Aufenthaltrecht für Ehegatte einer EU bürgerin.

11. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
go481901-18
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltrecht für Ehegatte einer EU bürgerin.

Hallo, meine Frau und ich wollen paar Sachen wissen.

Ich (student in nrw, komme aus Drittstaaten, leben hier seit 2014 )

Sie ( nicht berufstätig, aber auf der Suche, aus Belgien, Und noch nie in Deutschland angemeldet)


Wir sind im Dezember letzten Jahre verheiratet..
Wir haben unsere Heirat schon registriert, aber sie ist noch nicht hier angemeldet, denn wir haben einen Mietvertrag ab Anfang April unterschrieben.

Das Problem ist, meine Aufenthaltstitel ist am Ende Januar nicht mehr gültig, können wir trotzdem uns mit diesem Mietvertrag anmelden und mein Aufenthalt verlängern?.
Wo ich wohne, darf ich Sie nicht anmelden, und die Kündigungsfrist geht bis mittlere April.
Was können wir dann tun um die Anmeldung machen zu können?
Liebe Grüße.

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