Artikel unvollständig, Verkäufer verweigert Nachlieferung, fordert Rücknahme

9. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Philipp
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Artikel unvollständig, Verkäufer verweigert Nachlieferung, fordert Rücknahme

Guten Morgen,

ich habe einen gebrauchten Drucker (~125 EUR) ersteigert, der gemäß der Auktionsbeschreibung sowohl über eine Netzwerkkarte als auch über eine Speichererweiterung verfügen sollte (http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3449961947&ssPageName=ADME:B:EOAB:DE:6). Bei der Abholung des Gerätes in der Wohnung des Verkäufers stellte sich heraus, daß die Netzwerkkarte fehlt (von außen sichtbar). Der Verkäufer erklärte mir, er habe den Auktionstext von einer früheren Auktion kopiert und wohl nicht genau genug überprüft. Er sagte zu, die Karte nachzubeschaffen und zuzusenden. Ferner gab er mir sehr ausführliche und gute Tips, wie der (verschmutzte) Drucker gereinigt werden könnte.

Am Folgetag reinigte ich den Drucker zunächst nach dieser Anleitung (Zeitaufwand mehrere Stunden). Dabei stellte ich fest, daß die Speichererweiterung ebenso fehlt (nicht von außen sichtbar, Gehäuse muß zunächst aufgeschraubt werden). Ich bedankte mich per Mail für die Reinigungstips, schrieb, daß der Drucker jetzt fast wieder wie neu sei. Auf den Speicher angesprochen antwortete mir der Verkäufer, daß ich mir ja wohl denken könne, daß auch dies auf den kopierten Auktionstext zurückzuführen sei. Er könne mir keinen Speicher schicken - er habe keinen. Zitat weiter: "Ich sorge mich erstmal um die Netzwerkkarte." Ich schrieb ihm, daß ich ihn zwar verstehen könne, aber gern den vollständigen Artikelumfang gem. Auktionsbeschreibung erhalten wolle.

Daraufhin schickte er mir einen Link auf eine fremde Ebay-Auktion, in der ein Speicherbaustein für ~10 EUR zum Sofortkauf angeboten wurde - den solle ich kaufen, er würde mir den Kaufpreis beilegen, wenn er mir die ausstehende Netzwerkkarte sende. Für mich eine gute Lösung, was ich ihm auch schrieb. Leider war der verlinkte Speicherbaustein für den Drucker aber nicht geeignet (falsche Bauform), was ich dem Verkäufer in der gleichen Nachricht mitteilte. Er sandte in Folge zunächst einen Link auf einen passenden Ebay-Artikel (5 Tage Laufzeit, aktueller Stand 1 EUR); ich fragte ihn, ob er versuchen wolle, den Artikel zu ersteigern und wies ihn auf eine andere Auktion hin, in der der passende Baustein für 37 EUR zum Sofortkauf angeboten war.

Nun erhielt ich binnen weniger Minuten eine doch überraschende Antwort: (Zitat) "Ich komme an eine Netzwerkkarte nicht dran und den Speicher für 37 Euro werde ich nicht kaufen. Daher bitte ich um eine Rückabwicklung ... Ich würde den Drucker dann wieder abholen ... werde diesen auch ohne diese Optionen für 120 Euro verkaufen können ... Bitte um Info ob das so ok ist ..." Ich schrieb ihm, daß dies keinesfalls in Frage käme, weil ich den Drucker bereits sehr aufwendig gereinigt hätte (dies wußte er aber bereits aus der ersten Nachricht) und des übrigen 200 km gefahren sei, um ihn abzuholen und außerdem bis auf die fehlenden Teile mit dem Drucker sehr zufrieden sei. Ich forderte ihn auf, den Kaufvertrag vollständig zu erfüllen und verwies ihn in der Nachricht sowohl auf die Auktion mit dem 37-EUR-Speicherbaustein als auch auf eine passende 79-EUR-Netzwerkkarte, gleichfalls bei Ebay.

