Aufenthaltsbefugnis u. Niederlassungsbefugnis

6. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
viktoriya
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltsbefugnis u. Niederlassungsbefugnis

Die Sache ist so, dass ich schon seit 13 Jahren in Deutschland lebe und im Besitz der Aufenthaltsbefugnis bin. Z.Zt. bin ich Studentin ohne eigenes Einkommen, wohne bei meinen Eltern, die seit 5 Jahren unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (also Niederlassungserlaubnis) haben. Vor dem In-Kraft-Treten des neuen ZuWG hat die Ausländerbehörde meinen Antrag auf unbefr. Aufenthaltserl. abgelehnt, mit Begründung, dass ich mich selbest nicht versorgen kann.
Jetzt werde ich erneut Antrag stellen. Wie würde die Situation nach dem aktuellen ZuWG aussehen?
Auf der BMI Seite habe ich folgendes gefunden:
"Wenn Sie vor dem 1. Januar 2005 eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis hatten, müssen Sie nur die bislang für die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis erforderlichen einfachen deutschen Sprachkenntnisse besitzen.
Außerdem brauchen Sie nicht
-über die nach Abschluss eines Integrationskurses zu erwartenden Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet zu verfügen und
-mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben"

Würde sehr dankbar sein, wenn jemand so hilfreich ist.




-- Editiert von viktoriya am 06.01.2006 18:46:03

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1 Antwort
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 Von 
Mitleser
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Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

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