Auf Privatparkplatz fremdes geparktes Auto angeblich beschädigt durch...

20. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
woodland187
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 3x hilfreich)
Auf Privatparkplatz fremdes geparktes Auto angeblich beschädigt durch...

Hallo,

wenn ich als angestellter Gärtner auf einem Parkplatz eines Betriebsgeländes bzw. eines Einrichtungsgeländes des eigenen AG, ein fremdes Auto beschädige, und damit meine ich ein Auto, was da eigentlich nichts zu suchen hat (steht da regelmäßig und stört sich nicht am parkplatzklau), hafte ich dann für den Schaden?

Angeblich soll ich mit einem Freischneider oder einem anderen Gerät an einem Fahrzeug einen Schaden angerichtet haben.
Genaueres erfahre ich erst morgen (Vermutlich Steinschlag). Allerdings hat die Person keine Beweise, ich dafür einen Zeugen der versichern kann dass ich am Parkplatz (Kiesfläche) nicht mit dem Freischneider gearbeitet habe, sondern nur mit Schaufen und Fächer! Die Person war zwischendurch einmal am Auto und wieder weg und weiß daher dass wir da gearbeitet haben...

Ich vermute, dass diese Person jetzt einfach nur den passenden Zeitpunkt gefunden hat um einen selbstangerichteten Schaden anderen Leuten in die Schuhe schieben zu können...'die firma wirds ja zahlen'... sozusagen.

Wie kann ich da zb argumentieren? Ich bin zwar auch Versichert usw, aber dass ich da auch nur irgendeinen Kratzer gemacht habe, das wüsste ich, denn ich bin selber ein Autopflegefreund und achte peinlich genau darauf, andere Autos nicht zu beschädigen.

Grüße :-)

-- Editier von woodland187 am 20.07.2017 18:48

Wer den Schaden hat...?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von woodland187):
Hallo,

wenn ich als angestellter Gärtner auf einem Parkplatz eines Betriebsgeländes bzw. eines Einrichtungsgeländes des eigenen AG, ein fremdes Auto beschädige, und damit meine ich ein Auto, was da eigentlich nichts zu suchen hat (steht da regelmäßig und stört sich nicht am parkplatzklau), hafte ich dann für den Schaden?
Klar haftest du dann. Es spielt keine Rolle ob der andere da stehen darf oder nicht. Beschädigst du den Wagen wirst du dafür aufkommen müssen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Als erstes haftet mal dieFirma.
Möglicherweise haftet man als Angestellter dann der Firma gegenüber, das hängt vom Grad der Fahrlässigkeit ab.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
woodland187
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 3x hilfreich)

Und wie ist es mit den Beweisen?

Da kann ja jeder herkommen, sein Auto hinstellen und warten bis der Gärtner kommt....

bin ich nicht unschuldig solang mir die Schuld bewiesen ist?

Ich sehe es nämlich nicht ein, dass mir jemand mit einem Vorschaden, und das werde ich dann ja sehen..., irgendeine Beschädigung unterstellen will.

Ich habe wie gesagt einen zeugen.

die andere Person nicht.

Wie läuft das dann in so einer Angelegenheit eigentlich ab?

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Du hast einen Zeugen, der dictator Schritt und Tritt beobachtet hat und sich an a alle deine Handlungen erinnert? Na dann kann ja quasi nicht schief gehen.

Für gewöhnlich läuft das dann so ab: der Geschädigte beauftragt einen Gutachter, der feststellt oder widerlegt, dass der Schaden durch deine Werkzeuge verursacht wurde. Entsprechend stellt er dann seine Forderungen an deinen Arbeitgeber. Dieser zahlt, oder gibt es an seine Betriebshaftpflicht weiter. Oder er zahlt nicht und es geht evtl. irgendwann vor Gericht. Da wird sich dann explizit zeigen wie gut oder schlecht dein Zeuge ist.

Ich würde nochmal in mich gehen und mir das Schadensbild anschauen und überlegen ob ich es verursacht haben könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von woodland187):
bin ich nicht unschuldig solang mir die Schuld bewiesen ist?

Korrekt.



Zitat (von woodland187):
Ich habe wie gesagt einen zeugen.

die andere Person nicht.

Wie läuft das dann in so einer Angelegenheit eigentlich ab?

Das Gericht hört beide Seiten an und entscheidet dann, wer galubwürdiger ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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