Hallo,
habe ein paar (wahrscheinlich seltsam anmutende) Fragen bzgl. Fahhrad im StV:
- Ist es "verboten" freihändig zu fahren?
- Darf man (nur) auf dem Hinterrad fahren (Wheelie)?
- Darf man (z.B.) vor Ampeln so bremsen, dass man einige Meter nur auf dem Vorderrad fährt (Hinterrad ca. 1m in der Luft)?
- Wie sieht's aus mit "Stehenbleiben" an der Ampel ohne Fuß auf dem Boden?
- Was für ein Verkehrsmittel ist ein EINRAD? Muss es auf Gehweg oder Straße fahren?
Man wird gerne mal "angemotzt", vornehmlich von Rentnern u.ä. habe ich festgestellt. Nun interessiert mich die rechtliche Lage, falls mal Polizei motzen sollte
/Chase
Auf dem Hinterrad / Freihändig fahren etc. mit dem Fahrrad
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
kannst du dein fahrrad freihändig so steuern das du immer so fährst das du nichts u. niemanden anderen verkehrsteilnehmer gefährdest?
vermutlich nein, also verboten.
das gleiche gilt für das auf einem rad fahren (wheelie/stoppie [od. wie es heißt]).
ein einrad ist meiner meinung nach ein "spielgerät" welches nur auf dem fußweg u. nicht schneller wie 6 kmh fahren darf.
das ist jetzt meine "laienmeinung" wie es wirklich aussieht steht auf einem anderen blatt aber ich google gleich mal ne runde.
Ja, man kann da durchaus "steuern" - notfalls auch in Sekundenbruchteilen wieder normal fahren. Wen könnte man gefährden? Warum und wie? Ich schwanke ja ncht hin- und her oder so.
Es geht ja auch nicht drum das in der Rush-Hour zu tun und zwischen Autos durchzukurven, sondern auf möglichst leeren Straßen / Plätzen & gerade aus.
Ich könnte mir eher vorstellen, dass andere Verkehrsteilnehmer irritiert + abgelenkt werden. Bisher wurde ich nur mal von der Polizei (stehend hinter mir an der Amel) per Lautsprecher angequakt "Mach mal nen Fuß auf den Boden!". Da ich glaube, dass die in solchen Fällen auch die Gesetzeslage kennen, will ich sie zumindest kennen
Das mit dem Einrad habe ich mir auch so gedacht.
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Es gibt nicht für Alles Gesetze und nicht alles, was durch Gesetze verboten ist, ist auch erlaubt. Warum fährst Du nicht wie jeder normale Radfahrer? Auch ein Artist stürzt mal ab, also mache diese "Kunststücke" nur außerhalb des öfentlichen Straßenverkehrs, dort ist es tatsächlich nicht erlaubt.
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Wer sagt, dass ich nicht (auch) normal fahre? Ich hab' 5 Fahrräder, für jeden Zweck eines. 3 zu ganz normal gerade aus gurken, 2 davon sind aber eher zum "unkonventionellen" Fahren gedacht. Warum überhaupt das ganze? Warum macht der Mensch irgendwas außer zum reinen Überleben nötig wäre???
Die genannten Dinge werden nur ab- und zu "eingestreut" bzw. in irgendwelchen leeren Seitenstraßen und oft auch nachts gemacht.
Trotzdem bewege ich mich da eben im Bereich der STVO und wüsste möglichst gerne bescheid.
Aber wenn's keine Gesetze gibt solls mir auch recht sein.
...Vorschrift:
=> § 23 Abs. 3 S. 2 StVO
...Radfahrer..."Sie dürfen nicht freihändig fahren."
Gruß
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"AND JUSTICE FOR MOST"
-- Editiert von yeti am 15.11.2004 10:15:18
"in irgendwelchen leeren Seitenstraßen und oft auch nachts"
VERSUS
"Man wird gerne mal "angemotzt", vornehmlich von Rentnern"
Klar, daß die Rentner vor allem nachts auf Seitenstraßen umherkrauchen.
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