Guten Tag,
folgendes Szenario.Der Vater geht mir dem Kind zum Arzt da dieses erkrankt ist.
Während der dreiminütigen Behandlung des Kindes wird der Vater gefragt ob auch er Sympthome zeigt.
Er bestätigt das er das Gefühl hat das die Erkrankung auch ihn vorraussichtlich treffen wird.
Allgemein wird die Aussage "Schonkost und viel trinken" getroffen.
Keine Information darüber das damit auch der Vater behandelt wurde und nun Kosten für ihn enstehen.
Nach einem Jahr bekommt der Vater plötzlich eine Rechnung über eine Beratung/Behandlung für sich selbst.
Vorerst geht er von einem Fehler aus da er Selbstzahler ist und bisher seine Arztkosten immer direkt vor Ort gezahlt hat wenn er Termine für sich selbst wahrgenommen hat.Er unterrichtet vor jedem Arzttermin von der Selbstzahlung um sie direkt zu begleichen.
Auf Nachfrage wird er informiert das er mit seiner Aussage aktiv seine Beschwerden bekundet hat und dementsprechend nun zahlen müsse.
Ist dem wirklich so?Müsst es vor,während,nach einer Behandlung nicht irgendeine Art von Information darüber erfolgen das der Vater nun Mitbehandelt wird?Während des gesamten Jahres das zwischen "Beratung" und Rechnunggstellung verging keinerlei Information seitens der Praxis erfolgen das noch offene Posten zu begleichen sind?
Er hat schlicht auf die Frage geantwortet.
Auf Nachfrage bei der Praxis geht der Kollege auf diese Frage nicht ein sondern beharrt darauf das gezahlt werden müsse ansonsten treffe man sich vor Gericht und dies würde teuer werden.
LG
-- Editier von Chmul am 05.10.2017 11:39
Arztrechnung ohne vorherige Information
Notfall?
Notfall?
JaZitatIst dem wirklich so? :
Wenn ein Arzt nach Krankheitssymptomen fragt, man darauf antwortet und der Arzt das weitere Vorgehen vorschlägt sollte eigentlich jeder in der Lage sein zu erkennen, dass er behandelt wurde. Es steht dir frei Angaben zu deinem Gesundheitszustand zu verweigern und darauf hinzuweisen, dass nur das Kind behandelt werden soll. Woher soll denn der Arzt wissen wer von euch beiden behandelt werden soll wenn du ihm das nicht klar mitteilst?ZitatMüsst es vor,während,nach einer Behandlung nicht irgendeine Art von Information darüber erfolgen das der Vater nun Mitbehandelt wird? :
Szenario:
Ein Mann betritt mit seinem Kind ein Artzzimmer mit Arzt. Der Mann und das Kind klagen über Beschwerden. Soll jetzt der Arzt Hellseher sein, dass nur einer von beiden eine Behandlung wünscht???
Nunja der Termin war für das Kind vereinbart.Der Junge wurde auch in das Behandlungszimmer gerufen.
Das der Termin klar für das Kind vereinbart wurde war auch daran ersichtlich das ausschließlich die Krankenkassenkarte des Kindes nach dem Betreten der Praxis gefordert wurde.Vom Vater war nie die Rede.
Hätte der Vater nun wirklich auf die Frage des Arztes antworten sollen das er diese nicht beantworten will?
Er hat sich eben nicht beklagt sondern nur auf die Frage geantwortet.Gesagt das es ihn wohl auch treffen wird.
-- Editiert von Chmul am 05.10.2017 12:04
-- Editiert von Chmul am 05.10.2017 12:05
-- Editiert von Chmul am 05.10.2017 12:06
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Er hätte zumindest dem Arzt klar machen sollen, dass er keine Behandlung wünscht.ZitatHätte der Vater nun wirklich auf die Frage des Arztes antworten sollen das er diese nicht beantworten will? :
Das kann doch nicht euer Ernst sein.
Nur aus einer Frage/Antwort-Konstellation "Haben Sie auch Husten -- Ja", entsteht doch keine Behandlung.
Gerade bei Kindern werden meist die Eltern konsultiert und nach deren Vorerkrankungen, Erbkrankheiten und Anfälligkeiten befragt, aber deswegen werden die doch nicht behandelt.
Ist das der Arzt eures Vertrauens und um wieviel geht es eigentlich?
Davon würde ich es abhängig machen, ob ich bezahlen würde oder nicht.
Korrekt, erst wennZitatNur aus einer Frage/Antwort-Konstellation "Haben Sie auch Husten -- Ja", entsteht doch keine Behandlung. :
hinzukommt ist es auch eine Behandlung/BeratungZitatAllgemein wird die Aussage "Schonkost und viel trinken" getroffen. :
Das ist ein Pillepalle Betrag. GOÄ Nummer 11 multipliziert mit einem Hebesatz (2,5?), also (2,48€ +1,3€) mal Hebesatz.Zitatund um wieviel geht es eigentlich? :
http://www.dguv.de/medien/inhalt/rehabilitation/verguetung/documents/uv-goae.pdf
-- Editiert von -Laie- am 05.10.2017 16:10
ZitatNur aus einer Frage/Antwort-Konstellation "Haben Sie auch Husten -- Ja", entsteht doch keine Behandlung. :
Gerade bei Kindern werden meist die Eltern konsultiert und nach deren Vorerkrankungen, Erbkrankheiten und Anfälligkeiten befragt, aber deswegen werden die doch nicht behandelt.
Sehe ich genau so. Die Frage zielte eindeutig auf die Abklärung der Krankheits-Umstände des Kindes ab.
Auch der daraufhin erteilte Rat "Schonkost und viel trinken" kann durchaus auf das Kind bezogen sein.
Aber selbst wenn man von einer Beratung (nicht Behandlung) auch des Vaters ausgehen würde, kostet die nach GOÄ Ziffer 1 bei Faktor "1" 4,66 €.
Selbst bei Anwendung des max, Steigerungsfaktors von 2,3 handelt es sich um eine Summe von nur 10,72 €.
@ Chmul,
wieviel hat der Arzt berechnet und mit welcher Gebührenziffer hat er seine Forderung begründet?
Ich hab den Verdacht, dass hier bei der Abrechnung einiges durcheinander geraten ist.
Berry
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