Auf geht`s, Männer! Auf zur Gleichstellung!

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Beschluss der Landessynode: männliche Gleichstellungsbeauftragte in der Evangelischen Kirche im Rheinland möglich

Mit dem staatlichen Recht auf der einen Seite und dem kirchlichen Recht (im Rahmen der Selbstverwaltung der Kirchen) auf der anderen Seite verhält es sich wie mit dem Hase und dem Igel bzw. ja den Igeln. Der eine wirkt schneller, der andere ist es (vermeintlich).

Und während in der Fabel der Hase irgendwann außer Puste gerät, wechseln sich im Wettlauf um bessere Gesetze schlicht und einfach staatliche und kirchliche Gesetzgeber ab. Mal kopiert die Kirche gute staatliche Ideen, mal der Staat Ideen der Kirche.

Nun hat die Evangelische Kirche im Rheinland sehr modern vorgelegt.

In der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) können künftig auch Männer als Gleichstellungsbeauftragte bestellt werden. Eine entsprechende Änderung des Kirchengesetzes zur Gleichstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat die Landessynode als kirchlicher Gesetzgeber mit großer Mehrheit beschlossen. Bisher waren für dieses Amt nur Frauen vorgesehen - wie im staatlichen Bereich auch.

Das folgte daraus, dass das kirchliche Gleichstellungsgesetz aus einer Zeit stammt, in der das Thema Gleichstellung unter der Vorgabe der Frauenförderung stand. An diesen Voraussetzungen und ihrer Wahrnehmung haben sich mittlerweile aus Sicht der Kirche Änderungen ergeben. Zwar gibt es nach wie vor Bereiche, besonders in der beruflichen Mitarbeit, in der eine besondere Förderung von Frauen angezeigt ist. Gleichzeitig gibt es aber gerade im kirchlichen Bereich zahlreiche Berufsgruppen, in denen Männer erheblich unterrepräsentiert sind, beispielsweise im Erziehungsbereich. Aus diesem Grunde ist es auch gerechtfertigt, das Amt des oder der Gleichstellungsbeauftragten nicht mehr nur für Frauen vorzusehen.

Die Gesetzesänderung konkretisiert auch die Vorgaben für die geschlechterparitätische Besetzung von kirchlichen Gremien. Sie sollen künftig geschlechterparitätisch, also mit gleich vielen Frauen wie Männern, besetzt werden. Dabei bleibe „das Erfordernis der Eignung“ unberührt, heißt es in der Beschlussvorlage.

Werden Gremien durch Wahl besetzt, sollen die Wahlvorschlagslisten die gleiche Zahl von Männern und Frauen enthalten. Erfolgt die Besetzung eines Gremiums durch Berufung oder Entsendung, sollen die entscheidenden Stellen ebenso viele Frauen wie Männer benennen. Dazu sollen nach dem Reißverschlussverfahren abwechselnd Frauen und Männer berufen werden. Bestehe das Bennennungsrecht nur für eine Person, sollen Frauen und Männer alternierend berücksichtigt werden. Abweichungen von diesen Regelungen müssen von den entscheidenden Stellen begründet werden.

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