Auch dieser Sommer bringt wieder vermehrt Abmahnungen wegen Filesharings

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnung, Filesharing, IP-Adressen, Urheberrechtsverletzung, Unterlassungserklärung, BELIREX
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Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung erhalten? - Wieso, weshalb, warum?

Mehrere Kanzleien mahnen wieder vermehrt wegen Urheberrechtsverletzungen in sog. Internettauschbörsen ab (Filesharing). Beispielsweise tritt auch wieder vermehrt die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller aus Augsburg auf dem Markt auf.

Hierbei sind insbesondere Abmahnungen für die Fa. BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH wegen angeblicher Verbreitung diverser Filme aus der Pornoindustrie.

Gefordert werden hierbei pauschale Schadensersätze i.H.v. 805,00 Euro sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Hierbei trifft es in letzter Zeit auch gerade Internetnutzer, die selbst diese Tauschbörsen (peer-to-peer-Netzwerke) noch nie genutzt haben.

Ermittelt werden die Adressaten der Abmahnungen durch Auskunft des jeweiligen Providers anhand der zuvor gespeicherten IP-Adressen. Die Verpflichtung zur Auskunftserteilung erfährt der Provider dabei durch einen von den Abmahnern erwirkten Gerichtsbeschluss.

Interessant ist dabei, dass die Gerichte in diesem Rahmen nicht prüfen, wie und wo die IP-Adresse genau ermittelt worden ist. Ob diese tatsächlich im Rahmen von Tauschbörsennutzung in Erscheinung getreten sind ist fraglich. Wo genau die angegebenen Daten also herkommen, wissen allein die Abmahner selbst. 

Es empfiehlt sich daher, jede einzelne Abmahnung wegen Filesharings genau zu prüfen, ob der geltend gemachte Anspruch besteht oder nicht. Selbst wenn ein solcher Anspruch dem Grunde nach bestehen sollte, ist auch die Höhe der Forderung und der jeweilige Inhalt genau zu überprüfen.

Wichtig ist noch, bitte keine Kurzschlussreaktionen! Rufen Sie nicht bei der abmahnenden Kanzlei an und unterschreiben, bzw. zahlen Sie nicht sofort. Dies kann zu erheblichen Nachteilen für Sie führen, die im Nachhinein nicht mehr oder nur äußerst schwer zu beheben sind.