Halllo, liebe Forengemeinde,
Reiserecht ist nicht so mein Ding,- deshalb meine Frage an Sie.
Folgender Sachverhalt:
Appartment sollte aus, Küche, Bad und Wohn-Schlaf-Kombi bestehen, d. h. Doppelbett und Wohn/Sitzecke bestehend aus 1 Couch, 1 Sessel, Tisch, Hocker.
Weitere Option war "Aufbettung möglich", also haben wir 2 Erwachsene + Kind gebucht.
Bei Anreise stellten wir fest, dass unter "Aufbettung" vermieterseits nicht das Beistellen einer zusätzlichen Schlafmöglichkeit zu verstehen war, sondern lediglich die Couch (die ja als zur Wohnecke gehörend ausgewiesen war) als Schlafplatz verwendet werden sollte. Bedeutete also, jeden Tag sog. "Aufbettung" wegräumen, damit die Couch als Sitzmöglichkeit genutzt werden konnte wie vorgesehen.
Frage nun: Was ist tatsächlich unter "Aufbettung" zu verstehen und anrechenbar?
Danke!
Gruss
TomH
Aufbettung?
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Schwierig - ich glaube Aufbettung bedeutet sehr oft, dass eine Couch zur Schlafcouch umgewandelt werden kann - der Vermieter hat es daher vielleicht noch nicht mal böse gemeint.
Ob sie dafür den Reisepreis oder den Preis für das Appartment mindern können ist daher fraglich.
Voraussetzung wäre auf jeden Fall, dass sie vor Ort um Abhilfe gebeten haben - also den Vermieter aufgefordert haben ein weiteres Klappbett (etc.) zur Verfügung zu stellen.
Gruß
MCNeubert
Guten Abend MCNeubert,
danke für Ihre Antwort!
Es geht mir auch überhaupt nicht darum, nachträglich noch irgendwelche Forderungen geltend zu machen. Wir hatten trotzdem einen schönen Urlaub und kein Interesse, an nachträglichem Trouble.
Was mich interessiert hat war, ob es in der Rechtsprechung eine Definition zum Thema "Aufbettung" gibt oder ob das bisher "juristische-luftleere-Gummiaussage " und es Auslegungssache ist.
LG
TomH
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Ich konnte leider nichts genaues finden, wie eine Aufbettung auszusehen hat.
Ich könnte mir aber schon vorstellen, das in einem Zimmer mit Sitzecke eine Aufbettung bedeutet, dass man seine Kinder schon mal in die "Aufbetten" schicken kann und noch in Ruhe ein Glas Wein trinkt.
Aber auch die andere Sichtweise ist vertretbar - Aufbettung ist günstiger also kann man auch erwarten, dass dafür ein kleiner Merhaufwand (täglicher Aufbau) in Kauf genommen wird.
Jedenfalls bringt laut Frankfurter Tabelle eine ungenügende Zimmerausstattung 5-15% vom Reisepreis.
Gruß
MCNeubert
ich würde von einer aufbettung ausgehen, wenn das app. für 2 personen ausgeschrieben wurde, wenn also ein "mehrbelegung" gegenüber der ausschreibung erfolgen kann.
bei der "aufbettung" wäre e.m. dann unerheblich, ob es sich um ein schlaffsofa oder ein zustellbett handeln würde.
ansonsten müsste eindeutig die rede von einem zustell- oder kinderbett die rede sein.
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