Auch das leidige Thema Rücklastschrift

16. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
BubbleGum
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)
Auch das leidige Thema Rücklastschrift

Hallo,

ich wollte mich jetzt nicht an einen anderen Thread hängen, deshalb nochmal ein eigener.

Folgender Fall:
Arbeitgeber hat Gehalt erst mit 5 Tagen Verspätung gezahlt, dadurch sind einige Lastschriften wieder zurückgebucht worden.

Bei allen Rückbuchungen gab es von der Sparkasse einen "Aufwendungsersatz Rücklastschriftgebühr" in Höhe von 2,- Euro.

Nun verlangen die Gläubiger auch jeweils eine Bearbeitungsgebühr , aber eben auch nochmal Rücklastschriftgebühren (z.B. 10,- Euro Bearbeitung + 3, Euro Rücklastschriftgebühr)

Da sind dann aber auch mal 19,- Euro reine Rücklastschriftgebühren dabei - und das erscheint mir doch etwas hoch....

Wer darf denn diese Rücklastschriftgebühren nun verlangen?
Die eigene Bank oder der, der nicht abbuchen konnte?
Und in welcher Höhe?

lg

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1 Antwort
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)
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