update zu meiner Situation.
Wie vorher gesagt, ich bin ein ausländischer(Syrien) Student und bin hier seit 2 Jahren und muss jetzt meine Aufenthaltsgenehmigung verlängern lassen.
Ich habe vor kurzem am Testdaf teilgenommen und habe die folgenden Ergebnisse bekommen(leseverstehen:4 , hörverstehen:4 , Schriftlicher Ausdruck:3 , Mündlicher Ausdruck:4).
Ich muss aber in allen vier Teilen die Note 4 bekommen, um mich an der Uni einschreiben zu lassen. Also ich durfte mich an der Uni nicht einschreiben lassen, obwohl es sich nur um eine Punkt handelt!!!
Ich war gestern bei der Ausländerbehörde, um mein Aufenthaltsgenehmigung verlängern zu lassen und hatte mein Deutsch Zeugniss, Uni Zulassung und mein Arbeitsvertrag(als meine Finanzierung ) dabei, aber die Verlängerung wurde leider abgelehnt, weil ich noch nicht an der Uni Immatrikuliert bin, sondern nur zugelassen.
Es kann ja überhaupt nicht nach Syrien zurück, weil es wegen des kriegs und der Politischen Situation sehr gefährlich für mich ist. Und außerdem gibt es auch keine Zukunft für mich dort und bin hier um meine Zukunft richtig aufzubauen.
Gibt es einen Weg, womit ich mein Studium mit meinem Deutsch Zeugniss anfangen kann oder mich an der Uni einschreiben lassen.
Ich überlege es auch, ob ich mich als Flüchtling melde, wäre das die beste Wahl für mich?! Anhand meiner Situation.
Wenn ich mich als Flüchtling melde,wäre es einfacher für mich als die Anderen, weil ich schon sehr gut integriert bin und habe meine Wohnung , Arbeit (also brauche gar keine Unterstützung vom Jobcenter) und Deutsch zeugniss auch.
Oder muss ich meine Wohnung und Arbeit verlassen?!!!
Ich bedanke mich schon vorher für eure Hilfe.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dolores.Claiborne
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)

Verstehe ich richtig?
Du bist vor zwei Jahren mit einem Studentenvisum nach Deutschland gekommen. Diese zwei Jahre hast du zur Studienvorbereitung genutzt (Sprachkurse), die jedoch nicht ausreichen für deine Zulassung zum Studium an einer Uni in D.

Wie Felicite dir bereits vor drei Wochen (am 14.04.2017) ausführlich schrieb, besteht unter Umständen „die Möglichkeit, die Aufenthaltserlaubnis über die 2 Jahre der Studienvorbereitung zu verlängern".
Vorausgesetzt, du erbringst den Finanzierungsnachweis (Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung).

Der fehlende Punkt bei der Deutsch-Prüfung ist nicht der Grund für die Ablehnung der Verlängerung deines Studentenvisum, sondern der fehlende Finanzierungsnachweis.
Auch mit Uni-Zulassung wäre dein Studentenvisum aus diesem Grund nicht verlängert worden.

Felicite machte dich ebenfalls auf die Möglichkeit aufmerksam, Nachweise zu erbringen, dass du deinen Lebensunterhalt durch Arbeit im Rahmen des Gesetzes allein finanzieren kannst (max. „120 Tage oder 240 halbe Tage" jährlich).

Ein Studentenvisum kann nicht in ein Arbeitsvisum „umgewandelt" werden (siehe Felicite am 14.04.2017).
Du kannst aber nach Ablauf deines Studentenvisums ausreisen und z.B. in der Türkei ein Arbeitsvisum für Deutschland beantragen mit den erforderlichen Nachweisen.

Meine Meinung zu deiner Überlegung, dich als „Flüchtling" zu melden, weil dein Studentenvisum ohne Finanzierungsnachweis nicht verlängert wird, behalte ich für mich.
Wohnung und Arbeit würdest du auf jeden Fall aufgeben, Deutsch-Zeugnisse erneut ablegen, ein monatelanges Asylbewerberverfahren durchstehen müssen.
Du würdest damit deutsche Gesetze missachten.
Außerdem: Wehrpflichtverweigerung und bessere Zukunftsperspektiven z. B. sind keine anerkannten „Fluchtgründe" (GFK).


-- Editiert von Dolores.Claiborne am 06.05.2017 21:15

Signatur:

Eine Lüge ist bereits 3 mal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht. -Twain

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#2
 Von 
fb463845-33
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi liebe Dolores,

Die Ablehnung der Verlängerung war wie gesagt, aufgrund der fehlenden Uni Immatrikulation und nicht wegen der Finanzierung. Wegen der Fehlenden Punkt bei dem Testdaf konnten ich mich nicht einschreiben lassen und hatte nur Zulassung. Mein Arbeitsvertrag wird als Finanzierung ausreichen(laut die Mitarbeiterin bei der Ausländerbehörde).

Wieso würde ich die Arbeit und Wohnung aufgeben müssen. Ich bin der Meinung, das wäre besser und einfacher für den Bundesamt, weil ich schon integriert bin und bin auch auf den richtigen Weg und brauche wider Unterkunft noch unterschtützung vom Jobcenter.

LG

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#3
 Von 
Dolores.Claiborne
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)

Auch beim Verlängerungsantrag für das Studentenvisum muss ein Finanzierungsnachweis erbracht werden (monatlich 720 EUR = 8.640 EUR pro Jahr).
Wenn dir gesagt wurde, dein Arbeitslohn würde ausreichen, um Lebensunterhalt plus Sprachkurs und anschließendes Studium zu bestreiten, und die Beschäftigung 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr nicht überschreitet, dann stimmt das vermutlich.

Für eine Immatrikulation sind deine Deutschkenntnisse zu gering, deshalb hast du nur eine bedingte Zulassung zum Studium, also eine Zulassung unter Vorbehalt - mit der Auflage, vor Studienbeginn den TestDaF erfolgreich abzulegen.
Hast du dem Verlängerungsantrag für das Studentenvisum eine Anmeldung für weitere Sprachkurse oder zur Wiederholung der Prüfung vorgelegt? Vielleicht wäre das hilfreich.

Würdest du dich als „Flüchtling" melden, müsstest du einen Asylantrag stellen.
Für die Dauer des Asylverfahrens erhältst du eine Aufenthaltsgestattung. Frühestens nach drei Monaten kann die Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt werden.
Für die Dauer des Asylverfahrens wirst du einem bestimmten Bundesland zugewiesen („Königsteiner Schlüssel"). Für Asylbewerber gilt die Residenzpflicht, während der Antragsbearbeitung dürfen sie das festgelegte Gebiet nicht straflos verlassen.

Am Ende des Asylverfahrens erhältst du vermutlich den Status „subsidiärer Schutz" mit einer Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr, bei Verlängerung um jeweils zwei weitere Jahre. Du hättest dann unbeschränkten Arbeitsmarktzugang.
Es gibt auch eine Wohnsitzauflage (analog zur Residenzpflicht) für subsidiär Schutzberechtigte, wenn sie Sozialleistungen beziehen oder nicht mindestens 15 Stunden pro Woche einer Arbeit nachgehen.
Unter Umständen können in Deutschland lebende Ausländer, die Arbeitslosengeld II beziehen, zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden.

So sind die deutschen Gesetze (Asylgesetz, Aufenthaltsgesetz)

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Eine Lüge ist bereits 3 mal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht. -Twain

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