Hallo Leute
Folgenes Problem mein Kollege fuhr mit meinem Auto auf eine Kreuzung zu vor ihm ein Golf beide ordnen sich zum rechtsabiegen ein.
Ein Rettungswagen von lings(Blaulicht)fuhr in die Kreuzung ein und bog rechts ab und war weg.Beide Autos nehmen die fahrt wieder auf und der vordermann legt auf seiner Spur angekommen eine Vollbremsung hin (weil Rettungswagen in der rechtsabgebogen warMartinshorn nochmal einschaltet.
Von der Polizei ist mein Kollege als Schuldiger eingetragen doch wer ist wirklich schuld????
Mein Schaden ist nicht unerheblich circa 5000€ somit denke ich das die Vorausfahrende zumindest eine Teilschuld hat oder.
Kennt vieleicht jemand ein Urteil??
Bitte antworten dringend!!
Danke
Aufahrunfall
5. Januar 2003
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Frage vom 5. Januar 2003 | 12:28
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufahrunfall
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 7. Januar 2003 | 19:46
Von
Status: Schüler (167 Beiträge, 21x hilfreich)
Es könnte ein Verstoß des Vorausfahrenden nach § 4 I 2 StVO
vorliegen. Den Nachweis dafür müssen Sie erbringen. Gelingt der Beweis, kommt es zu eine Quotelung der anfallenden Kosten. Gelingt der Beweis nicht bleibt ein Verstoß gegen § 1 II StVO
zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Calsow
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