Hallo zusammen,
sicherlich schon oft gefragt, trotzdem bitte ich um Rat. Es wurde über ebay ein Artikel bei einem gewerblichen Verkäufer per Preisvorschlag gekauft, direkt bezahlt, laut ebay "als verschickt" gemeldet und nun zwei Tage später meldet sich der Verkäufer, dass der Artikel nicht mehr lieferbar sei, der Preis aber erstattet werde.
1. Laut deren Aussage besteht kein Vertrag und Schadensersatz, weil der Vertrag erst mit dem Versand als geschlossen gilt - Da die Ware als versand markiert ist sehe ich das anders, egal ob nur Daten an DPD übermittelt wurden oder nicht.
2. Laut deren AGB gilt der Vertrag als angenommen, sobald der Preisvorschlag akzeptiert wurde - Ist ja der Fall
3. Bestandsfehler wären höhere Gewalt und sind somit ausgeschlossen - Sehe ich auch anders, da es dort öfters vorkommt, eher schon ein "Betrugsversuch", weil Ware verkauft wird, die nicht vorhanden ist
Wie kann man denen nun mitteilen, das ich gerne den Preisunterschied von 65 € zu einem anderen Anbieter mit identischer Ware haben möchte ?
Herzlichen Dank
LG Varioflex
-- Editiert Varioflex am 10.12.2014 19:10
Artikel gekauft, bezahlt, nun nicht mehr verfügbar
10. Dezember 2014
Thema abonnieren
Frage vom 10. Dezember 2014 | 19:04
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Artikel gekauft, bezahlt, nun nicht mehr verfügbar
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 10. Dezember 2014 | 19:43
Von
Status: Schüler (239 Beiträge, 186x hilfreich)
Frist per Einschreiben zur Erfüllung des Kaufvertrages. Sollte diese abgelaufen sein, vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz geltend machen, indem man einen gleichwertigen Artikel kauft und die Differenz beim ursprünglichen VK geltend macht.
Dies ebenfalls mit Frist und Einschreiben, notfalls Mahnbescheid, ggfs. Klage.
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#2
Antwort vom 11. Dezember 2014 | 15:54
Von
Status: Bachelor (3155 Beiträge, 3146x hilfreich)
quote:
Laut deren Aussage besteht kein Vertrag und Schadensersatz, weil der Vertrag erst mit dem Versand als geschlossen gilt
Das ist Unsinn, wenn - wie hier - die Ware per Vorauskasse bezahlt wird. Auf welcher Basis wenn nicht einem Kaufvertrag soll denn sonst ein Zahlung erfolgen? Das lässt sich auch durch AGB nicht aushebeln.
quote:
Bestandsfehler wären höhere Gewalt und sind somit ausgeschlossen
Da der Bestand von den Mitarbeitern des Unternehmens und nicht von [bevorzugte Gottheit einsetzen] gepflegt wird, ist diese Argumentation ebenso Unsinn.
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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."
-- Editiert JogyB am 11.12.2014 15:55
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