Hallo,
ich wollte mich jetzt nicht an einen anderen Thread hängen, deshalb nochmal ein eigener.
Folgender Fall:
Arbeitgeber hat Gehalt erst mit 5 Tagen Verspätung gezahlt, dadurch sind einige Lastschriften wieder zurückgebucht worden.
Bei allen Rückbuchungen gab es von der Sparkasse einen "Aufwendungsersatz Rücklastschriftgebühr" in Höhe von 2,- Euro.
Nun verlangen die Gläubiger auch jeweils eine Bearbeitungsgebühr , aber eben auch nochmal Rücklastschriftgebühren (z.B. 10,- Euro Bearbeitung + 3, Euro Rücklastschriftgebühr)
Da sind dann aber auch mal 19,- Euro reine Rücklastschriftgebühren dabei - und das erscheint mir doch etwas hoch....
Wer darf denn diese Rücklastschriftgebühren nun verlangen?
Die eigene Bank oder der, der nicht abbuchen konnte?
Und in welcher Höhe?
lg
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Auch das leidige Thema Rücklastschrift
16. Juli 2011
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Frage vom 16. Juli 2011 | 11:42
Von
Status: Beginner (106 Beiträge, 15x hilfreich)
Auch das leidige Thema Rücklastschrift
Böse Bank?
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#1
Antwort vom 16. Juli 2011 | 23:09
Von
Status: Unbeschreiblich (119665 Beiträge, 39759x hilfreich)
Die Suchfunktion hilft ...
http://www.123recht.net/Geb%C3%BChr-f%C3%BCr-R%C3%BCcklastschrift-__f312860.html
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