Asylrecht, Abschiebung

28. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Fantasie2011
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)
Asylrecht, Abschiebung

Hallo, ich bitte um Hilfe bei folgender Aufsichtsarbeit:

Der kosovarischen Staatsangehörige X.Y. reiste am 17.09.2014 in das Bundesgebiet ein und stellte einen Asylantrag. Er wird der Stadt Ludwigshafen zugewiesen.

1. Was wird ihm durch die Ausländerbehörde erteilt?

Mit Bescheid des Bundesamtes vom 01.10.2015 wird der Asylantrag als offensichtlich unbegründet ablegehnt. Er lässt daraufhin in der Ausländerbehörde Atteste vorlegen, wonach er im September einen Unfall hatte aufgrund dessen er derzeit nicht reisefähig ist.

2. was wird die Ausländerbehörde Unternehmen?


Ich bedanke mich im
Jede Hilfe und hoffe auf ausführliche Antworten mit Gesetztesgrundlagen

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

zu 1. Im Moment des Asylantrags wird ihm eine Aufenthaltsgestattung ausgestellt, die ihm den legalen Aufenthalt in D für die Dauer des Asylverfahrens erlaubt.

zu. 2. Sollte sich die Ausländerbehörde dieser Auffassung anschließen wird Sie eine Duldung aussprechen, solange wie derjenige nicht reisefähig ist.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fantasie2011
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Hätten sie da jeweils Gesetztesgrundlagen?

Zu 2. falls diese Person immer reiseunfähig ist, gebe es da trotzdem eine Möglichkeit ihn abzuschieben

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Die Frage ist doch, was reiseunfähig bedeutet. Liegt er im Koma, kann sich nicht bewegen, oder was?

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat:
Die Frage ist doch, was reiseunfähig bedeutet.

Das wird ggf. von einem Amtsarzt bestätigt oder eben auch nicht.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

Zitat (von ya338):
Zitat:Die Frage ist doch, was reiseunfähig bedeutet.
Das wird ggf. von einem Amtsarzt bestätigt oder eben auch nicht.


Ist das mittlerweile tatsächlich so? Ich weiß, dass bisher ein Attest des Hausarztes reichte. Kann aber sein, dass sich das mit dem gerade verabschiedeten Asylverfahrenbeschleunigungsgesetz geändert hat...

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

@ Schnebi: Hausarzt mag bisher ausgereicht haben, musste aber nicht akzeptiert werden. Es konnte auch immer der Amtsarzt bemüht werden. Und Reisefähigkeit, da müsste man schon genauer wissen, was Sache ist. Hab ich ja weiter oben schon geschrieben.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sternchen08
Status:
Praktikant
(620 Beiträge, 194x hilfreich)

Zitat:
Die Frage ist doch, was reiseunfähig bedeutet. Liegt er im Koma, kann sich nicht bewegen, oder was?


Ehrlich gesagt, für mich klingt es so, als würde auf Biegen und Brechen eine Möglichkeit gesucht, unter gar keinen Umständen irgendwann ausreisen zu müssen. Ich verweise auf das Posting von wirdwerden.

sternchen08

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat:
Ist das mittlerweile tatsächlich so? Ich weiß, dass bisher ein Attest des Hausarztes reichte.

Das reicht vielleicht aus, wenn es sich um eine kurzzeitige Verschiebung der Ausreise geht, aber sicher nicht, wenn dadurch ein dauerhafter Aufenthalt erzwungen werden soll.

1x Hilfreiche Antwort

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