Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen ohne Begründung

5. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Wuschelwolf
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen ohne Begründung

Hallo es wurde gestern ein urteil ausgesprochen das das aufenthaltsbestimmungsrecht meiner tochter ihrer mutter zu gesprochen wurde.

Zum sachverhalt, ich habe die kleine von ersten tag an groß gezogen (elternrollen getauscht) und nun knapp 2 jahre lebt die kleine mit mir alleine. Das Jugendamt hat sich für die mutter ausgesprochen ohne mit mir oder meiner tochter je in kontakt gewesen zu sein. Ich werde morgen ein Wiederspruch einlegen. Ich frage mich nur wie auf einer solchen basis ein urteil gefällt werden kann, ob das rechtens ist? Ist für mich unverständlich wie ohne basis von informationen ein urteil gefällt werden kann und wie ist die aussicht auf zustimmung des wiederspruchs.
Vielen dank


-- Editiert von Moderator am 07.07.2016 17:03

-- Thema wurde verschoben am 07.07.2016 17:03

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Offensichtlich wird hier nicht die ganze Geschichte erzählt. Es gab ein Gerichtsverfahren, da warst Du auch dabei, da ist der Fall aus den verschiedenen Persprektiven heraus erörtert worden. Du bist gut informiert, sonst wüsstest Du nicht, dass gestern der Verkündungstermin war. Die schriftliche Begründung wird mit der Gerichtsentscheidung kommen. Wie wärs mit einem eigenen Anwalt?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wuschelwolf
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Anwalt habe ich selbstverständlich nur schau ich mich gerne noch nach anderen informationsquellen um. Ein Gerichtsverfahren hat auch stattgefunden, dies sah so aus das ein psychologisches gutachten beantragt wurde. Zu dem gutachten sagte das JA so wie der beistand es sei nicht aussagekräftig, dem kann ich nur zu stimmen. Aber ich versteh einfach nicht wie man nur aus einem gutachten das zu dem alle parteien als nicht aussagekräftig betittelt haben zu solch einen urteil kommen kann. Ich hätte erwartet das das JA sich die räumlichkeiten anschaut und das gespräch zu dem kind sucht. Ich habe beispielsweise auch ein ärztliches gutachten eingeholt in dem kein negatives wort über die kleine drinne vorkommt aber alles was ich angefürt habe wird nicht zur kenntniss genommen. Ich kann mir einfach nicht vorstellen das es so rechtens ist auf dieser basis ein urteil zu fällen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Der Richter ist der Herr des Verfahrens. Das Jugendamt interessiert da nur am Rande. Einfach mal die schrifliche Begründung abwarten und dann sieht man weiter.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Die User hier sind nicht ganz so blöd, wie Sie sich das vorstellen. Die meisten hier haben wenigstens grundlegende Vorstellungen darüber, wie so ein Sorgerechtsverfahren abläuft. Daher ist es den meisten Usern hier auch problemlos möglich, eine offensichtliche Märchengeschichte auf den ersten Blick zu erkennen. Einzelheiten erspare ich mir lieber und wundere mich weiter, was Sie sich wohl davon erhoffen, hier einen Sachverhalt derartig zu schildern und dann nach Erfolgsaussichten zu fragen.

Die Frage nach den Erfolgaussichten ist natürlich mit 0% zu beantworten. Offensichtlich gelingt es Ihnen ja nicht, einen Fehler in der Beschlussbegründung aufzuzeigen, weshalb Sie sich die Beschwerde auch sparen können. Symptomatisch ist, dass Sie zwar einen bestens mit dem Fall betrauten Anwalt haben, sich aber lieber im Internet (das nichtmals das Alter der Tochter kennt) nach einer Einschätzung der Erfolgsaussicht und zur Klärung grundlegender fallbezogener Fragen informieren. Ebenso symptomatisch ist, dass Sie auf eigene Faust völlig unbrauchbare "Gutachten" einholen und sich dann wundern, wenn man damit vor Gericht nicht punkten kann. Das kann nichts werden.

Die Begründung ist übrigens offensichtlich:
Es dient dem Kindeswohl.
Zweifel daran konnten Sie hier nicht sähen.

Warum auch immer haben Sie mit diesem Anwalt vor Gericht einen Totalausfall erlebt. Wessen Schuld das jetzt sein mag, sei mal dahingestellt. Jedenfalls sollten Sie sich jetzt sofort an einen neuen Fachanwalt für Familienrecht wenden und diesen Beschwerde einlegen lassen.

-- Editiert von Rechtschreibung am 05.07.2016 22:55

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
CarlNDS
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 52x hilfreich)

Moin,

angenommen es gibt tatsächlich nichts Relevantes, das sie verschweigen:
Offensichtlich hat Ihnen das Jugendamt und das Gericht nicht geglaubt, dass sie Hauptsorgender waren oder die Kindesmutter war überzeugender.
Aus eigener Erfahrung:
Bei mir war es ähnlich. Ich habe mich um das Kind gekümmert, während die Mutter Karriere machte. Bei Trennung wurde der Mutter das ABR übertragen, weil JU und Gericht sich nicht vorstellen konnten das ein Mann tatsächlich Hauptsorgender war.
Es hat 5 Jahre gedauert (und Wechsel der Jugendamtsmitarbeiterin und Richterin) bis erkannt wurde, dass die Mutter dem Kind massiv schadet und der Vater doch die Wahrheit gesagt hatte (übrigens 4 Jahre nach Ende der Verfahren wg. ABR). Mein Kind lebt jetzt bei mir.

Wenn du einen Anwalt hast, soll der Gründe für die Beschwerde finden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Man muss einfach mal die schriftliche Begründung abwarten. Und - es gibt ja noch eine 2. Instanz. Ich weise in dem Zusammenhang darauf hin, dass die Position des Jugendamtes im Gericht in der Regel überschätzt wird. Die Richter müssen den Empfehlungen des Jugendamtes überhaupt nicht folgen. Tun sie ja auch häufig nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen