Aufenthaltsbestimmungsrecht Ex Frau nimmt Kind mit zu falschen Leuten

6. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Jacop12345
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltsbestimmungsrecht Ex Frau nimmt Kind mit zu falschen Leuten

Schönen Guten Abend,

Ich weiß nicht ob es das richtige Forum ist für mein Thema, ich frage aber einfach mal.

Meine Ex hatte vor 2 Jahren einen neuen Lebensgefährten der unser Kind ein halbes Jahr misshandelt hat. Da sie damals zugeschaut hat und nichts getan hat das Jugendamt ihr den kleinen weg genommen und ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht von einem Gericht zugesprochen bekommen. Wir haben jetzt eine Vereinbarung das sie ihn Montag bis Mittwoch hat, leider gibt sie sich jetzt mit Leuten ab die nicht gut sind(Drogen Abhängige und Dealer).

Ich will nicht das sie unsere Kind mit dahin nimmt und habe den Verdacht das sie es tut.

Darf sie das obwohl ich das nicht möchte? Ich hab ihr heute gesagt das ich nicht möchte das mein Kind mit solchen Leuten Umgang hatte habe aber den Verdacht das sie heute dort waren, werde es morgen erfahren wenn ich den kleinen aus der kita hole. Darf sie den kleinen mit zu Leuten nehmen obwohl ich das nicht möchte? Ich hab mal gelesen das wenn ich ihr den kleinen überlasse sie mit ihm machen kann was sie möchte, sprich sie kann ihn überall mir hinnehmen?

Würde mich über eine Antwort freuen.

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9 Antworten
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#1
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Ja, erstmal kann Sie tatsächlich euer Kind überall mit hin nehmen. Und sie muss dir noch nciht einmal sagen wohin. Allerdings sollte sich heraus stellen das diese Umgänge nicht dem Kindswohl entsprechen oder gar für das Kind gefährlich sind sieht es anders aus. Allerdings muss diese Kindsgefährdung auch bewiesen werden. Einfache Vermutungen helfen da nicht. Da das Jugendamt aber anscheinend vernünftig ist, das der Vater das ABR bekommt ist sehr selten, sollte man erstmal mit denen reden. Denn einfach das Kind nicht mehr mitgeben ist leider auch nicht möglich, bzw. sehr ungern gesehen

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16473 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Darf sie das obwohl ich das nicht möchte? Ich hab ihr heute gesagt das ich nicht möchte das mein Kind mit solchen Leuten Umgang hatte habe aber den Verdacht das sie heute dort waren, werde es morgen erfahren wenn ich den kleinen aus der kita hole. Darf sie den kleinen mit zu Leuten nehmen obwohl ich das nicht möchte?

Ja.

Zitat:
ch hab mal gelesen das wenn ich ihr den kleinen überlasse sie mit ihm machen kann was sie möchte, sprich sie kann ihn überall mir hinnehmen?

Grundsätzlich trifft es zu, das der Elternteil, bei dem sich das Kind gerade aufhält alleine bestimmen kann, wie die Freizeitgestaltung aussieht. D.h du kannst der Mutter nicht vorschreiben, wie sie die Zeit mit dem Kind nutzt undmit wem sie sich trifft.

Die Grenze ist natürlich da, wo dem Kind geschadet wird. Aber da müsste man wirklich konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass duch die zwielichtigen Kontakte das Kind gefährtdet wird.
Ein "ich will nicht, dass mein Kind solche Leute trifft" reicht nicht aus. Ein "ich mache mir Sorgen um mein Kind" auch nicht. Man muss schon was Handfestes haben, was über bloße Befürchtungen hinausgeht, um den Kontakt unterbinden zu können.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
Jacop12345
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Habe vorhin mit ihr telefoniert und sie hat zugegeben das sie mit ihm bei den Leuten war. Danach haben wir noch getextet und dann hat sie mir per SMS geschrieben das sie sich bei den Leuten was zurauchen(marihuana) geholt hat. SMS wurde gleich gespeichert und auf den Laptop gezogen als beweis.
Ich weiß nicht was ich jetzt machen soll, am liebsten würde ich ihn nicht mehr hingeben aber das sie mir den Rat gegeben haben das nicht einfach Zutun bin ich gerade ein wenig hilfflos.