Er antwortete: (Zitat) "es tut mir leid aber ich werde nichts investieren. Ich habe Ihnen angeboten den Drucker zurück zu nehmen und würde diesen abholen und Ihnen 20 Euro Spritgeld erstatten. Das mit der Reinigung tut mir leid. Falls Sie den Drucker behalten möchten dann ist es Ihre Sache. Ich werde diese Komponenten weder erwerben noch beschaffen können und werde es zu einem Preis von 120 Euro ganz sicher nicht tun. Ich würde Ihnen 30 Euro überweisen und dann wäre die Sache für mich gegessen. Also : Rücknahme oder 30 Euro Rücküberweisung" Zum Abschluß höhnte er: (Zitat) "PS: Ich freue mich jetzt schon auf die negative Bewertung trotz dessen das ich Rücknahme anbot."

Ich forderte den Verkäufer auf, mir verbindlich mitzuteilen, welche der geschuldeten Teile er mir unentgeltlich zustellen werde und kündigte an, die übrigen Artikel auf seine Kosten bei Dritten zu beschaffen. Für mich stehe der Sachverhalt und seine daraus begründete Lieferpflicht zweifelsfrei fest. Minuten später erhielt ich die Antwort: (Zitat) "ich werde keines der Teile zusenden sondern bot die Rücknahme an da der Artikel nicht vollständig ist und ich als Verkäufer von dem Vertrag zurücktrete mit Rückzahlung des Artikelpreises von 124 Euro zuzüglich 20 Euro Fahrkostenersatz. Wenn Sie gerichtliche Schritte einleiten dann nur zu."

* * *

Was sagt Ihr zu dem Fall? Ich kann zwar sehr gut verstehen, daß sich der Verkäufer über seinen Fehler ärgert. Mich würde auch ärgern, wenn ich bei einem Verkaufsgeschäft durch eigene Fahrlässigkeit draufzahlen müßte. Dennoch erwarte ich, daß der Verkäufer zu seinem Fehler steht und ihn aus der Welt schafft. Schließlich war die Minderausstattung für mich nicht absehbar, als ich geboten habe. Ich möchte den Drucker, auf den ich geboten habe.

Ich habe sowohl die Netzwerkkarte als auch den Speicher nun bei Ebay gekauft und habe vor, dem Druckerverkäufer meine Kosten in Rechnung zu stellen. Was ist wohl besser - schalte ich bereits jetzt einen Anwalt ein oder sollte ich ersteinmal das Ergebnis eines Mahnbescheides abwarten?

Vielen Dank für Eure Zeit.

Freundliche Grüße
Philipp

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Zunächst mal ist die Rechtslage prinzipiell eindeutig - der VK muß die fehlenden Komponenten beschaffen bzw. die Kosten für einen Deckungskauf ersetzen.

Auf Irrtum (§119 BGB ) wird er sich wohl nicht berufen können, zumal insbesondere die Anfechtung bzgl. des Speichers zu spät passiert sein dürfte.

Bewahren Sie den Mailverkehr gut auf.

Theoretisch könnte der VK versuchen zu behaupten, die Bestandteile hätten gar nicht gefehlt.
Dazu müßte er allerdings die eMails komplett anfechten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Philipp
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Mareike,

herzlichen Dank für Ihre Antwort! Dann werde ich dem Verkäufer zunächst die Beschaffungskosten der Teile in Rechnung stellen und eine Zahlungsfrist setzen. Ließe er die und auch eine Nachfrist fruchtlos verstreichen, muß ich wohl einen Mahnbescheid beantragen.

Freundliche Grüße
Philipp.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Genau, guter Plan wäre es auch noch einen Anwalt einzuschalten.

Schöne Grüße

RA D.P.M. Sevriens
<a href="http://sevriens.net" target="blank">sevriens.net</a>

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ließe er die und auch eine Nachfrist fruchtlos verstreichen

"Nachfrist" brauchen Sie nicht.
Einmaliges Fristverstreichen genügt in Ihrem Fall.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen