Hallo
Vor 2 Wochen hat sich alles überschlagen. Ich habe die Scheidung eingereicht.
Im Juli war ich mit meiner noch Frau (Russin) auf der Ausländerbehörde um den Aufenthaltstitel von ihr zu verlängern. Da habe ich Unterschrieben, das keine Trennung und Scheidung in Sicht ist. Das war auch da so. Sie hat jetzt für 1 Jahr die Aufenthaltserlaubnis.
Jetzt ist es anders gekommen.
Muß ich, soll ich dem Amt das melden ?
Gruss Jonny
Aufenthaltserlaubnis verlängern - Scheidung
Notfall?
Notfall?
Nein, aber sie ist dazu verpflichtet.
Im Übrigen erfährt die Ausländerbehörde durch das Einwohnermeldeamt automatisch von der Trennung, wenn sich einer von Euch beiden ummeldet.
Wenn Du allerdings ganz sicher gehen willst, dann kannst Du es natürlich tun.
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Hallo
Wir haben in unserem Haus ein leer stehende Mietwohnung da wohnt Sie jetzt und somit ist ihre Adresse gleich.
Gruss
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Wir haben in unserem Haus ein leer stehende Mietwohnung da wohnt Sie jetzt und somit ist ihre Adresse gleich.
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Das wäre dann eine Irreführung der Behörden, wenn Ihr vortäuscht, dass die eheliche Lebensführung noch weiter Bestand hat und das kann, wenn es denn auffliegt, zu unangenehmen Folgen führen.
Wie willst Du denn dann bei einer Scheidung beweisen, dass die Trennung zu einem bestimmten Datum bereits stattgefunden hat ?
Auf solche schrägen Sachen sollte man sich keinesfalls einlassen.
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Hallo
Wie soll ich das ändern, bin wegen Krankheit jetzt in Harzt 4 und das Haus gehört uns zusammen ?
Gruss
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Wie soll ich das ändern, bin wegen Krankheit jetzt in Harzt 4 und das Haus gehört uns zusammen ?
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So totkrank wirst Du ja wohl nicht sein, wenn Du hier noch schreiben kannst. Da kannst Du doch auch die Ausländerbehörde darüber in Kenntnis setzen, dass die eheliche Gemeinschaft nicht mehr besteht, weil ihr euch getrennt habt.
Schließlich müsste es doch auch in Deinem ureigensten Interesse liegen, dass nicht irgendwann Unterhaltsansprüche Deiner Frau auf Dich zukommen, die unweigerlich entstehen, wenn die Ehe einen bestimmten Mindestzeitraum bestanden hat. Mit der Meldung der Trennung dokumentierst Du zumindest behördlich den Trennungszeitpunkt.
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