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16473 Beiträge, 9287x hilfreich)

Wurde denn in Gegenwart des Kindes
- Marihuana gekauft?
- Marihuana geraucht?

Wenn eins davon wahr sein sollte - und das auch nachweisbar wäre - dann dürfte das reichen, um das Umgagsrecht der Mutter einzuschränken.

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#5
 Von 
Jacop12345
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ihr Text lautet " ich war vorhin kurz bei Kay und habe mir was zurauchen geholt ", ob der kleine das gesehen hat oder in einem anderen Zimmer war weiß ich nicht aber reicht es nicht das sie das Zeug kauft wenn er in ihrer Nähe ist? Ob dort geraucht wurde in der Zeit weiß ich auch nicht. Ich weiß nur das die Leute einen schlechten Ruf haben und dort auch schon öfters die Polizei wegen dem Zeug war.

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16473 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
aber reicht es nicht das sie das Zeug kauft wenn er in ihrer Nähe ist?

Schwierig.
Tendenz: Es reicht nicht, da das Wohl des Kindes nicht gefährdet wird, wenn das Kind die illegalen Aktivitäten nicht direkt mitbekommt.

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#7
 Von 
Jacop12345
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Muss ich mein Kind als weiter zu so drogensüchtigen Mutter geben und kann dagegen nichts tun? Wie würde es aussehen wenn ich das Alleinige sorgerecht beantrage? Es sind noch mehrerer Dinge vorgefallen die ich mir alle aufgeschrieben habe zb. hatte sie mal Männer Besuch als der kleine bei ihr war und der kleine wollte das der Onkel geht aber sie hat den kleinen lieber wieder zu mir gebracht hat sich also in meinen Augen gegen ihr Kind entschieden. Dieses Jahr hat er auch schon 4 Männer gesehen die mit bei der Mama im Bett geschlafen haben, moralisch ist das nicht richtig. Es waren auch schon mal 3 Männer über Nacht das wo der kleine bei ihr war. Die 3 Männer gehören nicht mit zu den 4 Männer was ich weiter oben geschrieben hatte.

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16473 Beiträge, 9287x hilfreich)


Ich glaube, Sie haben den Kern des Problems noch nicht verstanden.

Es kommt nicht auf (moralisches / strafrechtliches) Fehlverhalten der Mutter an, sondern auf die Auswirkungen für das Kind.
So lange die Drogensucht der Mutter nicht das Wohlergehen des Kindes gefährdet, kann sie Kiffen wie sie lustig ist.
Und genauso kann sie sich mit neuen Partnern amüsieren, auch mit wechselnden. So lange das nicht das Wohlergehen des Kindes gefährdet, kann sie Männerbekanntschaften schließen, wie sie will.

Sie brauchen eine konkrete Kindswohlgefährdung.
Das was Sie bislang haben, ist eine Mischung aus moralischer Empörung und unkonkreten Befürchtungen.

Signatur:

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass Drogenabhängigkeit allein ausreicht, um ein Kind aus einer Familie zu nehmen, dem ist nicht so. Wir haben viele Familien, in denen Kinder bei abhängigen Eltern leben und damit zurecht kommen. Das muss man einfach wissen. Des weiteren hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht nichts damit zu tun, dass der Inhaber desselben bestimmen kann, wo sich das Kind gerade aufhält. Da geht es nur um den dauerhaften Wohnort.

Dass so eine Situation schwierig zu managen ist, das ist klar. Ich würde mich ganz auf das Kind konzentrieren und auf der Basis die Situation einschätzen. Ist die lange Verweildauer bei der Mutter gut? Immerhin hat ja nicht nur der Ex-Lover sich strafbar gemacht, sondern sie genau so. Das sind so Ansatzpunkte, die mich ins Grübeln bringen würden.

wirdwerden

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