Aufbewahrungsfristen f. Passagierlisten

7. Juni 2001 Thema abonnieren
 Von 
Agnes N.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 10x hilfreich)
Aufbewahrungsfristen f. Passagierlisten

Ich muß ganz dringend wissen, wie lange eine Airline die Passagierlisten aufbewahren muß.
Wenn z.B. von Frankurt aus ein Flieger in den Iran am 18.07.00 gegangen ist, ist jetzt noch nachvollziehbar, wer dort mitgeflogen ist?
Für eine schnelle Antwort wäre ich äußerst dankbar. Diese brauche ich für meine Hauptverhandlung.

Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hi Agnes, eine Verordnung ueber Aufbewahrungsfristen habe ich leider nicht gefunden. Aber in einer Presserklaerung der Gruenen zur Flugaffaere der West-LB stand, dass die Fluege der Minister nur 10 Jahre zurueckverfolgt werden konnten, da die Passagierlisten nur 10 Jahre aufgehoben werden muessen.
Daraus schlussfolgere ich, dass die Frist allgemein 10 Jahre betraegt und die Daten vom 18.07.00 noch vorhanden sind.
Die Airlines sind allerdings allenfalls gegenueber dem Gericht verpflichtet die Listen herauszugeben.

Neil

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Agnes N.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Neil,

ich bedanke mich für die schnelle Antwort. Ich weiß, daß ich nicht berechtigt bin, die Listen anzufordern. Aber wir werden einen Antrag beim Prozess stellen. Für die Vorbereitung des nächsten Verhandlungstages habe ich diese Info allerdings dringend gebraucht.
Nochmals vielen Dank!

2x Hilfreiche Antwort

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