Aufahrunfall

5. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Sven111
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufahrunfall

Hallo Leute
Folgenes Problem mein Kollege fuhr mit meinem Auto auf eine Kreuzung zu vor ihm ein Golf beide ordnen sich zum rechtsabiegen ein.
Ein Rettungswagen von lings(Blaulicht)fuhr in die Kreuzung ein und bog rechts ab und war weg.Beide Autos nehmen die fahrt wieder auf und der vordermann legt auf seiner Spur angekommen eine Vollbremsung hin (weil Rettungswagen in der rechtsabgebogen warMartinshorn nochmal einschaltet.
Von der Polizei ist mein Kollege als Schuldiger eingetragen doch wer ist wirklich schuld????
Mein Schaden ist nicht unerheblich circa 5000€ somit denke ich das die Vorausfahrende zumindest eine Teilschuld hat oder.
Kennt vieleicht jemand ein Urteil??

Bitte antworten dringend!!

Danke

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Georg Calsow
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 21x hilfreich)

Es könnte ein Verstoß des Vorausfahrenden nach § 4 I 2 StVO vorliegen. Den Nachweis dafür müssen Sie erbringen. Gelingt der Beweis, kommt es zu eine Quotelung der anfallenden Kosten. Gelingt der Beweis nicht bleibt ein Verstoß gegen § 1 II StVO zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Calsow
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen